Meinl-Klage bestätigt Greenpeace-Warnungen vor ISDS
Investorenschutz muss aus geplanten Freihandelsabkommen entfernt werden
Wien - Die 200-Millionen-Euro-Klage der Meinl Bank gegen die Republik Österreich vor einem privaten Schiedsgericht ist für Greenpeace ein weiterer Beleg für die dreiste Umgehung nationaler Gerichte durch Investoren. ‘Ein dreiköpfiges Schiedsgericht kann nun unter Ausschluss der Öffentlichkeit darüber entscheiden, ob die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit 200 Millionen Euro zur Kasse gebeten werden’, so Hanna Simons, Direktorin für Umweltpolitik bei Greenpeace Österreich. Die erste Konzernklage gegen Österreich zeige beispielhaft, was durch Investor-to-State Dispute Settlement (ISDS) in den geplanten europäischen Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), Kanada (CETA) und Singapur (EUFSTA) künftig in noch viel größerem Ausmaß auf uns zukommen könnte.
Die beim WTO-Schiedsgerichtshof in Washington eingereichte Meinl-Klage basiert auf einem bilateralen Investitionsschutzabkommen Österreichs mit Malta, wo die niederländische Eigentümerin der Meinl Bank nun ihren Geschäftssitz hat. Als rein inländisches Unternehmen hätte die Meinl Bank keinen Zugang zu privaten Schiedsverfahren, da dort jeweils nur ausländische Konzerne gegen Staaten klagen können. Simons: ‘Dass eine niederländische Gesellschaft Österreich anhand eines Abkommens mit Malta verklagen kann, ist ein klassischer Fall von ‘Treaty Shopping’: Wenn der Investitionsschutz in den bereits fertig verhandelten Abkommen mit Kanada (CETA) und Singapur (EUSFTA) wie geplant beibehalten wird, können Konzernniederlassungen in diesen Ländern für Klagen gegen EU-Mitgliedsstaaten missbraucht werden.’
Greenpeace fordert daher einmal mehr eine klare Absage der österreichischen Politik an ISDS in sämtlichen geplanten Freihandelsabkommen.
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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /