© proPellets Austria/APA-Fotoservice/Haslinger / Einigkeit darüber, dass rasches Handeln eine Notwendigkeit ist
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Oberösterreichische Leitbetriebe fordern: Erneuerbaren-Wärme-Gesetz JETZT!

Ohne Wärmewende keine Energiewende, ohne Energiewende keine Klimawende.

Österreich hinkt im Vergleich zu den Nachbarländern hinterher: Die deutsche Ampelkoalition hat sich jüngst und nach heftigen Debatten auf das Gebäude-Energie-Gesetz geeinigt und die Schweizer Bevölkerung hat erst vergangenen Sonntag mit knapp 60 Prozent für den Weg ihres Lands in die Klimaneutralität gestimmt.

„Immer mehr Menschen in Österreich sind für eine rasche Energiewende. Die österreichische Wirtschaft ist bereit dafür. Wir brauchen aber dringend auch die rechtlichen Rahmenbedingungen“, sagt Christian Rakos, Geschäftsführer von proPellets Austria, der Branchenvertretung der heimischen Pelletwirtschaft. „Die Energie- und Klimawende verträgt keinen Stillstand bis zur nächsten Wahl. Dieses wichtige Thema muss, wie etwa in Dänemark, aus dem tagespolitischen Hick-Hack ausgeklammert werden, um klare Verhältnisse zu schaffen - für die Konsumenten, wie für die Wirtschaft.“

Vier oberösterreichische Leitbetriebe fordern das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz

Die Windhager Zentralheizung GmbH, die Hargassner GmbH, die ÖkoFEN Metall & Heiztechnik GmbH und die Fröling Heizkessel- und Behälterbau GmbH beschäftigen zusammen 3.800 Mitarbeiter:innen und erwirtschaften rund 1,5 Milliarden Umsatz jährlich.

Die Unternehmen, mit bis zu 70 Prozent Exportquote, haben die Verunsicherungen und den Ölheizungs-Boom, die die heftige öffentliche Debatte um das Gebäude-Energie-Gesetz in Deutschland ausgelöst hat, durch dramatische Geschäfts-rückgänge gespürt. Sie fordern daher übereinstimmend in Österreich Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für den schrittweisen Umstieg auf erneuerbare Energie beim Heizen.

Stefan Gubi, Geschäftsführer von Windhager: „Wie wichtig das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz ist, zeigt schon, dass sich vier Mitbewerber heute gemeinsam dafür einsetzen. Die Wärme- und Energiewende hat das Potenzial zu einem Exportschlager, ,Made in Austria‘ zu werden. Schon jetzt sind österreichische Unternehmen aus dem Bereich erneuerbare Energie im Export europaweit an der Spitze. Diese große Chance auf einen regelrechten Erneuerbaren-Turbo für Export, Wachstum und Beschäftigung müssen wir nutzen. Wir als Windhager haben uns entschieden 100 Millionen Euro in den Standort Österreich zu investieren. Wir brauchen aber auch dringend die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen.“

Herbert Ortner, Gründer und Geschäftsführer von ÖkoFEN: „Wir haben wie unsere Mitbewerber dreistellige Millionenbeträge in die Technologieentwicklung gesteckt und bieten heute Heizungen an, die höchste Effizienz und so niedrige Emissionen erreichen, dass sie kaum mehr messbar sind. Diese Technologieführerschaft kann aber nur gesichert werden, wenn es auch zu einer langfristig planbaren Marktentwicklung kommt. Die Regierung sollte jetzt zeigen, dass es ihr mit dem Umstieg auf heimische erneuerbare Energie ernst ist!“

Markus Hargassner, Geschäftsführer von Hargassner: „Neben dem Erneuerbaren- Wärme-Gesetz ist auch die gesetzliche Verankerung einer Pelletbevorratung essenziell. Damit kann für unsere Kunden eine 100 Prozent sichere Versorgung mit Brennstoff gewährleistet werden, damit es nicht wieder zu ähnlichen Problemen kommt, wie im vorigen Jahr. Versorgungssicherheit ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass wir erfolgreich auf einen heimischen Energieträger umsteigen.“

Gerhard Schöfberger, Prokurist von Fröling: „Pelletheizer haben sich in den letzten zehn Jahren in Österreich im Vergleich zur Nutzung von Heizöl insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro erspart. Ein Haushalt, der 2012 eine Pelletheizung gekauft hat, hat sich bisher über 12.000 Euro an Heizkosten erspart. Für unsere Volkswirtschaft bedeutet das, dass alleine in den letzten zehn Jahren 5,3 Milliarden Liter Heizöl durch einen heimischen erneuerbaren Energieträger ersetzt wurden. Das zeigt, dass das Erneuerbare-Wärme-Gesetz sowohl für den einzelnen Haushalt, als auch für die gesamte Volkswirtschaft bedeutende langfristige Vorteile mit sich bringen würde. Dazu kommt eine Emissionsreduktion um rund 13 Millionen Tonnen CO2“.

Rückstau in der Gesetzes-Pipeline

Im Juni wurde im Nationalrat zwar das Energie-Effizienzgesetz (mit einfacher Mehrheit) beschlossen, das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass noch etliche andere, eigentlich beschlussreife Gesetze in der Pipeline warten. Gesetze wie etwa das EABG, das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz oder das Erneuerbare-Gase-Gesetz und eben das Erneuerbare-Wärme-Gesetz.

Dieses Gesetz ist deshalb von besonderer Bedeutung, da die Versorgung mit Raumwärme mit einem Anteil von 31 Prozent am gesamten Endenergieverbrauch nach dem Verkehr (37 Prozent) der wichtigste Energiemarkt ist. Gleichzeitig ist der Anteil der Nutzung von erneuerbarer Energie im Raumwärmebereich mit 34 Prozent wesentlich niedriger als etwa im Strombereich, wo bereits 79 Prozent der heimischen Erzeugung erneuerbar bereitgestellt werden.

Da die Umstellung eines so großen Energiemarkts viel Zeit in Anspruch nimmt, darf keine Zeit mehr verloren werden mit dem Beginn dieses Strukturwandels.

Darum ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz JETZT wichtig.

Das Erneuerbare Wärme Gesetz (EWG) regelt den Ausstieg aus der Nutzung von fossilen Energieträgern für die Versorgung mit Raumwärme und Warmwasser. Es wurde ab dem Jahr 2020 zwischen dem Bund und den Bundesländern in über 130 Besprechungen verhandelt, 2021 konnte eine Einigung erzielt werden. Im Sommer 2022 ging das Gesetz in die Begutachtung, Änderungen wurden anschließend eingearbeitet. Seit 2. November ist die Regierungsvorlage im Parlament. Das EWG muss vor der Sommerpause beschlossen werden, damit das EWG im Frühjahr des kommenden Jahres in Kraft treten kann und die Länder die notwendigen Begleitgesetze bis dahin auf den Weg bringen können.

Es stellt sich für die heimische Wirtschaft die Frage, wieso das Erneuerbare-Wärme-Gesetz nicht endlich beschlossen wird?

Der aktuelle Entwurf des EWG verankert, dass bis zum Jahr 2035 alle Ölheizungen schrittweise durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energie oder durch Fernwärme ersetzt werden sollen. Dabei sollen zuerst die ältesten und ineffizientesten Heizkessel ersetzt werden. Bis zum Jahr 2040 sollen nur mehr Gasheizungen im Betrieb sein, die mit erneuerbaren Gasen wie Biomethan betrieben werden, der Rest der Gasheizungen soll ebenfalls durch Systeme auf Basis erneuerbarer Energie oder durch Fernwärme ersetzt werden. Neue Gebäude dürfen dann nur mehr mit Heizungen ausgestattet werden, die erneuerbare Energie nutzen, eine Bestimmung, die in einigen Bundesländern bereits umgesetzt wurde.

Die heimische Wirtschaft und die Haushalte brauchen klare Rahmenbedingungen – die Umstrukturierung der Wärmeversorgung ist – gerade im Hinblick auf Entwicklungen der letzten Zeit eine äußerst dringliche Aufgabe, die nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden darf!

Wirtschaftliche Bedeutung der erneuerbaren Wärmeversorgung

Wie die folgenden Grafiken zeigen, ist die wirtschaftliche Bedeutung der Branchen, die erneuerbare Wärme liefern im Hinblick auf Umsatz und Beschäftigte etwa doppelt so groß, wie die von Wind und Photovoltaik.

Für Haushalte sind die Kosten der Wärmeversorgung entscheidend, da für die Wärmeversorgung am meisten Energie aufgewendet wird. Erdgas kostet aktuell mehr als doppelt so viel wie Pellets und auch Heizöl war in den vergangenen 20 Jahren immer deutlich kostspieliger – zeitweise sogar mehr als doppelt so teuer. Auch Wärmepumpen und Solarwärme weisen erhebliche Vorteile bei den laufenden Kosten auf. Das bedeutet, dass nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Haushalte von einem Umstieg auf eine erneuerbare Wärmeversorgung langfristig profitieren werden.

Pelletwirtschaft investiert 250 Millionen Euro in Versorgungssicherheit

Um die gestiegene Nachfrage nach erneuerbarer Energie und im Besonderen Pellets auch in Zukunft gut decken zu können, investiert die Pelletbranche bis 2024 rund 250 Millionen Euro in den Neu- und Ausbau der heimischen Pellet-Produktionsstandorte.

Insgesamt elf neue Pelletierwerke in ganz Österreich, davon drei ganz neue und eine Standorterweiterung in Niederösterreich, sorgen bis 2024 für eine Steigerung der Produktionskapazität um 634.000 Tonnen. Damit können auch die Pellets zur Etablierung einer strategischen Pelletreserve bereitgestellt werden.

Zusätzlich zum Erneuerbaren-Wärme-Gesetz notwendig: Pellet-Bevorratungspflicht

Der Vorschlag von proPellets sieht vor, alle Unternehmen, die Pellets in Österreich in Umlauf bringen, einer Bevorratungspflicht zu unterwerfen. Das betrifft Pellet-Produktionsunternehmen sowie Importeure. Eckpunkte der vorgeschlagenen Regelung sind, sowohl eine saisonale, als auch eine strategische Bevorratung verbindlich zu verankern. Der Entwurf diskutiert die Kontrollmöglichkeiten und macht Vorschläge, wie es zu einer Freigabe der Reserven kommen kann. Auch die Kosten für die Bevorratung werden berechnet. Diese liegen bei ein bis zwei Prozent des Verkaufspreises und sind von der Pelletwirtschaft zu tragen.

Saisonale und strategische Bevorratung
Eine saisonale Reserve von fünf Prozent der im Vorjahr in Österreich in Verkehr gebrachten Ware muss von den verpflichteten Unternehmen bis 1. Dezember nachgewiesen werden. Dieser Lagerbestand kann dann ab 15. Dezember wieder zur Versorgung des Marktes ausgeliefert werden, zumal die meisten Produktionsunternehmen über Weihnachten geschlossen haben. Lagerbestände können sich sowohl in Österreich, als auch im Ausland befinden, wenn sich der Standort in Grenznähe befindet.

Zusätzlich ist eine dauerhafte strategische Reserve von fünf Prozent der Vorjahresmenge aufzubauen. Diese Reserven müssen sich auf österreichischem Bundesgebiet befinden.

Um Verwerfungen auf dem Markt zu vermeiden, soll der Aufbau der Lagerbestände bis zum 1. Dezember 2025 zulässig sein. Bis 1. Dezember 2024 soll die Hälfte der vorgeschriebenen Mengen erreicht werden.

Kontrolle der bevorrateten Menge
Die automatisierte elektronische Überwachung des Lagerstands in Pelletsilos ist unkompliziert und kostengünstig umsetzbar. Mit einer Software lassen sich diese Lagerstände jederzeit zentral überprüfen.

Manche Unternehmen nutzen auch Hallen, in denen Pellets aufgeschüttet werden, bzw. Lager, in denen Pelletsäcke auf Paletten aufbewahrt werden. In diesen Fällen ist eine regelmäßige Mengenmeldung durch die jeweiligen Unternehmen einzurichten und stichprobenartig zu überprüfen.

Freigabe und Verteilung der strategischen Vorräte
Eine Freigabe der strategischen Vorräte könnte auf Basis einer Empfehlung des Energielenkungsausschusses durch eine Verordnung des für Energie zuständigen Ministeriums erfolgen.

Bei Freigabe der Vorräte können die Unternehmen die bevorratete Ware umgehend zur Versorgung der Kund:innen in Umlauf bringen. In diesem Fall haben die Verpflichteten dafür zu sorgen, dass die Vorräte möglichst rasch ausgeliefert werden.

Kosten der Pelletbevorratung
Eine Kalkulation der Kosten der Bevorratung wurde von proPellets auf Basis von Expertenschätzungen durchgeführt. Diese Berechnung beinhaltet die Kosten des gebundenen Kapitals, Kosten des Transports zum Lagersilo, Kosten der Befüllung und Entleerung, den Lagerzins sowie Verluste durch die Absiebung der Pellets vor der Auslieferung zu den Kund:innen. In Summe ergeben sich, je nach Marktpreis, Kosten zwischen 1,1 und 1,9 Prozent des Endkundenpreises. Da derzeit schon Ware, wenn auch in geringerem Ausmaß, gelagert wird, dürfte der tatsächlich anfallende zusätzliche finanzielle Aufwand noch geringer sein.

Damit die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, könnten Unternehmen, die den Vorgaben nicht nachkommen, zu Strafzahlungen in doppelter Höhe der ursprünglich veranschlagten Kosten der Bevorratung verpflichtet werden.

„Es ist wichtig, dass nach so einer turbulenten Zeit auch wieder Ruhe am Pelletmarkt einkehrt. Kund:innen müssen sich auf eine stabile Versorgung verlassen können und genau das wird mit einer Bevorratungspflicht erreicht. Wir haben den politischen Entscheidungsträger:innen unser Modell bereits vorgestellt und hoffen, dass es jetzt bald zu einer legistischen Umsetzung kommt“, sagt Christian Rakos.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /