Kundmachung - UVP-Konzept, Lager für abgebrannten Kernbrennstoff in Temelín, Tschechien

Gemäß § 10 Abs. 6 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993 i.d.F. BGBl. I Nr. 50/2002, wird kundgemacht: Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen Unterlagen für ein Vorhaben zur Errichtung eines Lagers für abgebrannten Kernbrennstoff am Gelände des Kernkraftwerkes Temelín übermittelt. Projektwerberin ist die ÈEZ Aktiengesellschaft, Duhová 2/1444, 140 53 Praha 4.Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht durchgeführt (Gesetz Nr. 100/2001). Zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium.Da erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt Österreichs nicht von vornherein auszuschließen sind, hat Österreich erklärt, am Verfahren teilzunehmen.Zweck des Verfahrens in diesem Stadium des Vorverfahrens ist es insbesondere festzustellen, welchen Inhalt die später von der Projektwerberin beizubringende Dokumentation der Umweltverträglichkeit haben soll.Die Anzeige des Vorhabens, die ein Konzept für die UVP enthält, einschließlich Übersetzung liegt von 11. bis 25. September 2003 an folgendem Ort auf:• Amt der Salzburger Landesregierung, Kanzlei der Abteilung 16 Umweltschutz, Michael-Pacher-Straße 36, 3. Stock, Zimmer-Nr. 3094, 5020 SalzburgIn diese Unterlagen kann in dieser Zeit von jedermann während der Amtsstunden Einsicht genommen werden. Die Unterlagen sind in dieser Zeit auch im Internet auf der Homepage der Salzburger Landesregierung www.salzburg.gv.at/umwelt und des Umweltbundesamtes www.ubavie.gv.at abrufbar.Zum Vorhaben kann jedermann während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 16 Umweltschutz, Postfach 527, 5010 Salzburg, richten. Diese werden an die tschechische Behörde weiter geleitet. Für die Landesregierung:Dr. Constanze Sperka-GottliebSalzburg, am 9.9.2003 Zahl: 21602-38/120-2003

Quelle: Amt der Salzburger Landesregierung
erschienen: 09.09.2003



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Diese Meldung wurde von der OÖ Stop Temelin Vereinigung zur Verfügung gestellt.

Artikel Online geschaltet von: / Lukas Pawek /