Ökostrom-Straftarif für Strom aus Kleinwasserkraft
Gesetzeswidrige Ökostromverordnung 2008
Vor wenigen Wochen wurde von Bundesminister Bartenstein die Ökostromverordnung 2008 erlassen, mit der die Einspeisetarife für Strom aus Kleinwasserkraft und sonstigen Ökostrom festgelegt werden. Kleinwasserkraft Österreich klagt an, dass die in dieser Verordnung festgeschriebene Degression der Preise für Strom aus Kleinwasserkraft nicht den Vorgaben des Ökostromgesetzes entspricht und daher gesetzeswidrig ist. Die Verordnung ist daher ein weiterer Schritt zur Verhinderung von CO2-freiem Strom aus Kleinwasserkraftanlagen.
Das Ökostromgesetz sieht vor, dass die Preise für Strom aus Kleinwasserkraftanlagen mit der Verordnung 2008 an die durchschnittlichen Produktionskosten von kosteneffizienten Anlagen angepasst werden müssen. Eine Degression der Tarife auf Basis der Produktionskosten, die im Jahr 2002 ermittelt wurden, erfüllt diese Vorgabe nicht. In den letzten Jahren gab es deutliche Kostensteigerungen beim Bau von Anlagen. "Im Bereich der maschinellen Anlagenteile gab es Kostensteigerungen im Ausmaß von 30 - 40%. Diese Tatsache kann der Wirtschaftsminister mit der neuenÖkostromverordnung nicht wegleugnen!" fordert DI Martina Prechtl, Geschäftsführerin von Kleinwasserkraft Österreich.
Kleinwasserkraft Österreich, die Interessensvertretung der Kleinwasserkraftbranche, weist vehement auf die Gesetzeswidrigkeit der erlassenen Ökostromverordnung 2008 hin und untermauert diese Kritik mit einem entsprechenden Rechtsgutachten durch einen Verfassungsrechtsexperten. "Wir wehren uns dagegen, dass die Produktion von Strom aus Kleinwasserkraft in Zukunft klein gehalten oder gar verhindert werden soll und bereiten daher eine Anfechtung der Ökostromverordnung vor" kündigt Prechtl an.
Zusätzliche Brisanz erhält die Festlegung der degressiven Tarife für Strom aus Kleinwasserkraft auch durch die aktuellen Entwicklungen der Marktpreise. Die E-Control GmbH veröffentlichte auf ihrer Website für das zweite Quartal 2008 den Marktpreis von 6,38 Cent/kWh. Der höchstmögliche Tarif für Strom aus Kleinwasserkraft lautÖkostromverordnung 2008 liegt mit 6,24 Cent/kWh bereits unter diesem Wert! Aufgrund der Tarifabstufungen für Strom aus Kleinwasserkraftanlagen je nach Produktionsmenge liegt der durchschnittliche Tarif nach Ökostromverordnung 2008 noch deutlich darunter. "Unter diesen Umständen kann nicht die Rede sein von einem Fördertarif sondern von einem Straftarif für Kleinwasserkraftanlagen, der die tatsächlichen Produktionskosten unterbietet! Die aktuellen Produktionskosten liegen bei rund 7,5 Cent/kWh. Mittel- bis langfristig gesehen wird Strom aus Kleinwasserkraft zur Stabilisierung der stetig steigenden Strompreise führen. Dazu muss aber jetzt investiert werden und es dürfen Investitionen nicht durch ein zu enges Korsett seitens der Politik verhindert werden!" so Prechtl.
Kleinwasserkraft Österreich fordert die politischen Entscheidungsträger daher auf, der Branche bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für die Produktion von Strom aus Kleinwasserkraft gerecht zu werden. Im Zuge der Novellierung des Ökostromgesetzes müssen wichtige Weichen für den Ausbau und die Revitalisierung dieser CO2-freie Stromproduktion geschaffen werden.
Zahlen und Fakten:
- mehr als 2.400 Kleinwasserkraftwerke in Österreich; - ca. 8% des österreichischen Strombedarfs durch Kleinwasserkraft CO2-frei bereitgestellt; - damit werden rund 1,5 Mio. Haushalten versorgt (= 50 Prozent der Haushalte in Österreich); - produzierte Strommenge aus Kleinwasserkraft entspricht etwa der Produktion von fünf bis sechs Donaukraftwerken in der Größe von Wien-Freudenau; - ca. 3,8 Mio. to pro Jahr CO2 Einsparung durch Kleinwasserkraft
Rückfragehinweis:
Kleinwasserkraft Österreich Dipl.-Ing. Martina Prechtl Geschäftsführerin Tel.: +43/(0)1/5220766-40 Fax: +43/(0)1/5263609 mailto:m.prechtl@kleinwasserkraft.at www.kleinwasserkraft.at
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OTS0082 2008-04-04/10:34
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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /