© Laura Penwell auf pexels/ Windkraft
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Denkmal-Bürokratie darf Energiesicherheit nicht gefährden

Brandenburg: Entwurf für Denkmalschutzgesetz stellt überragendes öffentliches Interesse der Windenergie fest.

Potsdam – Kulturministerin Dr. Manja Schüle hat den ersten Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz vorgestellt. Die Novelle ist notwendig, weil der Denkmalschutz immer häufiger Windprojekte behindert oder sogar verhindert. Das passt nicht in diese Zeit, in der der Bundesgesetzgeber den Vorrang der Erneuerbaren Energien vorgibt. „Das Land Brandenburg hat mit der Novelle des Denkmalschutzgesetzes den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht und das überragende öffentliche Interesse des Ausbaus der Erneuerbaren Energien herausgestellt. Ich habe große Hoffnung, dass sich der Geist dieser Novelle schnell im Verwaltungshandeln widerspiegelt und aktuell blockierte Windprojekte eine Genehmigung erhalten“, kommentiert Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des BWE Landesverbandes Berlin Brandenburg, den Gesetzentwurf.

Jan Hinrich Glahr weiter: „Komplizierte Verfahren, überbordende Bürokratie und unklare Zuständigkeiten haben den Denkmalschutz zu einer gefährlichen Ausbaubremse gemacht. Im Ergebnis stecken 10 Prozent der beantragten Windprojekte in Deutschland im Genehmigungsstau. In Zeiten, in denen Bundeskanzler Olaf Scholz fünf neue Windenergieanlagen pro Tag fordert, können wir uns diesen Stau nicht mehr leisten.“

Um die Energiesicherheit in Deutschland zu gewährleisten, hat die deutsche Bundesregierung dem Ausbau der Erneuerbaren Energien Vorrang im Sinne des überragenden öffentlichen Interesses und der nationalen Sicherheit eingeräumt. Auch Brandenburg hat seine Ausbauziele in der landeseigenen Energiestrategie deutlich erhöht. In den nächsten sieben Jahren will Brandenburg über 100 Anlagen pro Jahr zubauen, das sind 2 bis 3 Anlagen pro Wochen. Diese Zielmarke hat man 2022 nicht erreicht.

Jan Hinrich Glahr weiter: „Der Gesetzentwurf räumt dem Ausbau der Erneuerbaren Energien jetzt auch beim Denkmalschutz Vorrang ein. Das ist eine klare Ansage. Diesen Weg müssen wir jetzt konsequent weitergehen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist im überragenden öffentlichen Interesse und dient der nationalen Sicherheit. Die Denkmalschutzbehörden müssen dies zukünftig in ihren Einzelentscheidungen berücksichtigen.

Ohne Kritik geht es leider nicht. Der Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen. Das bedeutet Unsicherheit bei der Anwendung und längere Verfahren. Da muss nachgeschärft werden! Die geplante Verwaltungsvorschrift des Denkmalschutzamtes kann hier praxisnahe Antworten liefern.

Denkmalschutz halten wir in Brandenburg mit seiner reichen Vergangenheit für sehr wichtig. Gerade deswegen brauchen wir klare Rechtsvorgaben, die in Zeiten der Klimakrise beide Seiten berücksichtigen. Bei dem aktuellen Gesetzentwurf habe ich die Sorge, dass weiterhin viele Entscheidungen in langwierigen Prozessen am Gericht landen könnten.“

Hintergrund: Zubau der Windenergie 2022

Brandenburg gehört im deutschen Bundesländervergleich zu den Vorreitern beim Ausbau der Windenergie. Trotzdem wurden auch hier im Vorjahr die Zubauziele nicht erreicht. Um die Energiesicherheit zu gewährleisten, muss die Windbranche den Zubau in den kommenden Jahren noch einmal steigern. Damit die Unternehmen dieser Verpflichtung gerecht werden können, müssen Genehmigungsprozesse für Windenergie vereinfacht werden.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /