© IOW / B. Hentzsch -Mikroplastik kann mittlerweile überall in der Umwelt nachgewiesen werden. Im Wasser siedeln sich dort trotz der geringen Größe bakterielle Biofilme an
© IOW / B. Hentzsch -Mikroplastik kann mittlerweile überall in der Umwelt nachgewiesen werden. Im Wasser siedeln sich dort trotz der geringen Größe bakterielle Biofilme an

Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur ECHA für EU-Verbot von Mikroplastik

Rasche Anwendung des geplanten Verbots für alle Mikroplastik enthaltene Produktgruppen gefordert

Wien/Helsinki – Europa wird seine Chemikalienverordnung REACH dazu nützen, um ein umfangreiches Verbot von Mikroplastik in Kosmetik, Farben, Reinigungsmitteln und zahlreichen Produkten im medizinischen und im Agrar-Bereich umzusetzen.

Die ECHA hat eine Risikobewertung für absichtlich zugesetztes Mikroplastik durchgeführt und ist zu dem Schluss gekommen, dass eine EU-weite Beschränkung von Mikroplastik in Produkten gerechtfertigt ist. Heute Mittag wurde nun ein Beschränkungsvorschlag vorgelegt.

Laut Angaben der ECHA gelangen jedes Jahr bis zu 60.000 Tonnen Mikroplastik in die Umwelt, das aus den Beigaben oben genannter Produkten stammt. Einmal in die Umwelt gelangt, ist es unmöglich, diese Mikroplastik wieder ausfindig zu machen und fachgerecht zu entsorgen. Da ständig neues Mikroplastik hinzu kommt, erhöht sich die Mikroplastikmenge in der Umwelt laufend. Dort angekommen verbleibt es für tausende von Jahren. Die genauen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sind noch nicht abschätzbar.

„Das geplante Verbot ist ein enorm wichtiger Schritt hin zu weniger Mikroplastik in der Umwelt. Wichtig ist, dass das Verbot rasch auf alle betroffenen Produktgruppen angewandt wird. Auch wenn absichtlich zugesetztes Mikroplastik in Produkten nur ein Teil des gesamten Mikro-Plastik-Problems ist - sozusagen die Spitze des Eisbergs – ist das geplante Verbot ein erfreulicher und längst überfälliger Schritt, denn Mikroplastik in der Natur ist eine große und weitgehend unterschätzte Gefahr.“ meint dazu Lisa Kernegger, Ökologin bei GLOBAL 2000, „Der Vorschlag der ECHA ist überdies noch nicht endgültig und durchläuft noch verschiedene Konsultationen und Abstimmungsprozesse bevor er 2020 in Kraft treten soll.“


Der Gesetzesentwurf ist hier zu finden.
Dieser Gesetzesentwurf ist Teil der European Strategy for Plastics (http://ec.europa.eu/environment/waste/plastic_waste.htm)


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /