© ninebot / E-Scooter
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StVO-Novelle: Klare Regeln für E-Scooter

Gleiche Regeln wie für Fahrräder

Wien - Für E-Scooter werden künftig österreichweit die gleichen Regelungen gelten wie für Fahrräder. Das heißt, dass Radwege benutzt werden müssen und Gehsteige und Gehwege in der Regel tabu sind. Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat einen entsprechenden Gesetzentwurf von Verkehrsminister Norbert Hofer gebilligt. Allerdings können die zuständigen Behörden einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigeben. Diesfalls gilt Schrittgeschwindigkeit.

Einstimmig den Verkehrsausschuss passiert hat eine Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes. Die Novelle soll günstigere Mauttarife für umweltfreundliche Lkw mit reinem Elektro- bzw. Wasserstoffantrieb bringen.

Um österreichweit einheitliche Regeln für E-Scooter sicherzustellen, wird in die StVO ein neuer §88b "Rollerfahren" eingefügt. Er enthält nicht nur ein grundsätzliches Verbot, Gehsteige, Gehwege und Schutzwege mit einem elektrisch betriebenen Klein- und Miniroller zu benutzen, sondern verpflichtet E-Scooter-LenkerInnen auch dazu, alle für RadfahrerInnen geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten. Darunter fällt etwa auch das Verbot, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, oder das Alkohollimit von 0,8 Promille. Überdies müssen E-Scooter mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind auch Vorder- und Rücklicht verpflichtend.

E-Scooter dürfen in Zukunft nicht einfach behindernd auf Gehsteigen abgestellt werden.
Die Ausnahmeregelungen für das Befahren von Gehsteigen zielen vor allem auf Gemeinden im ländlichen Raum ab. Sie könnten etwa auf stark befahrenen Durhzugsstraßen E-Scooter-LenkerInnen die Benutzung des Gehsteigs erlauben.

Im Rahmen der im Parlament einstimmig beschlossenen Novellierung des Bundesstraßen-Mautgesetzes (562 d.B.) ist das Ziel, umweltfreundliche Lkw mit reinem Elektroantrieb bzw. reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb zu fördern. Für sie wird ab 2020 ein eigener Tarif für die fahrleistungsabhängige Maut auf Autobahnen und Schnellstraßen gelten. Bislang waren die betreffenden Fahrzeuge in einer gemeinsamen Tarifgruppe mit Lkw der niedrigsten EURO-Emissionsklassen.

Als Reaktion auf die deutsche Pkw-Maut will Minister Hofer darüber nachdenken, wie man den Transit in Österreich höher belasten kann. Es brauche aber eine EU-konforme Lösung, bekräftigte er.

Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /