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GLOBAL 2000 warnt vor Gentech-Angriff auf Bio - EU-Ministerrat will grünes Licht geben!

BM Pröll darf nicht klein bei geben– Qualitätsmarke muss geschützt, Gentechfreiheit darf nicht geopfert werden

Wien - Anlässlich des heutigen EU-Agrarministerrates warnt GLOBAL 2000 die Landwirtschaftminister davor, vor der Gentechnik zu kapitulieren. ‘Ein Nebeneinander zwischen biologischer Landwirtschaft oder auch normaler Landwirtschaft und Gentech-Landwirtschaft ist nicht möglich, Gentechnik würde sich unkontrolliert ausbreiten. Dieses Wissen will jetzt die EU dergestalt umsetzen, dass sie Gentechnik-Verschmutzungen bei Bio-Produkten tolerieren will. Dies ist absolute Ignoranz gegenüber dem Recht auf gesunde Nahrungsmittel und einer intakten Umwelt’, empört sich Jens Karg, Gentechnik-Sprecher der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000. ‘Die Österreicher wollen gesunde und sichere Nahrungsmittel. Es zeigt sich eines ganz klar: unsere Warnungen vor der Gentechnik in der Landwirtschaft waren und sind richtig. Dass der Landwirtschaftsministerrat daraus den Schluss ziehen will, den hohen Bio-Standart aufzuweichen ist ein Schlag ins Gesicht der KonsumentInnen. Die Gentechnik muss vom Acker und deren Ausbreitung darf nicht weiter toleriert werden’, so Karg weiter.
Im heutigen Agrarministerrat soll die Reform der EU-Bioverordnung als sogenannter A-Punkt, das bedeutet, ohne Diskussion, durchgewunken werden. Zwar gab es massive Kritik des EU-Parlaments, dennoch ist diese Verordnung im wesentlich unverändert gegenüber dem Kommissionsvorschlag geblieben.
Wer Pflanzen aus dem Labor anbauen will, musste nach bisherigem Recht dafür sorgen, dass die Nachbarfelder nicht verunreinigt werden. Sonst kämen Haftungsklagen von benachbarter Biobauern auf ihn zu, die ihre vom Pollenflug verunreinigte Ernte nicht mehr als Ökoware verkaufen können. Nun will der Gesetzgeber 0,9 Prozent Gentechnik in Bioprodukten erlauben. Dies soll wie bei konventionellen Lebensmitteln nur gelten, wenn diese Gentech-Verunreinigung ‘zufällig’ und ‘technisch unvermeidbar’ war. Da es sich dabei um keine Rechtsbegriffe handelt, wurden die 0,9 bisher als Grenzwert ausgelegt. ‘Der Gesetzgeber muss dafür Sorgen, dass Gentech-Verschmutzugen vermeidbar bleiben und nicht durch unsinnige Grenzwerte einer systematischen Verschmutzung Vorschub leisten. Das muss für den konventionellen Landbau genauso gelten wie für den Bio-Landbau’, so Karg abschließend.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /