© Stux auf pixabay / Kleinwasserkraft
© Stux auf pixabay / Kleinwasserkraft

Ausbau Erneuerbarer Energien hängt in der Luft!

Viele Projekte können wegen fehlender Verordnung nicht gestartet werden.

Das EAG liegt nun seit Juli 2021 vor. Heute sollen noch letzte Anpassungen aufgrund von Forderungen der EU-Kommission beschlossen werden. Während der Teil mit den Marktprämien die Bewilligung durch die EU Kommission benötigte, gilt dies für die Investitionszuschüsse nicht. Hier ist alleine die österreichische Bundesregierung säumig. Die für den Förderstart notwendige Verordnung muss gemäß EAG zwischen BMK und BMLRT abgestimmt werden. Dort scheint auch das Problem zu liegen. "Gerade die Investitionszuschüsse helfen vor allem Gewerbebetrieben mit relativ hohem Eigenverbrauch. Warum hier dem Vernehmen nach gerade das ÖVP geführte BMLRT sowie die WKO als Unternehmervertretung nicht auf Beschleunigung drängen oder gar bremsen ist für die Branche völlig unverständlich", zeigt sich Kleinwasserkraft Österreich Präsident Christoph Wagner bestürzt über die langen Verzögerungen und hofft auf eine rasche Einigung. "Uns erreichen laufend Anfragen von Mitgliedern die mit ihren Projekten beginnen möchten oder aufgrund von Bescheidvorgaben sogar müssen. Für diese wird die Situation immer problematischer", ergänzt Kleinwasserkraft Österreich Geschäftsführer Paul Ablinger der auch auf die Bedeutung des raschen Ausbaus für die Versorgungssicherheit verweist.

Der Ausbau der Kleinwasserkraft ist insbesondere im Hinblick auf vorhandene Strukturen und die dezentralen Versorgung sowie mit seiner guten Verfügbarkeit und Prognosefähigkeit ein bedeutender Faktor in der Energiewende. Gerade die aktuelle Preissituation verdeutlicht den Bedarf an heimischer, dezentraler Stromversorgung. Mit den zusätzlichen Mengen die das Erneuerbaren Ausbaugesetz vorsieht könnten die Stromkosten noch deutlich gedämpft werden. "Um das Ziel von 100 % Erneuerbaren Strom bis 2030 der Bundesregierung zu erreichen, kann die Kleinwasserkraft rund 3 Terawattstunden Jahresproduktion zusätzlich beisteuern." zeigt sich auch Ablinger überzeugt davon, dass dies jedenfalls ökologisch verträglich möglich ist. Selbstverständlich brauche dies aber auch entsprechende Rahmenbedingungen, so Ablinger weiter, der daher auf einen sofortigen Begutachtungsbeginn der Verordnungen für Investitionszuschüsse und Marktprämien sowie entsprechende Bewilligungsverfahren und Vorgaben in den Bundesländern drängt.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /