© Emad Dalwen auf pexels
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Neue Erneuerbaren Energie Richtlinie als Turbo für Energiewende: Tempo bei Umsetzung notwendig

Kleinwasserkraft Österreich fordert rasche Umsetzung der neuen Erneuerbaren Energien Richtlinien (RED III) in nationales Recht

Der Verein Kleinwasserkraft Österreich fordert nachdrücklich die zügige Umsetzung der gestern in Kraft tretenden Renewable Energy Directive III (RED III) in nationales Recht. Besondere Bedeutung hat dabei in der Kleinwasserkraft die Festlegung des "überragenden öffentlichen Interesses" von Erneuerbaren-Projekten bis 21. Februar 2024 als wichtiger Beschleunigungsfaktor für Bewilligungsverfahren. "Mit RED III befindet sich die EU auf der Überholspur, während in Österreich beim Ausbau erneuerbarer Energien noch immer zu viele auf der Bremse stehen", sagt Paul Ablinger, Geschäftsführer des Vereins Kleinwasserkraft Österreich. Die Branche brauche diese Festlegung als Grundlage für effizientere und kürzere Verfahren. "Kleinwasserkraftwerke haben ein enormes Potenzial für eine sichere Stromversorgung in Österreich", sagt Ablinger. "Dieses Potenzial muss rasch genützt werden, wenn Österreich raus will aus fossilen Energieträgern."

Zentrales Anliegen: Überragendes öffentliches Interesse als Beschleuniger

Die Umsetzung der RED III erfordert für die Errichtung von Kleinwasserkraftwerken sowie der ergänzenden Infrastrukturen (Netz, etc.) Eingriffe in verschiedene Rechtsbereiche - darunter Wasserrecht, Elektrizitätsrecht und Naturschutzrecht. Das schafft Herausforderungen - auch für die Bundesländer die hier besonders säumig sind. Um den Ausbau der Kleinwasserkraft zu priorisieren, sei es wichtig, in den Bewilligungsverfahren eine klare Vorrangstellung für erneuerbare Energien zu schaffen, so Ablinger. Dafür setzt die RED III einen klaren Rahmen. "Die Branche braucht endlich Planungssicherheit und rasch verbindliche Gesetze, um die Energiewende voranzutreiben", sagt Paul Ablinger.

Kleinwasserkraft: Rückgrat der Erneuerbaren

Die RED III setzt ambitionierte Ziele, darunter die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030. Mitgliedstaaten sollen sich bis dahin zudem unverbindlich um 45 Prozent Erneuerbarer bemühen. Derzeit deckt die Kleinwasserkraft in Österreich mit rund 4.000 Anlagen etwa zehn Prozent des österreichischen Strombedarfs. Bis zum Jahr 2030 soll dieser Beitrag um fünfzig Prozent gesteigert werden, was einer zusätzlichen Erzeugung von drei Terawattstunden Strom entspricht. Das soll vor allem durch Revitalisierungen von Kleinwasserkraftwerken gelingen sowie der Nutzung vorhandener Infrastruktur gelingen: Querbauwerke und Sperren, die es bereits gibt, die insbesondere in Gebirgsregionen ein hohes Potenzial aufweisen, sind dafür gut geeignet. Die Kleinwasserkraft ist das Rückgrat der dezentralen erneuerbaren Energieversorgung in Österreich und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /