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Erneuerbare Energie Österreich begrüßt bahnbrechendes EuGH-Urteil im "Alands-Fall"

Nationalstaatliche Unterstützung für Ökostrom erlaubt - Umwelt wichtiger als freier Warenverkehr

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes im sogenannten "Alands-Fall". In diesem Gerichtsfall ist es um die Frage gegangen, ob nationale Ökostromfördersysteme erlaubt sind oder nicht. Der EuGH hat jetzt entschieden, dass EU-Mitgliedsstaaten ihre Fördersysteme eigenständig handhaben können. "Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist eine große Unterstützung für die vielen EU-Staaten, die den Ökostromausbau eigenständig vorantreiben wollen", so EEÖ-Geschäftsführer Jurrien Westerhof.

Der Betreiber eines Windparks auf den finnischen Alands-Inseln, gelegen vor der schwedischen Küste, wollte seinen Strom ins schwedische Elektrizitätsnetz einspeisen und mit Berufung auf den freien Warenverkehr dafür schwedische Unterstützung bekommen. Schweden argumentierte jedoch, dass die Windräder in Finnland stehen und Schweden nicht für den Ausbau der Windenergie in Finnland aufkommen will. Der EuGH hat Schweden Recht gegeben.

Hätte der EuGH gegen Schweden und für den Windparkbetreiber entschieden, hätte das weitreichende Folgen gehabt. Denn es hätte bedeutet, dass ein Betreiber von Ökostromanlagen seinen Strom in jedem anderen EU-Staat zu den dortigen Bedingungen anbieten hätte können. Wäre zum Beispiel der Einspeisetarif für Solarstrom in Italien höher als in Deutschland, dann könnte das dazu führen, dass sämtliche deutsche PV-Anlagenbesitzer ihren Strom nach Italien liefern, dafür den höheren italienischen Tarif lukrieren - und damit das System innerhalb kürzester Zeit sprengen.

In seiner Urteilsbegründung wird vom EuGH erstens anerkannt, dass ein nationalstaatlicher Ansatz zur Unterstützung erneuerbarer Energien erlaubt ist, und dass nationale Förderregimes somit nicht für Strom aus anderen EU-Staaten geöffnet werden müssen. Zweitens argumentiert der EuGH, dass die Beschränkung eines Einspeiseregimes auf Strom aus eigenem Land zwar eine Einschränkung des freien Warenverkehrs ist, aber dass diese Einschränkung durch den öffentlichen Nutzen der Erzeugung von sauberer Energie gerechtfertigt wird.

"Wir freuen uns, dass der EuGH zum Urteil gekommen ist, dass saubere Energie wichtiger ist als der freie Warenverkehr, und dass EU-Staaten den Ökostromausbau eigenständig unterstützen können", so Westerhof. "Damit ist die Gefahr durch die Neuregelung der Beihilfen zwar nicht gebannt, und auch ist die fortwährende Unterstützung der Atom- und Kohlekraft hiermit nicht gestoppt, aber das jetzige Urteil ist ein Etappensieg für die Erzeugung sauberer Energie".


Quelle: Erneuerbare Energie Österreich



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /