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Kritik an Intransparenz bei Energieeffizienzgesetz: Einspareffekt von Diesel-Additiven nicht nachvollziehbar!

Weil wesentliche Gutachten zurückgehalten werden, stellt GLOBAL 2000 einen Antrag nach Umweltinformationsgesetz.

Wien- Das Energieeffizienzgesetz ist eines der wesentlichen gesetzlichen Vorhaben der Bundesregierung im Klimaschutzbereich. Es legt Obergrenzen für den Energieverbrauch fest und schreibt vor, dass Unternehmen und Energielieferanten Maßnahmen für Energieeinsparungen setzen müssen. Durch die Anerkennung der umstrittenen Beimengung von Additiven (Zusatzstoffen) zu Diesel als Energiesparmaßnahme droht das gesamte Gesetz verwässert zu werden. Dass nun aber selbst die Wirkung der Maßnahme nicht für die Öffentlichkeit nachvollziehbar belegt werden soll, bringt die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 auf den Plan: "Warum werden Gutachten zurückgehalten, die den Einspareffekt der Beimengung von Zusatzstoffen zu Diesel belegen sollen? Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, ob die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen auch tatsächlich wirken! Dieses Recht werden wir uns nicht nehmen lassen", betont GLOBAL 2000 Klima- und Energiesprecher Johannes Wahlmüller. Weil nach monatelangen Gesprächen die Gutachten nicht herausgegeben wurden, reicht die Umweltschutzorganisation heute Anträge nach dem Umweltinformationsgesetz beim Wirtschaftsministerium und bei der Energieagentur ein, die als Monitoringstelle für die Einhaltung des Energieeffizienzgesetzes zuständig ist.

Schon vergangenes Jahr übte GLOBAL 2000 Kritik an den fachlichen Grundlagen für die Anerkennung der Beimengung von sogenannten Diesel-Additiven als Energiesparmaßnahme. Letztendlich wurde beschlossen, dass die Maßnahme nur anerkannt wird, wenn ein Gutachten diesen Einspareffekt auf Grundlage von in Österreich repräsentativen Treibstoffen nachweist. Bis heute werden die Gutachten aber nicht veröffentlicht. Sie werden auch beim Bericht über die umgesetzten Energiesparmaßnahmen fehlen, der laut Gesetz bis 30. April vorliegen soll. "Wenn über die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen berichtet wird, werden wir nicht wissen, ob die angegebenen Einsparungen auch tatsächlich erreicht wurden. Die Wirkung von wesentlichen Maßnahmen wird nicht für die Öffentlichkeit nachvollziehbar belegt", weist Wahlmüller auf einen substantiellen Mangel an Transparenz hin.

GLOBAL 2000 beruft sich bei seinem Antrag auf das Umweltinformationsgesetz, welches regelt, dass die Öffentlichkeit ein sehr weitgehendes Recht auf Umweltinformationen hat. Dieses Recht schließt auch Informationen bezüglich Maßnahmen, Verwaltungsakten und Verwaltungsmaßnahmen mit ein. Die Umweltschutzorganisation weist darauf hin, dass es nicht um die Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen geht, sondern darum, die Wirkung von gesetzlich anerkannten Maßnahmen lückenlos nachvollziehen zu können: "Die Wirkung der Beimengung von Additiven auf den Treibstoffverbrauch kann jede dafür eingerichtete Prüfstelle nachprüfen, es geht also nicht um die Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner muss deshalb sicherstellen, dass die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes transparent verläuft und keine Fragen offen bleiben", so Wahlmüller abschließend.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /