© Elias Schäfer pixabay.com
© Elias Schäfer pixabay.com

BBU begrüßt Stilllegung des AKW Philippsburg 2 – fordert aber auch sofortige Stilllegung aller AKW und Atomanlagen

AKW Philippsburg 2 geht am 31.12. vom Netz

Bonn, Karlsruhe, Philipsburg, Stuttgart - Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) begrüßt die bevorstehende Stilllegung des Atomkraftwerkes Philippsburg 2. Laut Atomgesetz muss der letzte badische Atomreaktor spätestens am 31. Dezember 2019 seinen Leistungsbetrieb endgültig einstellen. Danach werden zunächst die
Brennelemente entladen und die Nachkühlungsphase beginnt. Der BBU bedankt sich bei den vielen engagierten Menschen und Initiativen, die sich viele Jahre lang gegen die Atomindustrie und gegen die Atomkraftwerke in Philippsburg zur Wehr gesetzt haben. Gleichzeitig ruft der BBU zum Protest gegen die weiteren AKW und Atomanlagen im
Bundesgebiet und anderswo auf. Ausserdem mahnt der BBU, den „Atommüll
der dritten Art“ nicht aus dem Blick zu verlieren.

Am Sonntag (29.12.) haben bereits rund 200 Atomkraftgegnerinnen und Atomkraftgegner die bevorstehende Stilllegung des AKW Philippsburg 2 mit einem Abschaltfest in der Nähe des Atomkraftwerkes gefeiert. „Die Stilllegung des AKW Philippsburg 2 ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum kompletten Atomausstieg. Die Anti-Atomkraft-Bewegung wird sich aber auch weiterhin für die sofortige Stilllegung der noch laufenden Atomkraftwerke und sonstigen Atomanlagen einsetzen. Dabei wird auch grenzüberschreitend der generelle Atomausstieg eingefordert“, so der BBU.

An dem Abschaltfest hat auch BBU-Vorstandsmitglied Gertrud Patan von der Initiative AtomErbe Obrigheim teilgenommen. In einer Kundgebungsrede forderte sie: „Es darf nicht immer noch weiterer Atommüll erzeugt werden, und das Risiko von katastrophalen Störfällen muss verringert werden. Deshalb Abschalten aller Atomkraftwerke sofort und nicht erst 2022 und konsequente Fortsetzung der Energiewende!“

Atommüll der dritten Art

In ihrer Rede ging Gertrud Patan auch auf den „Atommüll der dritten Art“ ein. Dieser Müll soll in die Umwelt verteilt werden nach dem Motto: Aus dem Auge, aus dem Sinn. „Er landet auf Deponien und in Verbrennungsanlagen (z. B. im Müllheizkraftwerk Mannheim), aber der
allergrößte Teil darf frei weiterverwertet werden. Dabei handelt es sich um Abfälle, die im Betrieb und beim Abbau anfallen und deren radioaktive Belastung unterhalb gesetzlich vorgegebener Grenzen liegt. Dies muss durch eine Messung - die sog. Freimessung - nachgewiesen werden. Dann darf er als „normaler“ Müll behandelt werden, obwohl er künstlich erzeugte radioaktive Stoffe enthält, die gesundheitliche und genetische Schäden verursachen können. (Aus einer Pressemitteilung der Initiative AtomErbe Obrigheim vom 16.12.2019).

Auch der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) lehnt die Einordnung von radioaktiven Abfällen als „normalen“ Müll ab und fordert einen Stopp der Verteilung. Besonders kritisch bewertet der BBU die freie Weiterverwertung von solchen „freigemessenen“ Abfällen aus Atomanlagen. „Jeder kann mit diesen Materialien in Berührung kommen, ohne es zu merken“ befürchtet Gertrud Patan. Im November haben zahlreiche Initiativen und Verbände, darunter auch der BBU, gemeinsam einen Brief an die Umweltminister der Bundesländer geschrieben, in dem ein Konzept für die langfristige Aufbewahrung der Abfälle statt einer Verteilung in die Umwelt gefordert wird.

BBU für sofortige Stilllegung der verbleibenden AKW und Atomanlagen

Der BBU wird sich weiterhin für die möglichst sofortige Stilllegung der noch verbleibenden sechs Atomreaktoren einsetzen, die sich je zur Hälfte in Norddeutschland und Süddeutschland befinden. So unterstützt der BBU z. B. die Sammlung von Initiativen und Verbänden, die mit der „Lingen-Resolution“ die sofortige Stilllegung des AKW Lingen 2 und der benachbarten Brennelementefabrik fordern.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /