Energie- und Umweltpolitik- was sagt die FPÖ?

Aktuelle Umfrage in Kooperation mit panSol - die Antworten der FPÖ

Welche Ziele setzt sich ihre Partei hinsichtlich Reduktion von klimawirksamen Emissionen? Bis wann sollen Emissionen auf den Stand von 1990 zurückgeführt werden? Bis wann auf die Hälfte bzw. auf Null reduziert werden?

FPÖ: Österreich hat sich dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2010 klimawirksame Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 13 Prozent zu reduzieren. Tatsächlich sind die Emissionen aber um 9 Prozent gestiegen. Die Politik muss daher alles daran setzen, dieses Ziel zum ehest möglichen Zeitpunkt zu erreichen. Bis 2010 wird das unter den von der Politik geschaffenen Rahmenbedingungen kaum noch möglich sein.
Es ist realistischerweise möglich, bis zum Jahr 2025 klimawirksame Emissionen auf die Hälfte zu reduzieren. Wann eine Nullvariante machbar sein wird, können wir heute seriös nicht beantworten, 2040 sollten wir jedoch als konkret formuliertes Ziel anpeilen.

Wie schätzen Sie das Gesamtenergieaufkommen im Jahr 2015 ein, wenn die Klimaschutzaktivitäten so weiterlaufen wie bisher (2015-A) bzw. mit Maßnahmen gemäß dem eigenen Parteiprogramm (2015-B)? (Angaben in %)

Statistik 2003 2015 - A 2015 - B
Fossilenergie (Öl, Gas, Kohle) 78,4% 75 % 61 %
Wasserkraft 9,4% 9 % 12 %
Biomasse 10,0% 10 % 16 %
Windenergie <1% 1 % 6 %
Sonnenenergie <1% 1 % 3 %
Atomenergie/Atomstromimport <<1% 3 % 0 %
Sonstige . 1,4% 1 % 2%
Summe: 100 % 100 % 100 %

Wie schätzen Sie die Entwicklung des Gesamtenergieverbrauchs ein, wenn es so weiterläuft wie bisher (2015-A) bzw. mit Maßnahmen gemäß dem eigenen Parteiprogramm (2015-B)? (Angaben in %)

2006 2015 - A 2015 - B
Gesamtenergieverbrauch 100% 115 % 105 %

Welche Maßnahmen würden Sie umsetzen, um die genannten Klimaschutzziele zu erreichen?

FPÖ: Wichtigste Maßnahme ist aus Sicht der FPÖ das Streichen des so genannten Ökostromgesetzes und ein Beschluss nach Vorbild des deutschen Erneuerbare Energien Gesetzes.

Es gibt aber eine Reihe von anderen Rahmenbedingungen, die die Politik umsetzen kann.

Zuallererst müsste das Problem der Raumheizung offensiv angegangen werden: Durch ein offensives Förderprogramm ist es innerhalb von zwei Jahrzehnten möglich, den Wohnungsbestand in Österreich einer energetischen Generalsanierung zu unterziehen. Dabei sollte über die Wohnbauförderung der Gedanke der ‘umfassenden Sanierung’ von Gebäuden noch stärker in den Vordergrund gerückt werden, als das in den meisten Bundesländern derzeit geschieht. ‘Umfassende Sanierung’ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass aus einem Einfamilienhaus im 70er-Jahre-Standard mit einem Schlag ein Niedrigenergiehaus wird. Dies kann durch die Maßnahmen Fenstertausch, Dämmung der obersten Geschoßdecke sowie Kellerdecke und Außenwand, Errichtung einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung und Austausch der Heizungsanlage erreicht werden. Die Installation einer Solaranlage kann den Verbrauch weiter reduzieren und sollte deshalb wenigstens vorgesehen werden. Der Verbrauch an Heizöl kann sich dabei in der Praxis z.B. ohne weiters von über 5 000 Liter auf deutlich unter 1 000 Liter reduzieren. Die maximale Förderung würde jedenfalls der bekommen, der bis zum Passivhausstandard saniert.

Während sehr viele Häuselbauer in ländlichen Regionen bereits von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, stellt sich die Situation im Wohnungsbau – insbesondere in großen Städten – noch nicht sehr rosig dar. Dafür gibt es mehrere Gründe:

Höhere Kosten und höherer Aufwand für Bauarbeiten im innerstädtischen Bereich; mehr Bürokratie. Bestehende Besitzstrukturen, viele Bewohner in einem Haus: Während im ländlichen Raum die Bewohner eines Gebäudes meist auch deren Eigentümer sind, herrschen in städtischen Gebieten Mietverhältnisse vor. Dadurch, dass der Vermieter oft kein unmittelbares Interesse an niedrigen Betriebskosten hat, schreckt er vor Dämmmaßnahmen zurück. Der Mieter wiederum scheut Maßnahmen zur Gebäudesanierung, weil sie ihm nur so lange nützen, so lange er das Mietobjekt bewohnt und Ablöseforderungen immer mit großer Unsicherheit behaftet sind.

Andererseits gäbe es auch viele Gründe, die eine ‘umfassende Sanierung’ gerade im städtischen Bereich sinnvoll erscheinen lassen:
Oftmals rückständige Wasser-, Heizungs-, und Elektroinstallationen (oftmals noch ohne Erdung! Die Leitungen sind häufig über 100 Jahre alt!), die schon alleine aus sicherheitstechnischen Gründen saniert gehören. Im Zuge dessen könnte auch der Dämmstandard auf den neuesten Stand gebracht werden.
Synergieeffekte durch geringere Oberflächen pro Quadratmeter Wohnfläche durch mehrgeschossige Gebäude. Dadurch ist es bei der Sanierung von Mehrgeschoßwohnbauten auch ohne weiters möglich, Passivhausstandards zu erreichen, was im Einfamilienhaus-Bereich kaum oder nur schwer zu realisieren ist.
Bessere Schalldämmwirkung moderner Fenster im Vergleich zum Altbestand.

Gerade im städtischen Bereich mit den vielen Mietwohnungen wäre es deshalb höchst an der Zeit, die EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen.

Weiters bringt uns jedes neu gebaute Haus und jede neu gebaute Wohnung, die nicht nach dem Passivhausstandard errichtet wird, vom Ziel der Energieautonomie ab: Heute gibt es durch die rasanten Fortschritte in der Dämmstoffindustrie die Möglichkeit, Häuser so zu errichten, dass sie nur noch einen Bruchteil der Energie zum Heizen benötigen wie noch vor wenigen Jahren: Während Häuser, die dem Dämmstandard der 60er und 70er-Jahre genügten häufig 300 kWh/(m²*a) an Heizenergie benötigen, begnügt sich ein modernes Passivhaus mit nur 15 kWh/(m²*a). Das heißt in der Praxis, dass ein Passivhaus auf einem Quadratmeter Wohnfläche nur 1,5 Liter Heizöl benötigt, das Haus aus dem Altbau hingegen 30 Liter. Oder anders gesprochen: Mit der Wärmemenge, mit der ein Quadratmeter eines alten Hauses geheizt wird, wird ein ganzes 4x5m großes Zimmer im Passivhaus geheizt. Mit der Wärmemenge, mit der ein nur 2x3 m großes Zimmer eines alten Hauses geheizt wird, wird ein ganzes Passivhaus mit 120 m² Wohnfläche warm gehalten. Ähnlich verhält es sich mit den Betriebskosten.

Der Staat sollte auf den verstärkten Einsatz solcher Bautechniken achten: Andere als Passivhäusern sollen im Neubau künftig von Förderungen ausgeschlossen werden. Nach einer Übergangsfrist für das Handwerk von maximal zwei Jahren sollen die Bauordnungen nur noch Häuser und Wohnungen in Passivhausbauweise zulassen.

An allererster Stelle muss aber sicher die Vorbildwirkung des Staates stehen: Ab sofort sollen bei allen öffentlichen Ausschreibungen von einreichenden Architekten automatisch Informationen über folgende Gebäudedetails eingefordert werden:
Erwartete Lebensdauer der Gebäude: Während Gebäude aus vergangenen Jahrhunderten oft heute noch gute Dienste leisten, produzieren heutige Architekten nur allzu oft ‘Einweghäuser’.

Erwartete Betriebskosten; insbesondere Kosten für Raumheizung und (!) Raumkühlung: Selbst hier sind Gebäudeplanungen, die von Architekten vor zwei Jahrhunderten durchgeführt wurden den Entwürfe ihrer heute lebenden Standesgenossen überlegen.

Weiters hat sich der Staat neben einer Bildungsinitiative in den Schulen des Landes auch dafür stark zu machen, dass die Ausbildung von Bauingenieuren aber insbesondere von Architekten in Zukunft Wissen über energiesparende Bauweise, Heizlastberechnungen usw. zwingend beinhaltet.

Sehr wichtig wäre im Bereich der Gebäudetechnik jedenfalls eine umfassende, von Firmen unabhängige Information der Bevölkerung. Nur wenn sich der Bürger mit seinem Energieproblemen nicht alleine gelassen fühlt und sieht, dass er nicht der Einzige ist, der solche mutigen Schritte wagt, wird er sich auf hohe Investitionen einlassen. Dazu kommt noch, dass das Gewerbe (Installateure, Baumeister, Architekten) neuen Entwicklungen – aus Bequemlichkeit oder Angst - sehr häufig nicht in ausreichendem Maße aufgeschlossen ist.

Auch im Rahmen der Mobilitätspolitik müssen neue Wege beschritten werden.
Bei der Landwirtschaft ist die Treibstoffautonomie beispielsweise in ein bis zwei Jahren realisierbar. Erste Schritte sind bereits gesetzt und haben die Alltagstauglichkeit des Weges unter Beweis gestellt: Ein Lösungsansatz ist reines Pflanzenöl aus Raps, Sonnenblumen oder anderen Ölpflanzen als Ersatz für Diesel: 10% bis 15% der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind notwendig, um den Landwirt energienabhängig zu machen.

Einige Genossenschaften haben sich bereits gebildet: Der Bauer verpflichtet sich, einen Teil seiner Ackerfläche (z.B. 10 %) mit Ölsaaten zu bebauen und bringt die Samen in die Gemeinschaftspresse. Alleine in der Oststeiermark bestehen bereits 10 Zapfsäulen für reines Pflanzenöl.

Durch den um ca. 25 % billigeren Treibstoff amortisiert sich der am Motor erforderliche Umbau in rund drei Jahren. Ab dann fährt das Pflanzenölauto oder der Pflanzenöltraktor sozusagen gewinnbringend. In welchem anderen Bereich kann ein Landwirt heute schon mit einer so schnellen Amortisation rechnen – noch dazu bei gleichzeitiger Erhöhung der eigenen Autonomie!?

Derzeit wird über die Agrardieselförderung in der Höhe von 50 Mio. € pro Jahr nicht die Innovationskraft, Unabhängigkeit und Stärke unserer Landwirte sondern in Wirklichkeit der Import von fossilem Diesel subventioniert. Dieser Geldbetrag müsste über einige Jahre zusätzlich für die Subventionierung von Umrüstkosten verwendet werden. Ist der Umstieg dann vollzogen, besteht ab dann nie wieder Bedarf für die jährlichen 50 Mio. €. So einfach geht das.

Dazu kommt noch, dass die Landwirte für den Anbau von Energiepflanzen Brachflächen verwenden dürfen weil sich und mit relativ geringem Flächenbedarf in ökologisch verträglicher Kreislaufwirtschaft und mittels Mischfruchtanbau.
Die Tatsache, dass auf weniger sonnenreichen Flächen (z.B im Westen Österreichs) Raps und Sonnenblume nicht mehr reif werden, sollte kein Grund zur Sorge sein: Einerseits könnten sich dort andere zur Region passende Technologien wie z.B. Biogas durchsetzten und außerdem liegen die großen Landwirtschaftlichen Betriebe Österreichs ohnedies zwischen dem Burgenland und Oberösterreich.

Das Beispiel der Landwirtschaft zeigt, dass mit bereits vorhandenen Mitteln sehr viel möglich ist – wenn der Wille vorhanden ist.

Wir brauchen aber vor allem auch mehr öffentlichen Verkehr. Vor allem in den Ballungsräumen und bei den Strecken zwischen Ballungsräumen muss der Verkehr auf die Schiene verlagert werden. Flüge bis 400 km Entfernung, und teilweise darüber, sind mit modernen Zügen in kürzerer Zeit zu absolvieren, die beim Energieverbrauch, bei den Gesamtkosten und in der Ökobilanz viel besser abschneiden.
Die Benachteiligung des Schienenverkehrs gegenüber der Straße bei Investitionen ist umzukehren, damit der Rückstand der Schiene bei Komfort, Intervallen etc. aufgeholt werden kann.

Zuallererst bedarf es aber einer radikalen Reform bei den ÖBB: Weder eine Bahn als eine von der Gewerkschaft geführten Eisenbahn-Kolchose, noch ein durch die Privatisierung handlungsunfähiges Stückwerk sind hier der richtige Weg. Das Thema ist für Österreich zu wichtig, um es einzelnen Entscheidungsträgern zu überlassen, die nicht Gesamtösterreichische Interessen im Kopf haben und es wurden in diesem Bereich bisher schon viel zu viele Chancen vertan.

Entscheidend ist natürlich auch der Vorrang des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem Individualverkehr im Verkehrgeschehen. Technisch gesehen gäbe es dafür genügend Möglichkeiten. Zum Beispiel beschleunigen Funkampelsteuerungen schon heute den öffentlichen Verkehr und stellen so ihre Praxistauglichkeit unter Beweis. Aber noch zu oft trauen sich Stadtpolitiker nicht, die bereitsvorhandenen Möglichkeiten voll auszureizen, weil der Individualverkehr wie eine heilige Kuh behandelt wird - mit allen bekannten Gesundheitsschäden..

Eine geringere Besteuerung von sparsamen Kraftfahrzeugen wird zudem die Konsumenten dazu bringen, beim Kauf vermehrt sparsamere Modelle zu wählen als derzeit. Nur wenn Automobilkonzerne den wachsenden Wunsch der Autofahrer nach noch sparsameren Fahrzeugen über ihre Bilanzen zu spüren bekommen, werden sie mehr finanzielle Mittel für die Entwicklung neuer Technologien aufbringen. Ein ‘Druck der Straße’ in dem Sinne, dass Politiker, Gewerkschafter oder Umweltschützer einfach nur Forderungen nach der Entwicklung noch besserer Verbrennungsmotoren aufstellen, wird die Vorstände großer Automobilkonzerne höchstens ein mildes Lächeln kosten. – Und das völlig zu Recht, solange diese mit Fahrzeugen mit hohem Verbrauch viel bessere Renditen erzielen als mit ‘Sparautos’.

Im Bereich der Neuen Technologien ist Österreich in einigen Gebieten der erneuerbaren Energie an vorderster Stelle vertreten: Österreichische Firmen erfreuen sich bei Biomassekesseln, solarthermischen Anlagen, Photovoltaikanlagen und Wasserkraftwerken und auch der Geothermie international eines sehr guten Rufs. Dementsprechend hoch sind auch die Exportquoten heimischer Unternehmen in diesem Sektor.

Sehr wichtig ist es, diesen hohen Standard österreichischer Firmen zu bewahren. Nur wer heute genügend Kapital in Forschung und Entwicklung steckt, hat eine Chance, morgen seine Produkte am Markt verkaufen zu können. Beispielsweise haben viele Biomassekesselhersteller genau das in den vergangenen Jahren vorgezeigt: Durch Steigerung des Bendienungskomforts (z.B. vollautomatischer Betrieb von Pellets-, und Hackschnitzelkessel) wurde die Akzeptanz beim Kunden so weit erhöht, dass die Produzenten solcher Kesseln die Nachfrage heute kaum mehr befriedigen können.

Der rasanten Fortschritt, den Stückholzkessel, Hackgut-, und Pelletsheizungen in den letzten zwei Jahrzehnten durch Forschung und Entwicklung durchgemacht haben, hat aber auch unglaubliche Auswirkungen auf die Umweltfreundlichkeit der Holzkessel gehabt: Holzheizungen von österreichischen Anbietern erreichen heute Emissionswerte, die alle anderen Heizungsanlagen in den Schatten stellen. Zweihundert moderne Holzheizungen emittieren nur so viel Feinstaub wie ein zwanzig Jahre alter Holz-Kessel. Untersuchungen, die vor der hohen Staubbelastung durch Holzkessel warnen, beziehen sich auf völlig veraltete Kessel, aber nicht auf moderne Geräte heimischer Hersteller.

Aus den oben dargestellten Überlegungen lassen sich weitere politische Forderungen ableiten, die schon heute - zum Wohle des Landes - umgesetzt werden können. Dazu bedarf es in vielen Fällen einfach nur kleiner Gesetzesänderungen, die mit keinerlei Kosten für den Staatshaushalt verbunden sind:

• Neue Elektrogeräte dürfen im Stand-By nicht mehr als 1 Watt verbrauchen: EU-weit würde diese Maßnahme mehrere Kernkraftwerke einsparen.

• Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung für alle öffentlichen Gebäude. Die zulässigen CO2-Werte, insbesondere in Schulklassen, werden regelmäßig überschritten. Gesunde Luft, bei Fort- und Weiterbildungs-Einrichtungen aber auch allen anderen öffentlichen Gebäuden führt zu weniger Krankenständen und höherer Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Durch die Wärmerückgewinnung werden nebenbei die Heizkosten reduziert.

• Energieberatung – vor allem für Häuselbauer und Wohnungssuchende - per kostenlosem Beratungsscheck! Unbürokratische Abwicklung und direkte Abrechnung über die Länder. Die Beratung muss unverbindlich und firmenneutral sein und darf deshalb insbesondere nicht durch Energieversorgungsunternehmen erfolgen.

• Beendigung des behördlich verordneten Anschlusszwanges von fossil betriebenen Kraftwerken.

• Pendlerpauschale: Umtauschmöglichkeit auf ÖBB-Jahreskarte.

• Bei Kraftwerke im Bereich der erneuerbaren Energie, z.B. Wasserkraftwerke, sollen nach Möglichkeit zu 51% über Bürgerbeteiligungen finanziert werden. Damit wird eine hohe Identifizierung mit der eigenen Heimat und der eigene Landschaft erreicht und Unabhängigkeit zum Ausdruck gebracht. Wenn der Bürger das Gefühl hat, Herr im eigenen Haus zu sein, wird er auch gerne sein Geld dafür ausgeben.

• Beim Neubau von öffentlichen Einrichtungen: Beachtung der physikalischen Grundprinzipien am Bau, sodass eine sommerliche Überhitzung von vornherein vermieden - und eine Klimaanlage damit überflüssig wird. Durch Strom sparende Büromaschinen, außen liegende Abschattungen, geschickte Lüftungsstrategien und ausreichende Speichermassen (‘dicke Mauern’) werden ‘Strom fressende’ Klimageräte bei Neubauten und Sanierungsfällen völlig überflüssig. Gleichzeitig steigt das Wohlbefinden der Mitarbeiter aufgrund des besseren Raumklimas.

• Solare Kühlung in öffentlichen Verwaltungsgebäuden, die sich ohne Klimaanlage im Sommer überhitzen: Wo sich Anlagen zur Raumklimatisierung nicht durch bauliche Maßnahmen verhindern lassen, ist diese über Sonnenenergie bereitzustellen. Dabei soll der Staat mit gutem Beispiel vorangehen! Gleichzeitig soll in künftigen Bauordnungen neben einem maximal zulässigen Heizwärmebedarf [kWh/(m²*a)] auch ein maximal zulässiger Wert für die Kühlleistung im Sommer (bzw. den Kühlenergiebedarf über das ganze Jahr) festgelegt werden, der auch für Restaurants, Büros, Einkaufszentren etc. gelten muss. Eine gesetzliche Vorschrift, die bei Überschreiten eines bestimmten Kühlenergiebedarfs (im Falle der Errichtung einer Klimaanlage) nur noch solare Klimatisierung zulässt, ist zu prüfen.

• Verpflichtender Einbau von Solaranlagen in mehrgeschossigen Familienwohnhäusern: Je größer eine Solaranlage ist, desto effizienter arbeitet sie und desto günstiger ist sie in ihrer Errichtung. Deshalb ist grundsätzlich in jedem Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung zu verordnen. Derzeit wird im Gegensatz dazu aufgrund der Deckelung der Errichtungskosten für Gebäude im sozialen Wohnbau (ein bestimmter Betrag pro m² Wohnnutzfläche darf dabei nicht überschritten werden) der Einbau von Solaranlagen, Dämmfassaden oder Biomasseheizungen oft verhindert. So werden gerade den sozial Schwachen in diesem Land langfristig hohe Betriebskosten aufgebürdet. Errichtungskosten, die durch die Errichtung von Systemen zur Energieeinsparung aller Art verursacht werden, dürfen deshalb in Zukunft nicht mehr in Errichtungskosten mit eingerechnet werden.

• Sofortiger Austritt aus dem Euratomvertrag: Das Geld soll zweckgebunden für den Ausbau der erneuerbaren Energie in Österreich Verwendung finden.

• Ein generelles Verbot von Öl-, Erdgas-, und Elektrodirektheizungen im Neubau, nach umfassenden Sanierungen und im Falle von Heizungstausch: Wer heute eine derartige Heizung einbaut, präjudiziert die Abhängigkeit Österreichs von ausländischen Energieträgern für die nächsten drei Jahrzehnte. Ein Verbot des Einbaus derartiger Anlagen schränkt die Freiheit des einzelnen Bürger also weniger ein, als es sie erhöht.

• Erweiterung des Energie-Aufklebers im Elektrogerätebereich: Einführung eines repräsentativen ‘Lebensbelastungszyklus’ für alle Elektrogeräte (Leuchtmittel, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlschränke usw.). Über diesen Zyklus sollen für jedes Gerät die Stromkosten errechnet werden, die der Kunde bei durchschnittlicher Verwendung über die Lebensdauer der Maschine erwarten darf. Sie müssen neben dem ‘Energielabel" auf jedes Gerät deutlich sichtbar angebracht werden. So kann der Käufer auf einen Blick entscheiden, ob er lieber ein qualitativ hochwertiges Gerät (das noch dazu eine längere Nutzungsdauer haben wird) erwirbt, oder ein Gerät, dessen niedrigerer Kaufpreis nach wenigen Jahren von den höheren Stromkosten eingeholt werden wird.

• Beschleunigte Einführung des Gebäudeenergieausweises: Nur so kann ein Häuselbauer, Mieter oder Wohnungseigentümer sich ein Bild über ein Wohnobjekt machen. In einem solchen Ausweis müssen neben Heizkosten auch vorausberechnete Kosten zur Klimatisierung ausgewiesen werden. Ein Kunde, der nicht über künftige Betriebskosten informiert wird, kauft die Katze im Sack! Durch einen solchen Ausweis steigt der Anreiz für die Bauwirtschaft, Energie-, und Kosten sparend zu bauen.

• Waschmaschinen nur noch mit zwei Anschlüssen! Dadurch muss einerseits ermöglicht werden, dass Eigentümer von umweltfreundlichen Warmwasserbereitungssystemen das Warmwasser nicht in der Waschmaschine mit teurem Strom aufwärmen müssen. Außerdem soll durch ein druckloses Zusammenmischen von Heiß-, und Kaltwasser auch der Anschluss einer Regenwassernutzungsanlage (Hauswasserwerk) – sofern vorhanden - möglich sein. Dadurch wird das Trinkwassernetz entlastet und der Bedarf an Weichmachern reduziert, was Geldbörsen und Umwelt schont. Für die Gerätehersteller soll es eine Umstellungsfrist von zwei Jahren geben, danach sollen andere Geräte nicht mehr installiert werden dürfen! Bei Waschmaschinen ist die Stromeinsparung durch diese Maßnahme enorm, aber auch bei Geschirrspülern sollte sie in Erwägung gezogen werden.

• Die jeweilige Landes-Bauordnung muss festlegen, dass bei allen Wohnungen mit Warm- und Kaltwasseranschluss eine Anschlussmöglichkeit für Waschmaschinen und Geschirrspüler bestehen muss. Die Errichtung von Anlagen zur Regenwassernutzung (Hauswasserwerke) ist bei Neubauten und Sanierungen von Bauten öffentlicher Wohnbauträgern ernsthaft zu prüfen. Im Falle einer solchen Errichtung ist auch ein Anschluss der Waschmaschinen an diese Anlagen zu ermöglichen.

• Betonruinen in Industriegebieten sollen beseitigt werden. Oft werden direkt neben aufgelassenen Einkaufszentren, Tankstellen usw. neue Grünflächen ‘erschlossen’ anstatt bestehende Flächen weiter zu nützen. Durch strengere gesetzliche Maßnahmen sollen die ‘Eigentümer’ von Industrieruinen zum Abriss und Rückwandlung in Grünland gezwungen werden. Bei Nichtbeachtung wird einfach rückgewidmet und enteignet.

• Einweisung der Beamten von Bundesdenkmalamt und anderen Instanzen in Fassadentechniken, die eine energetische Sanierung bei gleichzeitiger Wahrung des äußeren Erscheinungsbildes gewährleisten: In sehr vielen Fällen werden vom Bundesdenkmalamt Objekte genehmigt, die Zweifel an der Geschmackssicherheit der entscheidungsbefugten Beamten aufkommen lassen. In Bezug auf Dämmfassaden oder Solaranlagen werden hingegen in der Praxis oftmals nicht nachvollziehbare Hürden aufgestellt. Und das, obwohl Dämmfassaden mit den heute verfügbaren Dekorelementen genauso aussehen können wie ihre historischen Vorbilder. Ob Solaranlagen eine Dächerlandschaft eher verschandeln oder aufwerten, das bleibt natürlich eine Geschmacksfrage. Doch auch hier gibt es die Möglichkeit farbiger Photovoltaikanlagen und sogar farbiger thermischer Kollektoren.

Energieautarkes Österreich: Halten Sie dieses Ziel überhaupt für möglich/erstrebenswert? Wenn ja, mit welchen Energieträgern können wir das erreichen?

FPÖ: Die fossile Energieversorgung bietet im Gegensatz zur ‘Erneuerbaren’ keine langfristigen Perspektiven. Denn abgesehen von den vorher aufgezeigten klimatischen Verhältnissen macht die künftige Verfügbarkeit von Erdöl und Erdgas der Wegwerfgesellschaft einen Strich durch die Rechnung und sollte uns zu einem Umdenken zu umweltfreundlicher Energiebereitstellung bewegen. Der steigende Energiebedarf kann mit den fossilen Energieträgern in den nächsten beiden Generationen nicht mehr problemlos gedeckt werden. Zu Engpässen in der Versorgung wird es wahrscheinlich schon Jahre bzw. Jahrzehnte früher kommen.
Aber auch die Nutzung von Uran in Kernkraftwerken bietet keinen Ausweg: Die Kerntechnik ist in Beziehung auf die Versorgungssicherheit sogar noch schlechter als ihr Ruf in Hinblick auf Sicherheit: In Mitteleuropa sind praktisch keine Uranlagerstätten vorhanden oder die Errichtung von Bergwerken ist politisch nicht durchsetzbar. Große Vorkommen an Natururan gibt es in Kanada, Australien und Russland, Niger, Namibia, Kasachstan, Usbekistan, Südafrika, und die USA. Außer Russland liegt keines dieser Länder innerhalb Europas. Ein Umstieg auf Uran als Energielieferant würde also zu neuen Abhängigkeiten führen. Die derzeitige Erdgas-Abhängigkeit Österreichs von Russland würde also einfach nur zu einer Uran-Abhängigkeit, - bestenfalls von Russland oder überhaupt von außereuropäischen Mächten - werden.

Weiters wird bei der derzeit üblichen Reaktortechnik auch für Uran nur von einer globalen Reichweite von wenigen Jahrzehnten ausgegangen. Andere Reaktoren, die diesen Zeitraum um ein Vielfaches erhöhen könnten, spielen derzeit aber praktisch überhaupt keine Rolle und es wäre mehr als fahrlässig, sich auf zukünftige Weiterentwicklungen in diesem Bereich zu verlassen. Das entscheidende Argument gegen Kernkraftwerke ist und bleibt aber in jedem Fall das mit dieser Technik verbundene hohe Sicherheitsrisiko. Aus diesen Gründen kann die Kerntechnik nicht als ernsthafte Alternative zu den wirklichen Alternativen – Biomasse, Solar, Geothermie und Co. betrachtet werden!

Die Kernfusion ist erst in 50 Jahren möglich, sagen selbst die befürwortenden Experten. Was machen wir aber in 20 oder 30 Jahren? Ohne die starke Energieeffizienz-Strategien und den intensiven Ausbau der Erneuerbaren Energien geht es daher gar nicht.

Alle Hochkulturen zurückliegender Jahrtausende haben sich ausschließlich solarer Energieformen bedient. Die fossilen Energieträger Kohle, Erdgas und Erdöl sind in der Erdkruste gespeicherte Energie. Erst seit einigen Jahrzehnten werden die Kohlenstofflager der Erde geplündert.

Dass die Zukunft also nicht Erdöl, Kohle und Gas gehört, liegt somit auf der Hand.

Das Angebot an erneuerbaren Energien ist groß und die einzelnen Energieformen besitzen durchaus beträchtliches Potenzial, um Österreich mit Energie zu versorgen.

Erneuerbare Energiesysteme weisen hohe Energiepotenziale auf. So könnte künftig der Weltenergiebedarf mit Biomasse allein über 10mal gedeckt werden. Das Potenzial der direkten Sonneneinstrahlung entspricht ca. 7000-mal dem heutigen Weltenergieumsatz. Diese Sonnenstrahlung könnte beispielsweise einfach über Warmwasserkollektoren (thermische Nutzung, Solarthermie) oder mittels Solarzellen zur direkten elektrischen Stromerzeugung (Photovoltaik) genutzt werden.

Eine weitere Form erneuerbarer Energienutzung sind Erdwärmepumpen, welche unter Einsatz elektrischer Energie die Erwärmung des Erdreichs durch die Sonneneinstrahlung nutzen. Sie können aber auch ökologisch einwandfrei mit erneuerbarer Energie, also mit Ökostrom, betrieben werden.

Auch die Windenergie hat große Zukunftschancen. Windräder wurden schon seit jeher zu Antriebszwecken, z. B. in Windmühlen eingesetzt. Heute wird über Windkraftwerke der ‘Ökostrom’ bereitgestellt. Mit Windenergie könnte der Weltenergieumsatz ca. 3-mal abgedeckt werden.

Flusskraftwerke könnten weltweit nur ca. 10% des heutigen Weltenergiebedarfs decken. Österreich hat im Bereich Wasserkraft ein großes Potenzial, welches zu ca. 70 % ausgebaut ist. Zwar ist für Österreich der Import von Atomstrom derzeit günstiger, aber das nur, weil seit den 50er-Jahren ständig enorme finanzielle Mittel, z. B. durch EURATOM (Atomförderung auf EU-Ebene), zufließen.
Das nutzbare Potenzial von Photovoltaikanlagen liegt bei 10 bis 20 % der einstrahlenden Sonnenenergie. Im Labor wurden bereits 40 % Wirkungsgrad erzielt. Und die heutigen spezifischen Investitionskosten können sich mit den Kosten für zentrale kalorische Kraftwerke samt Infrastruktur durchaus messen.
Das technisch nutzbare Potenzial der Geothermie wird auf max. 10 % geschätzt, sodass maximal 30 % des Weltenergieumsatzes daraus gedeckt werden könnten. Weltweit wird intensiv an billigen Tiefenbohrtechniken gearbeitet.
Der Einsatz erneuerbarer Energieformen wirkt sich in unterschiedlichen Bereichen positiv aus. Durch den Ausbau von Sonnen-, Wasser-, Wind- und Bioenergieanlagen sowie durch die Verwendung umweltfreundlicher und zu 100% abbaubarer Treibstoffe z.B.: Biodiesel können Ressourcen geschont und die Umwelt geschützt und darüber hinaus ein neuer Arbeitsmarkt erschlossen werden.

Dem muss jedoch eine Umorientierung weg von fossiler Energie hin zu erneuerbarer Energiebereitstellung vorangehen. In diesem Zusammenhang könnte der viel strapazierte Begriff der ‘Nachhaltigkeit’ den Verlauf dieser wünschenswerten Entwicklung vielleicht beschleunigen. Denn ‘nachhaltig’ wirtschaften bedeutet, dass sowohl die Bedürfnisse der gegenwärtigen als auch der zukünftigen Generation ohne Beeinträchtigung befriedigt werden sollen. Nur mit erneuerbarer Energie - in ihren vielfältigen Formen - kann dies erreicht werden.

Viele Wirtschaftsexperten sehen in der Umverteilung der Abgabenlast von Arbeitszeit auf (nicht erneuerbare) Ressourcen (Ökosteuer/ CO2-Abgabe) eine große Chance für Arbeitssicherung. Gleichzeitig bringt dies Erfolge bei der Energieeffizienz und dem Umstie

FPÖ: Die meisten Politiker verstehen unter eine Umverteilung der Abgabenlast neue Belastungen für die Steuerzahler. Die Abgabenlast auf Energie ist mittlerweile in Österreich so hoch, dass zusätzliche Belastungen den Bürgern nicht mehr zugemutet werden können. Innerhalb der letzten Jahre sind nun in einem beträchtlichen Ausmaß Energiepreissteigerungen hinzugekommen
Es ist zu bedenken, dass es vor allem Personen mit kleinen Einkommen, mit kleinen Pensionen sind, die sich aufgrund der nicht ausreichenden Förderbedingungen umfassende Sanierungsmaßnahmen oder eine neue Heizanlage leisten können. Deshalb brauchen wir die Wiedereinführung der Zweckwidmung bei der Wohnbauförderung. Derzeit wird das Geld ja in vielen Bundesländern zum Stopfen von Budgetlöchern verwendet, anstatt es in Wärmedämmungsmaßnahmen und moderne, ökologische Heizanlagen zu investieren.
Auch bei dieser Frage ist zu unterstreichen: Wer für Österreich wirklich etwas erreichen will, muss das Anti-Ökostromgesetz streichen und ein österreichisches EEG beschließen.

Das Verkehrsaufkommen in der Luft und auf der Strasse explodiert. Welche Maßnahmen setzt Ihre Partei um diesen Trend zu stoppen bzw. umzukehren? Wie stehen Sie zu höheren Transportabgaben?

FPÖ: Der öffentliche Verkehr muss endlich an Bedeutung gewinnen. Für Pendler schlagen wir vor, dass die Möglichkeit geschaffen wird, sich zwischen Pendlerpauschale und einem ÖBB-Jahresticket entscheiden zu können. Zweifellos würde das zu einer besseren Auslastung und letztendlich zu interessanteren Fahrplänen führen.
Im Güterverkehr wird die Bahn noch immer zu wenig genutzt. Das liegt aber auch an logistischen Problemen, die innerhalb des Unternehmens zu lösen sind. Es zeigt sich, dass die Zerschlagung des Unternehmens in Teilgesellschaften, die wiederum von aus der Politik protegierten Personen geführt werden, die Bahn nicht weitergebracht haben.

Der Generalverkehrsplan ist in der neuen Legislaturperiode weiterzuentwickeln und vor allem konsequent in Richtung Schieneausbau weiterzuentwickeln, Einnahmen aus der LKW-Maut können dazu genutzt werden, attraktivere Angebote zu erstellen und dem öffentlichen Verkehr ist der notwendige Vorrang auch auf der Straße einzuräumen. Die technischen Möglichkeiten dazu sind vorhanden.
Das Privileg des Flugverkehrs auf mineralölsteuerbefreites Kerosin wird wohl in den nächsten Jahren zunächst für Inlandsflüge und dann für Europaflüge fallen.

Wie stehen Sie zur geringen Effizienz mancher Biomassekraftwerke? Wie wollen Sie verhindern, dass in Zukunft Biomassekraftwerksprojekte mit „Alibi“-Wärmeanwendungen (z.B. Beheizung von Badestränden oder Seen, Wärmevernichtung über Contracting,…) umgesetzt

FPÖ: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Richtung Gesamtwirkungsgrad sind das Grundübel dieses Schildbürgerstreichs und führt zu einer Ausplünderung von heimischer Biomasse. Letztendlich wird man auf Ressourcen aus dem Ausland zugreifen müssen und sich in eine neue Abhängigkeit begeben, die wir der Engstirnigkeit und Kurzsichtigkeit der Politik verdanken.

Geförderte Großanlagen, die ihren Wirkungskrad beispielsweise mit der Heizung von Seen hochhalten sind ein Klotz am Bein wenn es darum geht, Österreich energieautark zu machen.

Es ist daher sicherzustellen, dass derartige Projekte im Rahmen der Fördervoraussetzungen ausgeschlossen werden und eine ökologisch sinnvolle Verwertung der Energie erfolgt. Das ist im Normalfall im Winter der Fall.

Erachten sie Importe von erneuerbaren Energieträgern (Biomasse) als notwendig? Wenn ja, warum? Wenn nein, wie sollen diese vermieden werden? Sollte Österreichs Landwirtschaft die Nahrungsmittelproduktion zugunsten der Energieproduktion reduzieren? Halten

FPÖ: Der Import von Biomasse ist dann nicht notwendig, wenn – wie oben beschrieben – Biomasseanlagen nicht aufgrund unsinniger Förderbedingungen dazu verwendet werden, im Sommer Badeseen zu beheizen.
Österreichs Landwirte werden in Zukunft als Energiewirte eine hohe Bedeutung erlangen. Nach dem Motto: ‘Energieproduktion statt Stilllegung’ ist durch die Politik der Einstieg für die heimischen Bauern in die Biomasseproduktion zu unterstützen.

Den Einsatz von Gentechnik lehnt die FPÖ strikt ab. Obwohl bereits seit über dreißig Jahren im Rahmen der ‘Grünen Gentechnik’ geforscht wurde ist mir kein einziges Produkt bekannt, das für den Menschen, die Tiere und die Umwelt nachhaltig vom Vorteil wäre. Lediglich einige Konzerne sind als Profiteure der Gentechnologie zu bezeichnen, die sich dadurch Monopole aufbauen – mit politischer Unterstützung.

Wie stehen Sie zu den aktuellen Klimaschutzmaßnahmen? (Ökostromgesetz, Förderung Groß- bzw. Kleinanlagen - ist es für Sie akzeptabel, dass das neue Ökostromgesetz den Ausbau der mittleren Wasserkraft fördert, obwohl die Energiepreise steigen ).

FPÖ: Das Ökostromgesetz ist der Sündenfall von ÖVP, SPÖ und BZÖ in der zu Ende gehenden Legislaturperiode. Damit hat man dem Ziel, Österreich aus der energiepolitischen Abhängigkeit zu betreiben keinen Dienst erwiesen. Österreich hat sich bei seinen legistischen Maßnahmen auf das Vorbild des deutschen EEG zu konzentrieren.

Welche wirtschaftlichen Risiken und Chancen sehen Sie im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbare Energie und Energieeffizienz?

FPÖ: Wir sehen keine Risken. Österreich hat keine andere Möglichkeit, als sich auf die Nutzung erneuerbarer Energie zu konzentrieren. Die Frage ist jedoch, wann diese Umstellung erfolgt. Aus Sicht der FPÖ gibt es nur einen richtigen Zeitpunkt: Jetzt!
Wir müssen jetzt alle notwendigen Weichenstellungen vornehmen, um energieautonom zu werden. Leider denkt die Politik all zu oft nur in Legislaturperioden und nicht über die eigene Nasenspitze hinaus. Wir müssen den Mut haben, die erforderlichen Beschlüsse in Parlament und Bundesregierung vorzunehmen. Die FPÖ ist davon überzeugt, dass die Bevölkerung die Politik dabei zu unterstützen weiß.

Gilt die Förderpolitik Ihrer Partei großen zentralen Wärme und Stromerzeugungsanlagen oder kleinen dezentralen ?

FPÖ: Durch lukrative Mindestvergütungssätze für Kleinanlagen sind diese speziell zu fördern. Die Förderung dieser Anlagen ist für die FPÖ ein wichtiger Schritt hin zu persönlicher Unabhängigkeit für die Menschen, die heute noch an der Nabelschnur von Energiekonzernen hängen. Die Hälfte der vorhandenen finanziellen Mittel ist daher in Kleinanlagen zu investieren. Vor allem der Bedarf von Wirtschaft und Industrie ist, wo es nicht anders geht, durch große Anlagen abzudecken.

Das neue Ökostromgesetz wurde von Ihrer Partei abgelehnt. Warum lehnt lehnt Ihre Partei dies ab?

Die Abgeordneten der FPÖ haben das Anti-Ökostromgesetz aus den Gründen, die oben angeführt sind, abgelehnt und im Parlament dagegen gestimmt.

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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /