© Parlamentsdirektion/ Mike Ranz
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Parlamentsbeschluss: Ökostrom-Eigenverbrauch bis 25.000 kWh frei

Stimmenmehrheit im Nationalrat - eine Verbesserung der bisherigen Situation, aber keine Aufhebung der Versteuerung von Eigenverbrauch

Die geplante Änderung im Elektrizitätsabgabengesetz, durch die für Ökostrom-Selbstverbraucher ein Freibetrag von 25.000 kWh pro Jahr eingeführt wird, erhielt gestern eine Stimmenmehrheit im Nationalrat. Die Freiheitlichen brachten hierzu einen Abänderungsantrag ein, der auf eine gänzliche Streichung der Verbrauchsobergrenze bei Selbstversorgung mit erneuerbaren Energieträgern abzielte. Der Vorstoß, von den Grünen deutlich unterstützt, wurde jedoch von der Mehrheit im Plenum abgelehnt.

Abgeordneter Werner Groiß (V) und Hermann Schultes (V) hielten eine Steuererleichterung beim Verbrauch von Strom aus nachhaltiger Erzeugung wie Photovoltaik, Wind- oder Wasserkraft für eine sinnvolle Maßnahme. Besonders die Landwirtschaft zeichne sich in Sachen Energieeffizienz aus, führte Schultes ins Treffen und sah darin den besten Weg zur Energiewende.

Allgemein werde die Bevölkerung von den Steuererleichterungen bei der Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern profitieren, unterstrich Staatsekretärin Steßl. Erst ein Verbrauch ab 25.000 kWh werde mit Abgaben belegt. Daran stieß sich jedoch Roman Haider (F), der mit einem Abänderungsantrag für die generelle Streichung der jährlichen Obergrenze bei der Selbstversorgung mit erneuerbarer Energie eintrat. Mit der vorliegenden Novelle, konstatierte der Freiheitliche, konterkariere die Regierung ihren Vorsatz, den Ausbau nachhaltiger Energieformen voranzutreiben. Dieser Sichtweise pflichteten die UmweltsprecherInnen Christiane Brunner (G) und Michael Pock (N) bei, wiewohl der NEOS-Mandatar die Zustimmung seiner Fraktion zum Regierungsvorschlag für die Novelle erklärte. Immerhin ergebe sich dadurch eine gewisse Verbesserung beim Forcieren erneuerbarer Energieträger. Ungeachtet dessen forderte Pock einen Bürokratieabbau bei der Versteuerung alternativer Energie, nicht zuletzt im Rahmen des Ökostromgesetzes.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /