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Gefährdung von Kleinwasserkraftanlagen und anderen Ökostromanlagen durch geplante Belastungswelle

Neue Bundesregierung ist gefordert, diesen Anschlag auf dieÖkostrombranche abzuwenden

Kleinwasserkraft Österreich lehnt den Entwurf der Systemnutzungstarife-Verordnung 2009 strikt ab. Neben einer massiven Gefährdung von Ökostromanlagen bringt er eine deutliche Wettbewerbsverzerrung für heimischen Strom.

Laut dem Vorschlag der E-Control sollen auf die österreichische Stromerzeugung durch die Systemnutzungstarife-Verordnung 2009 (SNT-VO2009) massive Belastungen zukommen, indem sie bei den Netzentgelten ordentlich zur Kasse gebeten werden sollen. Kleinwasserkraft Österreich zeigt sich über diese Pläne empört, da sie sachlich nicht gerechtfertigt sind, die heimische Stromerzeugung, insbesondere die Ökostromerzeugung, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bedrohen und darüber hinaus völlig ineffektiv sind.

Bedrohung von Ökostrom und heimischer Stromerzeugung und Benachteiligung gegen-über ausländischen Stromimporten

Die geplante Einhebung der Netzverlustentgelte benachteiligt die österreichischen Stromerzeuger gegenüber ihren europäischen Mitbewerbern signifikant, da dort keine vergleichbaren Netznutzungsentgelte von Erzeugern eingehoben werden. "Dies führt zu einer deutlichen Wettbewerbsverzerrung, steigert die Energieabhängigkeit vom Ausland und gefährdet die heimische Stromproduktion - und das in wirtschaftlich schwierigen Zeiten", warnt DI Martina Prechtl, Geschäftsführerin von Kleinwasserkraft Österreich.

Ökostromanlagen, deren Förderung im Ökostromgesetz geregelt ist, treffen die zusätzlichen Belastungen besonders hart. Ihre Förderung orientiert sich an den Gestehungskosten, wobei eine Belastung mit Netzkosten nicht berücksichtigt wurde. Die Neueinführung von Netzkosten für Ökostromanlagen würde den Betrieb betroffener Anlagen unwirtschaftlich machen. Prechtl: "Die geplante Systemnutzungstarife-Verordnung gefährdet somit die Erreichung derÖkostrommengen, die aus Sicht des Klimaschutzes und aufgrund internationaler Verpflichtungen erforderlich sind! Es ist absurd, dass für Ökostromanlagen zuerst Förderungen festgelegt werden, um deren notwendigen Ausbau voranzutreiben, und dann gleich durch zusätzliche Belastungen durch die Hintertür wieder eine Blockade errichtet wird."

Sachlich nicht gerechtfertigt

Darüber hinaus müssen Netzverlustentgelte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach den Grundsätzen der Kostenorientierung und Kostenwahrheit festgelegt werden. "Dezentrale Kleinwasserkraftanlagen tragen technisch betrachtet fast immer zu einer Verringerung der Netzverluste bei. Die Einhebung eines Netzverlustentgelts ist hier somit sachlich nicht ge-rechtfertigt. Daher entspricht dieses Vorgehen nicht den rechtlichen Vorgaben", gibt Prechtl zu bedenken.

Gleiches trifft auf das Systemdienstleistungsentgelt (SDLE) für kleine Anlagen zu, welches mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf abermals deutlich erhöht werden soll. Gegenstand des SDLE ist die Sekundärregelung, auch Minutenreserve genannt. Es soll den Regelzonen-führern jene Aufwendungen abgelten, die bei der Bereitstellung der Systemdienstleistung zum Ausgleich von Lastschwankungen entstehen. "Technische Gutachten belegen, dass Kleinwasserkraftwerke im Leistungsbereich bis 5 MW den Sekundärregelungsbedarf nicht verursachen. Kraftwerke unter 5 MW sollen daher von der Entrichtung der SDLE befreit werden", fordert Prechtl.

"Heimische Stromerzeugung schafft Investitionen und hat starke positive volks- und regionalwirtschaftliche Effekte. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollen ungerechtfertigte Zusatzbelastungen diesen Sektor nicht gefährden. Die geplanten Belastungen dürfen daher keinesfalls in die Tat umgesetzt werden!", appelliert Prechtl an die neue Bundesregierung.

Rückfragehinweis: Kleinwasserkraft Österreich



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GastautorIn: Mag. Claudia Aigner für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /