Gerichtsurteil gegen japanische Atomreaktoren: Anlass großer Freude für AtomkraftgegnerInnen
Grüne gratulieren Anti-Atom-Bürgerinitiative in Japan
Heute hatte ein Gericht in Japans Provinz Fukai entschieden, dass zwei hochgefahrene Atomreaktoren im Atomkraft-Komplex Oi nicht weiterbetrieben werden dürfen. Eine Bürgerinitiative hatte gegen das Hochfahren der Reaktoren im Jahre 2012 geklagt.
Nun hat das Gericht die Sicherheitsbedenken der BürgerInneninitiative geteilt und den AKW Betreiber Kansai electric Power angewiesen, die Reaktoren nicht wieder hochzufahren. Massive Sicherheitsbedenken sind der Grund dafür. Alleine in der besagten Provinz Fukai stehen 14 Atomreaktoren von insgesamt 48 AKWs in ganz Japan.
"Dieses Gerichtsurteil ist bahnbrechend und für alle GegnerInnen der Atomkraft ein Anlass großer Freude", sagt Matthias Köchl, Anti-Atom-Sprecher der Grünen. "Österreichs Grüne gratulieren der Bürgerinitiative zum tollen Erfolg gegen das erneute Hochfahren zweier Atomreaktoren in Oi", meint Köchl und verweist erneut auf die massiven Sicherheitspannen in Japans Atomreaktoren.
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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /