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Reaktionen der Grünen auf die Mailaktion zur Rettung des Windparks Silventus

Lesen Sie die Reaktionen von Ruperta Lichtenecker, Eva Glawischnig, Alexander Van der Bellen und Rudi Anschober

Hintergrund

Kürzlich startete die Mailaktion der IG Windkraft zur Rettung des Windparks Silventus. Ziel ist, dass sich die Grünen, allen voran Landesrat Anschober, für eine Energiewende auch in Oberösterreich einsetzen. Auslöser ist die allem Anschein nach nicht stattfindende Genehmigung des Windparks Silventus, bei gleichzeitiger Genehmigung unökologischer Projekte wie dem Gaskraftwerk Timmelkam oder die 380kV Leitung. Die Mailaktion ist eine Aufforderung an den Energie- und Umweltlandesrat von Oberösterreich, Rudi Anschober, sich aktiv für den Windpark Silventus und die Energiewende einzusetzen.

Reaktion von Ruperta Lichtenecker, Eva Glawischnig und Alexander Van der Bellen

Bezugnehmend auf Ihr e-Mail an Ruperta Lichtenecker, Eva Glawischnig und Alexander Van der Bellen dürfen wir Ihnen mitteilen, dass derzeit bei der Behörde ein Genehmigungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) anhängig ist, dessen Verfahrensgegenstand die Klärung der Frage ist, ob das eingereichte Projekt, der "Windpark Silventus" umweltverträglich und somit genehmigungsfähig ist oder nicht.

Sie kennen unsere politische Einstellung, wir treten vehement und mit voller Kraft sowie mit allen parlamentarischen Mitteln für eine Energiewende ein. Eine Energiewende setzt auf Energieeffizienzmaßnahmen und den Ausbau erneuerbarer Energieträger. Die Windkraft hat beim Ausbau von Ökostrom einen wesentlichen Anteil. Erneuerbare Energie müssen massiv ausgebaut werden - mit der Bedingung und Selbstverständlichkeit, dass dies dort geschehen soll, wo es naturverträglich und umweltschonend möglich ist. Dieser Grundsatz gilt beim Ausbau der Wasserkraft, genauso wie bei Windkraftanlagen.

Landesrat Rudi Anschober arbeitet sehr engagiert und tatkräftig für eine konsequente Klima- und Umweltschutzpolitik. Seine erfolgreiche Arbeit zieht sich durch alle Aufgabenbereiche die im Regierungsressort Anschober angesiedelt sind. Rudi Anschober arbeitet derzeit mit einem umfassenden Maßnahmenprogramm an der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie der EU, die von Oberösterreich als erster Region Europas beschlossen wurde, mit dem Ziel eine jährliche Energieeinsparung um ein Prozent zu erreichen.

Im Sektor erneuerbarer Energieträger wurde mit einer Ökostromoffensive der Anteil der klassischen Ökostromtechnologien (1 neuer Windpark, 12 zusätzliche Biomasseverstromungen, 47 neue Biogasanlagen, hunderte Photovoltaikanlagen) am Stromverbrauch von 2 auf 6 % innerhalb von 3 Jahren verdreifacht. Zusätzlich werden 7 % des Stroms in Oberösterreich durch 570 Kleinwasserkraftwerke erzeugt. Insgesamt haben 202 KraftwerksbetreiberInnen ihre Anlagen in den letzten Jahren modernisiert und dabei auch gleichzeitig mit der Installation von Fischaufstiegshilfen die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt - 40 Millionen Euro wurden investiert und im Schnitt die Stromerzeugung um 30,1 % je Anlage gesteigert.

Bei der Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energieträgern ist Oberösterreich Nummer 1 in Österreich und es wird mit einer Vielzahl an Maßnahmen und Initiativen daran weitergearbeitet, diese Position zu halten bzw. weiter auszubauen. Dies geht von den über 12.000 Pelletsheizungen bis zu den 235 Biomassenahwärmen die in Oberösterreich mit dafür sorgen, dass Oberösterreich einen Ökowärmeantail von 41% ausweist.

Ihre Bedenken, Sorgen und Ihr Engagement für Windkraft ist uns sehr verständlich. Wir vertrauen auf die Arbeit und den Einsatz von Rudi Anschober als zuständiger Landesrat, dass er dafür Sorge trägt, dass ordentliche Verfahren streng und korrekt unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen, unter Beachtung aller naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und Einhaltung der entsprechenden Gesetze abgewickelt werden.

Die in der gegenständlichen Diskussion dargestellte verkürzte Aussage, es wäre die Entscheidung des Landesrates Rudi Anschober, ob der Windpark genehmigt wird oder nicht, ist unrichtig und wir möchten dies auch strikt zurückweisen.Die Begründung wird Rudi Anschober in seiner Antwort näher ausführen!

Wir haben zu Recht - wie auch viele engagierte MitbürgerInnen - immer wieder die willkürliche Einflussnahmen von Politikern in Behördenverfahren, das Negieren oder Biegen von Sachverständigen bzw. deren Gutachten kritisiert. Selbstverständlich muss und wird sich Landesrat Rudi Anschober an die bestehende Gesetzeslage halten.

Wir hoffen auf einen konstruktiven Diskurs und eine im Sinne des Umweltschutzes und der Natur gute und nachhaltige Entscheidung.

Mit freundlichen Grüssen


Ruperta Lichtenecker Eva Glawischnig-Piesczek A. Van der Bellen

Reaktion von Rudi Anschober

Sehr geehrte Damen und Herren! Bezugnehmend auf Ihr E-Mail darf ich Ihnen mitteilen, dass derzeit bei der Behörde ein Genehmigungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) anhängig ist, dessen Verfahrensgegenstand die Klärung der Frage ist, ob das eingereichte Projekt, nämlich der "Windpark Silventus" umweltverträglich und somit genehmigungsfähig ist oder nicht. In diesem Verfahren, das noch nicht abgeschlossen ist, fand am 13. März 2007 die mündliche Verhandlung statt. Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich mich in meinem bisherigen politischen Wirken immer vorbehaltslos für alle erneuerbaren Energieträger und natürlich auch für Windkraftanlagen eingesetzt habe. Erneuerbare Energie muss massiv ausgebaut werden - mit der Einschränkung, dass dies dort geschehen soll, wo es naturverträglich möglich ist. Dies gilt beim Ausbau der Wasserkraft, aber genauso wie auch bei Windkraftanlagen. Energieeffizienz und die Forcierung erneuerbarer Energieträger sind die wesentlichen Tragsäulen meiner Energiepolitik in Oberösterreich. Oberösterreich arbeitet daher derzeit mit einem umfassenden Maßnahmenprogramm an der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie der EU, die von Oberösterreich als erster Region Europas beschlossen wurde, mit dem Ziel eine jährliche Energieeinsparung um ein Prozent zu erreichen. Im Sektor erneuerbarer Energieträger haben wir mit einer Ökostromoffensive den Anteil der klassischen Ökostromtechnologien (1 neuer Windpark, 12 zusätzliche Biomasseverstromungen, 47 neue Biogasanlagen, hunderte Photovoltaikanlagen) am Stromverbrauch von 2 auf 6 % innerhalb von 3 Jahren verdreifacht. Zusätzlich werden 7 % des Stroms in Oberösterreich durch 570 Kleinwasserkraftwerke erzeugt. Insgesamt haben 202 KraftwerksbetreiberInnen ihre Anlagen in den letzten Jahren modernisiert und dabei auch gleichzeitig mit der Installation von Fischaufstiegshilfen die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt - 40 Millionen Euro wurden investiert und im Schnitt die Stromerzeugung um 30,1 % je Anlage gesteigert. Bei der Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energieträgern ist Oberösterreich Nummer 1 in Österreich und wir arbeiten mit einer Vielzahl an Maßnahmen und Initiativen daran, diese Position zu halten bzw. weiter auszubauen. Dies geht von den über 12.000 Pelletsheizungen bis zu den 235 Biomassenahwärmen die in Oberösterreich mit dafür sorgen, dass wir einen Ökowärmeantail von 41% ausweisen. In Summe eine Bilanz auf die wir sehr stolz sein können, aber natürlich gibt es noch genug zu tun, solange 70 % der Energieerzeugung aus fossilen Quellen kommen. Auch wenn ich Ihre Bedenken, Sorgen und Ihr Engagement für Windkraft verstehe und begrüße, so ist es meine Aufgabe als zuständiger Landesrat dafür Sorge zu tragen, dass ordentliche Verfahren streng, aber korrekt unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen, unter Beachtung aller naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und Einhaltung der entsprechenden Gesetze abgewickelt werden. Ich garantiere, dass es im ordentlichen Verfahren keinerlei politische Einflussnahme - von welcher Seite auch immer - geben wird. Von dieser Grundsatzhaltung werde ich auch in diesem UVP-Verfahren nicht abweichen. Es wird und muss eine reine Fachentscheidung der dafür zuständigen Behörde erfolgen und ob der Windpark tatsächlich umweltverträglich ist, wird das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung zeigen, die derzeit läuft und bei welcher die Sachverständigen der verschiedensten Fachgebiete die Umweltauswirkungen und die Verträglichkeit unabhängig bewerten. Es muss diese Entscheidung - wie jede andere auch - rein aufgrund der vorliegenden Sachverständigengutachten von der zuständigen Behörde unter Einhaltung der bestehenden Gesetze getroffen werden. Keinesfalls darf der politischen Einflussnahme Tür und Tor geöffnet werden. Faktum ist jedenfalls, dass im Verfahren mehrere negative Sachverständigengutachten und eine negative Stellungnahme der OÖ Umweltanwaltschaft am Tisch liegen, wobei das negative Flora/Fauna-Gutachten des Naturschutzes sicherlich am schwerwiegendsten ist. Ich möchte an der Stelle aber anmerken, dass die Naturschutzabteilung von Beginn der Projektdiskussionen an keinerlei Zweifel an den kritischen Auswirkungen des Windparks auf Fauna, Flora und Landschaftsbild gelassen hat. Insofern muss angemerkt werden, dass den Projektwerbern das Risiko dieses Verfahrens von Beginn an bekannt war. Ich darf zum rechtlichen Hintergrund anfügen, dass gemäß § 1 UVP­G 2000 es die Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung ist, unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf fachlicher Grundlage 1. die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die ein Vorhaben • a) auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, b) auf Boden, Wasser, Luft und Klima, c) auf die Landschaft und e) auf Sach- und Kulturgüter hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen untereinander mit einzubeziehen sind; 2. Maßnahmen zu prüfen, durch die schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden; 3. die Vor- und Nachteile der vom Projektwerber/von der Projektwerberin geprüften Alternativen sowie die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens darzulegen und 4. bei Vorhaben, für die gesetzlich die Möglichkeit einer Enteignung oder eines Eingriffes im Bereiche in private Rechte vorgesehen ist, die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der vom Projektwerber/von der Projektwerberin geprüften Standort- oder Trassenvarianten darzulegen. Gemäß § 5 Abs. 6 UVP­G 2000 ist der Antrag in jeder Lage des Verfahrens abzuweisen, wenn sich im Zuge des Verfahrens auf unzweifelhafte Weise ergibt, dass das Vorhaben bestimmten Genehmigungsvoraussetzungen in einem Maße zuwider läuft, dass diese Mängel durch Auflagen, Bedingungen, Befristungen, Projektsmodifikationen oder Ausgleichsmaßnahmen nicht behoben werden können. In den nunmehr vorliegenden negativen Stellungnahmen der Teilgutachter Naturschutz (Landschaftsbild und Erholung) und Naturschutz (Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume) ergibt sich, dass das Vorhaben Genehmigungsvoraussetzungen in einem Maße zuwider läuft und dass diese Problemfelder durch Auflagen, Bedingungen, Befristungen, Projektsmodifikationen oder Ausgleichsmaßnahmen nicht behoben werden können. Im Gegensatz zu anderen Materienrechten sieht das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 keine Interessenabwägung vor, was bedeutet, dass allein schon das Vorliegen einer negativen Bewertung in einem Fachbereich die Feststellung einer Umweltverträglichkeit und damit einen positiven UVP-Bescheid verhindert. Zur Frage der geforderten Einflussnahme auf das UVP-Verfahren darf ich, wie oben bereits ausführlich geschildert, anmerken, dass das Genehmigungsverfahren diese nicht vorsieht und ich daher auf das Verfahren auch keinen politischen Einfluss nehmen kann. Die in der gegenständlichen Diskussion dargestellte verkürzte Aussage, es wäre die Entscheidung des Landesrates Rudi Anschober, ob der Windpark genehmigt wird oder nicht, ist daher unrichtig und ich möchte dies auch strikt zurückweisen. Es stimmt, dass das Verfahren der in meinem Verantwortungsbereich arbeitetenden Behörde liegt - dies bedeutet aber nicht, dass ich als Person Projekte nach meinem Gutdünken entscheiden kann. Ich habe, wie viele engagierte MitbürgerInnen auch, zu Recht, immer wieder die willkürliche Einflussnahme von Politikern in Behördenverfahren kritisiert, das Negieren oder Biegen von Sachverständigen bzw. deren Gutachten. Dass genau dies jetzt von mir gefordert werde, muss ich mit Befremden zur Kenntnis nehmen. Abschließend kann ich Ihnen mitteilen, dass derzeit - auch auf mein Ersuchen hin - die Behörde nochmals alls Sachverständigengutachten auf Plausibilität überprüft und zusätzlich mit allen bisherigen Umweltverträglichkeitsprüfungen zu Windkraftparks in anderen Bundesländern vergleicht. Ziel ist eine auch zwischen den Bundesländern vergleichbare Spruchpraxis. Nach diesem Schritt rechne ich mit einer Entscheidung noch im Frühjahr 2007. Wie auch immer diese Entscheidung ausfallen wird, Windkraft wird und muss in Oberösterreich in den nächsten Jahren eine Zukunft haben. Um dies sicherzustellen, werde ich in Kürze der Behörde den Auftrag geben, gemeinsam mit den Betreibern und NGOs sowie dem betroffenen Fachbereich des Landes OÖ, wie Naturschutz und Raumordnung, eine Positivliste jener Regionen zu erstellen, in denen in Zukunft Windkraftnutzung möglich sein soll. Dies hätte den Vorteil, dass den Betreibern in Zukunft lange Wege der Standortsuche und ungewisse Behördenverfahren erspart bleiben bzw. zumindest minimiert werden würden. Ich hoffe, mit diesem Schreiben etwas dazu beitragen zu können, diese Diskussion um den Windpark Silventus zu versachlichen.

Mit freundlichen Grüßen Landesrat Rudi Anschober

Reaktion auf die Reaktion der Grünen

Die Energiewerkstatt, die seit Jahren für die Errichtung des Windparks Silventus kämpft, hat auf die Reaktionen der Grünen reagiert und ebenfalls eine Stellungnahme dazu abgegeben, die sie hier nachlesen können.



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Artikel Online geschaltet von: / Lukas Pawek /