© Strom-Check Ing. Martin Litschauer
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Produktsplitting Basis der Verschleierung von Atomstrom

Anti Atom Komitee fordert Bekanntgabe des Händlermix

Die Möglichkeit von Stromlieferanten, verschiedene Stromprodukte anbieten zu können, ist die Basis der Verschleierung von Atomstrom. Das Anti Atom Komitee fordert generelle das Verbot verschiedener Stromprodukte und den Händlermix als alleinige Grundlage der Stromkennzeichnung, weil Strom kein Mascherl hat. Alles andere ist eine Irreführung der Kunden und ideale Basis undurchsichtiger Stromkennzeichnung.

Das Hauptübel bei der Stromkennzeichnung ist die Möglichkeit des Produktsplittings. Dies ist eine hervorragende Möglichkeit Atomstrom zu verschleiern. Strom hat kein Mascherl hat, weil sich Atomstrom natürlich nicht von Strom aus Windkraft unterscheidet.

"Die kürzlich erfolgte Novelle der Stromkennzeichnungsverordnung im Rahmen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 sollte eigentlich eine Verbesserung der Stromkennzeichnung bringen. Tatsache ist aber, dass der Verschleierung von Atomstrom weiterhin Tür und Tor geöffnet bleibt, solange ein Lieferant verschiedene Stromprodukte anbieten darf", stellt Manfred Doppler vom Anti Atom Komitee klar.

"Wenn also ein Stromhändler 40% Strom aus Wasserkraft, 40% Strom aus Kohlekraftwerken und 20% Strom aus Atomkraft in seinem Händlermix hat, dann wird klar, dass es kein Problem ist, den 35% Privatkunden Strom aus Wasserkraft anzubieten, obwohl de facto 20% Atomstrom geliefert werden, weil Strom eben kein Mascherl hat", erklärt Manfred Doppler.

Es ist nur dann eine akzeptable Transparenz in der Stromerzeugung gegeben, wenn ausschließlich der Händlermix auf den Stromrechnungen aufscheint. Bei reinen Stromhändlern, die selbst keinen Strom produzieren, sondern nur zukaufen, ist ebenfalls der Händlermix des Verkäufers anzuführen. Sollte ein Händler von mehreren Lieferanten zukaufen, so muss ein daraus resultierender Händlermix auf der Stromrechnung aufscheinen.

"Um endlich der Täuschung der Kunden ein Ende zu bereiten, fordern wir ein generelles Verbot von Stromprodukten und der Händlermix als alleinige Grundlage der Stromkennzeichnung", so Manfred Doppler abschließend.



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