© Gerd Eichmann
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Nationalrat beschließt Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit für gemeinnützige Organisationen

Finanzminister Brunner sieht Meilenstein durch Mindestbesteuerung für Konzerne

Mehrheitlich sprach sich der Nationalrat heute für eine Ausweitung und Verfahrensvereinfachungen bei der Spendenbegünstigung für gemeinnützige Organisationen aus. Finanzminister Magnus Brunner freute sich über das "umfassendste Gemeinnützigkeitspaket in der Geschichte Österreichs" und hob die Auswirkungen auf den wichtigen gemeinnützigen Sektor hervor.

Einstimmig beschlossen wurde auch die Umsetzung einer EU-Richtlinie über eine Mindestbesteuerung von multinationalen Unternehmensgruppen. Mit Stimmenmehrheit gefasste Beschlüsse gab es außerdem zu einer Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen.

Spendenabsetzbarkeit für gemeinnützige Organisationen wird ausgeweitet

Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wird die Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen ausgeweitet und das Verfahren der Spendenbegünstigung vereinfacht. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes sieht vor, dass künftig alle Spendenzwecke, die als gemeinnützig oder mildtätig anzusehen sind, spendenbegünstigt werden. Damit soll die finanzielle Basis von gemeinnützigen Trägern gestärkt werden, betonen die Koalitionsparteien. Um die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen steuerlich zu unterstützen, sollen künftig außerdem Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen über eine "Freiwilligenpauschale" geregelt werden, die eine Steuerbefreiung für Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit vorsieht. Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung eines im Zuge der Debatte eingebrachten Abänderungsantrags mehrheitlich beschlossen. In der Abänderung sehen ÖVP und Grüne neben Klarstellungen auch eine - laut Erläuterungen - Verbesserung der Effizienz des Rechtsschutzes vor. So soll bei Rechtsmittelverfahren gegen eine drohende Aberkennung der Spendenbegünstigung diese jedenfalls bis zum Verfahrensergebnis aufrecht bleiben.

Die Leistungen, die der "Dritte Sektor" für die Gesellschaft erbringt, seien "unbezahlbar", hob Finanzminister Magnus Brunner in seinem Statement hervor. Deswegen sei es das Ziel der Bundesregierung, das ehrenamtliche Engagement bestmöglich zu unterstützen. Mit dem "umfassendsten Gemeinnützigkeitspaket in der Geschichte Österreichs" komme man diesem Ziel nach. Man setze ein wichtiges Zeichen zur Anerkennung und Förderung privaten Engagements. Dadurch werde das Spendenvolumen nach Schätzungen um weitere 250 Mio. Euro jährlich wachsen und die Steuerzahler:innen würden sich über 100 Mio. Euro ersparen . Auf der anderen Seite könnten mit der Ausweitung potenzielle 45.000 weitere Organisationen in den Kreis begünstigter Organisationen aufgenommen werden. Die Freiwilligenpauschale diene nicht dazu, Lohnzahlungen zu umgehen, sondern ehrenamtliche Arbeit zu erleichtern, betonte Brunner. Zum Vertrauensschutz der Spender:innen würden klare Regeln für die Voraussetzungen und gegen Missbrauch gesetzt. Die Absetzbarkeit könne nur für Organisationen gelten, die sich im Rahmen des demokratischen Rechtsstaates bewegen, hob Brunner hervor.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /