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EU-Maßnahmen in Bezug auf Pestizide führten nur zu geringen Fortschritten, so die Prüfer

Der Fortschritt bei der Messung und Verringerung von Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Pestiziden ist begrenzt.

Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Bericht. Mehrere Mitgliedstaaten sind mit der vollständigen Umsetzung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden in Verzug und für die Landwirte gibt es nach wie vor nur wenige Anreize zur Einführung alternativer Methoden. Darüber hinaus stellen die Prüfer fest, dass die Europäische Kommission nicht in der Lage ist, die Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Pestiziden genau zu überwachen.

Pflanzenschutzmittel ("Pestizide") werden verwendet, um Kulturpflanzen vor Schadorganismen, Schädlingen und Krankheiten zu schützen. Dazu gehören Insektizide, Fungizide und Herbizide, die die Umwelt belasten und die menschliche Gesundheit gefährden können. Seit 1991 verfügt die EU über gemeinsame Vorschriften für ihre Zulassung und Verwendung, und im Jahr 2009 wurde die Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden angenommen. Bei der Prüfung wurde beurteilt, ob die diesbezüglichen EU-Maßnahmen erfolgreich waren.

Mehrere EU-Mitgliedstaaten waren mit der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht in Verzug, und gegen zwei von ihnen wurden im Jahr 2012 Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Prüfer stellten ferner fest, dass die Europäische Kommission die Vollständigkeit und Richtigkeit der Umsetzung nicht ausreichend geprüft hatte. Beispielsweise haben nicht alle Mitgliedstaaten die Verpflichtung der Landwirte zur Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes in nationales Recht umgesetzt. Die Prüfer erkennen jedoch an, dass die Kommission seit 2016 verstärkt Maßnahmen ergriffen hat, um die Umsetzung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden durchzusetzen.

Mit der Richtlinie wurden Landwirte zu integriertem Pflanzenschutz verpflichtet. Integrierter Pflanzenschutz bedeutet, dass der Rückgriff auf Pestizide erst dann erfolgt, wenn Prävention und andere Methoden versagen oder nicht wirksam sind. Allerdings gibt es weder klare Kriterien noch spezifische Anforderungen, die dazu beitragen, die Durchsetzung zu gewährleisten und die Regelkonformität zu beurteilen. Parallel dazu wurde die Kategorie "Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko" eingeführt. Bisher wurden jedoch nur 16 (3 %) von 487 Wirkstoffen zur Verwendung freigegeben, was nach Ansicht der Prüfer unzureichend ist.

Außerdem stellen die Prüfer fest, dass es für Landwirte nur wenige Anreize gibt, ihre Abhängigkeit von Pestiziden zu verringern. Dabei weisen sie darauf hin, dass es insbesondere unterlassen wurde, die Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes zu einer Bedingung für den Erhalt von GAP-Zahlungen zu machen.

"Bislang war die Europäische Union nicht in der Lage, die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pestiziden durch Landwirte wesentlich zu verringern und zu kontrollieren", so Samo Jereb, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Eine Gelegenheit, dieses Problem angemessen anzugehen, ergab sich im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik, die im Jahr 2021 in Kraft tritt, doch diese Gelegenheit wurde leider verpasst."

Die Prüfer stellten fest, dass die von der Kommission (Eurostat) veröffentlichten Statistiken über Wirkstoffe und ihre Verwendung nicht detailliert genug waren, um von Nutzen zu sein. Außerdem waren die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten weder hinreichend harmonisiert noch aktuell.

Zwar haben einige Mitgliedstaaten nationale Indikatoren zur Messung von Risiken und Auswirkungen entwickelt, doch sind diese nicht EU-weit vergleichbar. Erste Bestrebungen der Kommission zur Entwicklung solcher Indikatoren auf EU-Ebene blieben aufgrund fehlender relevanter Daten erfolglos. Die ersten beiden EU-weiten Risikoindikatoren wurden erst im November 2019 und damit 10 Jahre nach Annahme der Richtlinie eingeführt, und keiner dieser Indikatoren berücksichtigt, wie, wo und wann Pestizide verwendet werden. Die Prüfer gelangen zu dem Schluss, dass der Kommission daher nach wie vor eine belastbare Evidenzbasis fehlt, um zu bewerten, ob das EU-Ziel einer nachhaltigen Verwendung von Pestiziden mit der Richtlinie erreicht wurde.

Da die Europäische Kommission vor dem Hintergrund wachsender Bedenken in der Bevölkerung und im Parlament derzeit eine Bewertung der Rechtsvorschriften in diesem Politikbereich vornimmt, empfehlen die Prüfer,

* die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes auf Betriebsebene zu überprüfen;
* die Möglichkeit vorzusehen, den integrierten Pflanzenschutz mit Zahlungen im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik zu verknüpfen;
* die Statistiken zu Pflanzenschutzmitteln zu verbessern;
* bessere Risikoindikatoren zu entwickeln.

Info: Der Sonderbericht Nr. 05/2020 "Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln: begrenzter Fortschritt bei der Messung und Verringerung von Risiken" ist in 23 EU-Sprachen auf der Website des Hofes (eca.europa.eu) abrufbar.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /