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Energieeffizienzgesetz passiert Wirtschaftsausschuss

Erforderliche Zweidrittelmehrheit im Nationalrat noch offen

Für einen "Energiesparplan für Österreich" in Form des sogenannten Energieeffizienzgesetzes stimmten gestern im Wirtschaftsausschuss die beiden Koalitionsparteien. Mittels Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen wurde die Vorlage etwa noch um die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Energiearmut ergänzt - ein Thema, das laut Tanja Graf (ÖVP) aus Gesprächen mit der SPÖ aufgegriffen worden sei. Seitens der SPÖ räumte Alois Schroll zwar ein, dass das Thema Energiearmut von enormer Bedeutung sei. Im großen "Puzzle" sei das allerdings "noch viel zu wenig", so Schroll. So müssten etwa Energiehändler verpflichtet werden, Energieeffizienzmaßnahmen in Haushalten und Betrieben zu unterstützen. Die im Plenum des Nationalrats für einen Beschluss der Materie erforderliche Zweidrittelmehrheit bleibt damit vorerst noch offen.

Geplant ist mit der Vorlage etwa, dass sowohl Bund als auch Länder mit Maßnahmen zu den vorgesehenen "Endenergieeinsparungen" bis 2030 beitragen. Sollte es zu keiner 15a-Vereinbarung dazu kommen, soll laut Vorlage der Bund 80 % und die Länder 20 % davon umsetzen. Zudem sollen 190 Mio. Euro an zusätzlichem Bundes-Förderbudget für die Energieeffizienzmaßnahmen pro Jahr bis 2030 bereitgestellt werden.


Energieeffizienzgesetz als "Energiesparplan für Österreich"

Enthalten sind im Energieeffizienz-Reformgesetz 2023 sowohl ein neues Bundes-Energieeffizienzgesetz 2023 (EEffG 2023) als auch Anpassungen beim Energie-Control-Gesetz. Man trage damit europäischen Vorgaben Rechnung, zugleich gehe es um das Ziel der Erreichung der Klimaneutralität Österreichs bis 2040, so die Erläuterungen. Dem Entwurf zufolge sollen in Österreich etwa kumulierte Endenergieeinsparungen von mindestens 650 Petajoule bis 31. Dezember 2030 erreicht werden, wodurch insbesondere auch ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, zur Verbesserung der Luftqualität sowie zu den unionsweiten und nationalen Klima- und Energiezielen geleistet werden soll.

Neben 190 Mio. Euro an zusätzlichem Bundes-Förderbudget pro Jahr bis 2030 sollen sowohl Maßnahmen des Bundes als auch der Länder zu den Einsparungen beitragen. Von den gesamten Einsparungen nach dieser Vorlage, für die der Bund Maßnahmen zu setzen hat, ist eine Mindestquote für Haushalte von 34 % und zusätzlich für begünstigte Haushalte von 3 % vorgesehen. Der Bund soll zudem bei Energieeffizienzmaßnahmen als Vorbild vorangehen und legt für Bundesgebäude etwa eine verbindliche Sanierungsquote von jährlich 3 % sowie den Anschluss an Fernwärme nach Machbarkeit fest.

Weitere Punkte der Vorlage betreffen den Einsatz individueller Verbrauchszähler und eine Aufwertung der Beratungsstellen. Zur Konkretisierung der Bewertung und Anrechenbarkeit von Energieeffizienzmaßnahmen soll die Umwelt- und Energieministerin im Einvernehmen mit dem Arbeits- und Wirtschaftsminister sowie mit dem Finanzminister, nach Vorschlag der E-Control, eine Maßnahmenverordnung erlassen.

Das Gesetz enthalte wichtige Maßnahmen für Unternehmen und Haushalte, um aus der Energiekostenfalle auszubrechen, erörterte Umwelt- und Energieministerin Leonore Gewessler. Mit der neu hinzugefügten Koordinierungsstelle wolle man dem Thema Energiearmut eine gewichtigere Rolle geben und Zusatzwissen zur Verfügung stellen, um armutsgefährdete Menschen bestmöglich unterstützend zu beraten. Neben der Senkung der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen über die Energieeffizienzmaßnahmen werde das Paket auch eine Steigerung der Wertschöpfung bringen, so Gewessler. Die Ministerin unterstrich darüber hinaus, dass es sich bei der Materie auch um eine erforderliche Umsetzung von EU-Vorgaben handle.

Tanja Graf (ÖVP) erörterte, dass mit dem Abänderungsantrag zusätzlich zur wichtigen Koordinierungsstelle Energiearmut etwa auch klargestellt werde, dass große Energielieferanten (über 25 bzw. 35 GWh pro Jahr) kostenlose Beratungsangebote einzurichten haben. Eine Lieferantenverpflichtung, wie die SPÖ sie fordere, würde sich aus ihrer Sicht negativ bei den Konsument:innen auswirken, daher sei man von diesem Thema abgewichen.

Lukas Hammer (Grüne) zufolge ist die Vorlage wesentlich, um die Energiewende zu schaffen und um vom hohen Energieverbrauch herunterzukommen. Was die Koordinierungsstelle betrifft, sei die Idee ursprünglich von der Arbeiterkammer gekommen und in der Abänderung aufgegriffen worden. Sie werde keine Stelle sein, die Mittel auszahlt, sondern als zentrale Aufgaben die Bündelung von Wissen und Koordination haben. Ein Lieferantenverpflichtungssystem sei in der Vorlage nicht enthalten, zumal das im letzten Energieeffizienzgesetz nicht funktioniert habe. Es seien aber 190 Mio. € an zusätzlichen Mitteln vorgesehen. Hammer sagte, er sei offen für konstruktive Vorschläge und appellierte an alle Beteiligten, sich auf ein gemeinsames Paket zu einigen.

Alois Schroll (SPÖ) kritisierte die Chronologie der Gesetzesvorlage, zumal die EU-Richtlinie bereits 2020 umzusetzen gewesen sei, SPÖ-Forderungen zur Umsetzung vertagt worden seien und der Entwurf nunmehr seit Februar dem Nationalrat vorliege. Man sei lösungsorientiert und für Gespräche bereit gewesen. Die Koordinationsstelle für Energiearmut stelle einen wichtigen Ansatz dar. Es gelte aber, den Menschen noch deutlicher unter die Arme zu greifen, so Schroll. Energielieferanten würden Übergewinne in Milliardenhöhe machen, hier gelte es, darauf zu achten, wer die Gewinner in Krisenzeiten sind.

Inhaltlich sieht Karin Doppelbauer (NEOS) prinzipiell viele Dinge in der Vorlage gut gelungen. Der nunmehrig kurzfristige Ablauf, obwohl eine Umsetzung schon 2020 passieren hätte sollen, mache sie betroffen. Daher würden die NEOS heute auch keine Zustimmung geben. Inhaltlich positiv hob Doppelbauer etwa hervor, dass auch Energieeffizienzziele für die Bundesländer vorgesehen werden sollen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /