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380-kV Leitung: Landwirtschaftskammer schließt hinter dem Rücken der Bauern Vereinbarung ab

Am 28. Jänner haben Vertreter der steiermärkischen Landwirtschaftskammer mit der APG-VERBUND eine Rahmenvereinbarung über die Grundinanspruchnahme für die geplante 380-KV Freileitungstrasse abgeschlossen

Dies wurde gestern den Kammerfunktionären der betroffenen Gemeinden im Zuge einer Veranstaltung in Wetzawinkel mitgeteilt. Inhalt dieser Rahmenvereinbarung sind im wesentlichen die Entschädigungen für die Besitzer jener Grundstücke die von der geplanten Leitung direkt überspannt werden. Grundsätzlich haben Grundbesitzer(innen) die Wahl darüber einen Vertrag mit der APG abzuschließen oder sich gemäß Eisenbahnenteignungsgesetz entschädigen zu lassen. In beiden Fällen muss der durch den Bau entstehende Vermögensnachteil abgegolten werden. Eine Enteignung ist allerdings erst bei Vorlage einer gültigen Baugenehmigung möglich. Privatrechtliche Vereinbarungen können auch bei laufendem UVP-Verfahren abgeschlossen werden. Dies wird die AGP nun versuchen und dabei auf eine mit der Bauernvertretung ausgehandelt Mustervereinbarung verweisen können. ‘Psychologische Schützenhilfe’ nannte dies ein aufgebrachter Versammlungsteilnehmer bei der Präsentation in Wetzawinkel. Diese war von mehreren Widersprüchen gekennzeichnet. Das Verhandlungsteam der Kammer entschuldigte einzelne Passagen der Vereinbarung damit, dass es nur verhandelt hätte, aber den Vertrag aber letztlich Präsident Wlodkowski und Kammeramtsdirektor Kopetz unterschrieben hätten. Diese waren aber nicht anwesend. Die Kammer sei ja gegen eine Freileitung, aber die APG habe nur darüber verhandeln wollen.

Die Sicht des BürgerInnen-Widerstandes

* Diese Vereinbarung wurde hinter dem Rücken der betroffenen Bäuerinnen und Bauern verhandelt. Von Seiten der Kammer wurde nie ein auch nur informeller Versuch unternommen über Art und Zeitpunkt solcher Verhandlungen mit denen, die es wirklich betrifft, Rücksprache zu halten. Sogar die lokalen Bauernfunktionäre wurden erst im Nachhinein informiert.

* Diese Vereinbarung wurde zum falschen Zeitpunkt unterschrieben. Damit signalisiert die Landwirtschaftskammer Zustimmung zum Projekt bevor die öffentliche Begutachtung im Zuge der Umweltverträglichkeitsverfahrens überhaupt erst begonnen hat.

* Der Ruf der Landwirtschaftskammer, Vorkämpferin für erneuerbare Energie zu sein, ist damit wohl auch gründlich beschädigt.

* Die Bürgerinitiative rät allen Bäuerinnen und Bauern keinesfalls vor dem Ende aller Verfahren, Vereinbarungen mit der APG zu unterschreiben.

Die APG will unser Bestes aber wir geben es ihr nicht !



Aussendung: Richard Hubmann

Bürgerinitiative gegen die 380-KV Leitung

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Artikel Online geschaltet von: / Lukas Pawek /