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NICHTGENÜGEND! Bombenfleck für Bundeskanzler und Umweltminister

Vorladung zur Temelin-Nachprüfung!

Offener Brief von atomstopp_oberoesterreich am 18. November 2005

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrter Herr Umweltminister!

Aufgrund Ihrer völlig verfehlten Temelin-Politik muss Ihnen - zum Bedauern und Nachteil der österreichischen Bevölkerung - ein negatives Zeugnis ausgestellt werden. Ihr Verhalten in der Causa Temelin trägt dazu bei, dass die Österreicher der atomaren Gefahr durch Temelin ausgesetzt sind.

Das AKW Temelin ist seit 11. Oktober 2004 im kommerziellen Betrieb. Die im Melker Prozess vereinbarten Sicherheitsnachbesserungen sind jedoch bis dato nicht umgesetzt. Die jetzt erfolgte Kollaudierung wird Ihrerseits in grobfahrlässiger Weise abgeschwächt und heruntergespielt.

Gutachten aus Oberösterreich zur völkerrechtlichen Verbindlichkeit und der Konsequenzen aus dem Melker Prozess werden Ihrerseits negiert. Der Verlust der Rechte aus dem Melker Prozess auf sicherheitstechnische Nachrüstung des AKW Temelin werden durch Ihre unkluge Handlungsweise verwirkt.

atomstopp_oberoesterreich lädt Sie deshalb zur Nachprüfung
vor:

Am: 22. November 2005
Um: 10 Uhr - 13 Uhr
Ort: Ballhausplatz -
Bundeskanzleramt/Präsidentschaftskanzlei, 1010 Wien

Liegt Ihnen das positive Bestehen der Nachprüfung am Herzen, sollten Sie das unten angeführte Gutachten und den Bericht studieren:

Summary Monitoring Report zum Melker Prozess vom Juni 2005 (veröffentlicht im Oktober 2005) - Umweltbundesamt Wien

Die völkerrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Dimension des Kapitel IV des "Melker Protokolls" über die Einleitung des kommerziellen Betriebes der Blöcke I und II des KKW Temelin - Gutachten von Manfred Rotter, präsentiert beim Anti-Atom-Gipfel des Landes OÖ am 13. September 2005 im Auftrag des Verfassungsdienstes des Landes OÖ


sowie sich auf folgende Fragen vorbereiten:

(* ) Was haben Sie als Bundeskanzler gemeinsam mit dem damaligen Umweltminister im Dezember 2001 in ganzseitigen Zeitungsinseraten versprochen?

(* ) Wozu hat sich Tschechien im Kapitel VI der Brüsseler Vereinbarung verpflichtet?

(* ) Übersetzen Sie: "pacta sunt servanda" (und erklären Sie die Bedeutung dieses Grundsatzes)!

(* ) Können Sie den Unterschied zwischen einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag und einer unverbindlichen volksberuhigenden Maßnahme erklären?

(* ) Wie erklären Sie - als Vertreter einer Wirtschaftspartei - Ihren Kollegen, dass das AKW Temelin nicht im "kommerziellen Betrieb" ist? Das AKW hat seit 11.10.2004 eine Betriebsgenehmigung, der produzierte Strom wird verkauft.

(* ) Warum wird - trotz Bruch des Melker Prozesses - kein offizieller Protest in Prag eingelegt und auf die Umsetzung der vereinbarten Sicherheitsnachbesserungen gedrängt?

(* ) Erläutern Sie: Was wurde von der Bundesregierung bislang unternommen, um Tschechien zu bewegen, die vereinbarten Sicherheitsnachbesserungen im AKW Temelin umzusetzen (der entsprechende Schriftverkehr ist zur Nachprüfung mitzubringen)?

Mit freundlichen Grüßen

atomstopp_oberoesterreich



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