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Umweltdachverband: Stromkennzeichnungsverordnung ist rechtlicher und ökologischer Rohrkrepierer erster Klasse

Vorliegende Verordnung geht am Kern des Problems vorbei - Rechtswidrigkeit aufgrund von Überschreiten der Verordnungsermächtigung

Wien - "Die Bundesregierung - allen voran Bundeskanzler Faymann - freut sich über die neue E-Control Stromkennzeichnungsverordnung, die demnächst in Kraft treten wird, als zukunftsweisenden Schritt in Richtung Atomausstieg. "Abgesehen davon, dass die Stromkennzeichnung für EndkundInnen das Problem der Atomstromimporte unzureichend bis gar nicht löst, ist jetzt bereits klar, dass die Verordnung wegen Rechtswidrigkeit beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden wird. Damit handelt es sich bei der Verordnung um einen energiepolitischen Rohrkrepierer erster Klasse", sagt Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes.

KonsumentInnen bleiben punkto Atomstrom weiter im Dunkeln "Wenngleich nun von allen Seiten die Transparenz für die StromendkundInnen als das Non-Plus-Ultra hingestellt wird, muss man wissen, dass dies nur die halbe Wahrheit ist. De facto macht der Stromverbrauch der HaushaltskundInnen nur knapp 30 % des elektrischen Endverbrauches aus. Die restlichen 70 % fließen in Gewerbe, Industrie, Handel, den Dienstleistungssektor und in die öffentliche Hand. Die KonsumentInnen wissen nun zwar - wie das übrigens auch bisher bereits der Fall war - wie sich ihr Strom zusammensetzt, bleiben aber weiterhin völlig im Unklaren, mit welchem Strom die Produkte oder Dienstleistungen, die sie konsumieren, hergestellt werden. Für 70 % des Stromendverbrauches ist damit auch weiterhin ohne Wissen und Einflussnahmemöglichkeit der KonsumentInnen der Verbrauch von Atomstrom möglich. Hier von erhöhter Transparenz zu sprechen, ist schlicht und einfach falsch", so Heilingbrunner.

E-Control überschreitet gesetzlich festgelegte Kompetenz "Klar ist auch, dass sich die E-Control mit dem Verordnungsentwurf von der Rechtsstaatlichkeit entfernt hat. Aufgrund fehlender Verordnungsermächtigungen überschreitet die E-Control in einigen Punkten der Verordnung massiv ihre Kompetenzen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Verordnung beim Verfassungsgerichtshof angefochten und letztendlich aufgehoben werden muss", zeigt sich Heilingbrunner überzeugt. "Zudem erstaunt mich, dass die E-Control entgegen ihren Ankündigungen die über 20 Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf nicht veröffentlicht. Dies entspricht nicht der Praxis der Gesetzgebung in Österreich. Hier bleibt nur die Vermutung anzustellen, dass es offenbar einem Unternehmen - der staatlichen Verbund Gesellschaft - besonders gut gelungen sein dürfte, seine Interessen in die Verordnung zu urgieren. Der beste Hinweis darauf ist nun die verpflichtende Stromkennzeichnung nach Herkunftsland. Es konnte bisher niemand erklären, warum Strom aus österreichischen Wasserkraftwerken besser sein sollte als aus deutschen. Mit dieser Regelung wird lediglich eine Marketingmöglichkeit für den Verbund geschaffen, der damit seinen österreichischen Wasserkraftstrom als Strom "Made in Austria" teurer absetzen kann und wird. Gleichzeitig wird dadurch der Druck auf den Ausbau der Wasserkraft in Österreich künstlich und ungerechtfertigt erhöht", stellt Heilingbrunner fest.

Aufforderung zur Offenlegung der Stellungnahmen "Der Umweltdachverband fordert daher den Vorstand der E-Control auf, sämtliche in dem Verordnungserstellungsverfahren eingelangten Stellungnahmen zu veröffentlichen. Zudem fordern wir Bundeskanzler Faymann auf, den Atomausstieg nicht nur mündlich zu propagieren, sondern auch wirklich durchzusetzen: Es müssen praktikable, ehrliche und wesentlich weit reichendere Maßnahmen getroffen werden, um den Atomausstieg auch wirklich zu erreichen als diese missglückte Stromkennzeichnungsverordnung", schließt Heilingbrunner.



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Weitere Infos: Umweltdachverband

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /