© FFF / Mex kämpft für die Zukunft
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Historisches EGMR-Urteil: Unzureichender Klimaschutz verstößt gegen Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verkündete gestern eine bahnbrechende Entscheidung.

Durch zu unambitionierten und ineffektiven Klimaschutz können Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gegen Konventionsgrundrechte verstoßen.

Im Fall KlimaSeniorinnen v. Schweiz urteilte der Gerichtshof am 9.4.2024, dass die vom Verein KlimaSeniorinnen geltend gemachten EMRK-Grundrechtsverletzungen begründet waren. Im Konkreten sah der EGMR die Rechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 EMRK sowie das Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 EMRK als verletzt an. Das Gericht stellte fest, dass die Schweiz es versäumt hat, zeitgerechte und adäquate Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendige Transformation des Rechtssystems angesichts der Klimakrise voranzutreiben. Dadurch verletzt sie ihre positiven Schutzpflichten gemäß Artikel 8 EMRK.

Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist, dass das Gericht die Klage des Vereins als zulässig erachtete, jene der vier Klägerinnen als Individualpersonen jedoch aufgrund fehlender persönlicher und unmittelbarer Betroffenheit zurückwies. Nach Ansicht des Gerichts erreichten die Wirkungen der staatlichen Untätigkeit in Bezug auf die vier Klägerinnen nicht jene Intensität, die für eine Grundrechtsverletzung gefordert wird.

Dies bedeutet Rückenwind für Mex, dem Kläger im von Klimaanwältin Michaela Krömer vertretenen und vom Verein CLAW – Initiative für Klimarecht unterstützten EGMR-Fall Müllner versus Austria. Anders als im Fall der Schweizer KlimaSeniorinnen leidet Mex nämlich unter Multipler Sklerose und dem damit zusammenhängenden Uhthoff-Syndrom. Das bedeutet, dass er ab einer Außentemperatur von über 25°C auf einen Rollstuhl angewiesen ist, den er ab über 30°C auch nicht mehr selbst anschieben kann. Er ist daher durch die Untätigkeit Österreichs im Bereich des Klimaschutzes und den damit zusammenhängenden konstanten Temperaturanstieg sowohl persönlich als auch unmittelbar in einer Intensität betroffen, die klar eine Verletzung seines Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Artikel 8 EMRK darstellt. Es ist daher zu hoffen, dass der EGMR diesen Umstand entsprechend würdigt und im Sinne von Mex entscheiden wird.

Flora Beck



Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /