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Wirtschaftsausschuss des Parlaments bespricht Energieffizienzpaket

Minister Mitterlehner: Gesetz schafft ausgewogenes System aus Anreizen und Verpflichtungen- Opposition gegen derzeitigen Gesetzesentwurf

Wien - Ein umfangreiches Energieeffizienzpaket bereitete der Wirtschaftsausschuss mit Zustimmung der Abgeordneten von SPÖ und ÖVP zur Beschlussfassung im Plenum vor.

Damit soll Österreich einer EU-Richtlinie zur Förderung von mehr Energieeffizienz Rechnung tragen. Das Paket bringt neben der gesetzlichen Verpflichtung für große Unternehmen zur Einführung eines Energiemanagementsystems auch eine Pflicht für Energielieferanten zur Verbesserung von Energieeffizienz. Der Bund muss ebenfalls eine Vorbildwirkung einnehmen. Gegen den Gesetzesentwurf stimmten die Oppositionsparteien, die ihn in verschiedenen Aspekten noch für unausgereift hielten.

Energieeffizienzpaket verpflichtet Großunternehmen zu Energiemanagement

Das von der Regierung vorgelegte Energieeffizienzpaket des Bundes (182 d.B.) enthält zunächst eine gesetzliche Verpflichtung von großen Unternehmen zur Einführung eines Energiemanagementsystems und hält darüber hinaus auch Energielieferanten zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz an. Auch der Bund muss seine Vorbildwirkung wahrnehmen, insbesondere zur Sanierung von Bundesgebäuden. Ferner soll eine unionsrechtlich zulässige Unterstützung für Erzeuger von KWK-Energie etabliert werden, die auf die Sicherstellung der Fernwärmeversorgung in Österreich abzielt. Geplant ist auch die Erhöhung des Fördervolumens für den Wärme- und Kälteleitungsausbau.

Für das Gesetz sprachen sich die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP aus. Wolfgang Katzian (S) meinte, er hoffe, dass das Gesetz, dessen Umsetzung vor einem Jahr gescheitert sei, eine erforderliche Verfassungsmehrheit im Nationalratsplenum findet. Er appellierte an die Opposition, für noch offene Fragen gemeinsam Lösungen zu suchen. Die Neufassung des Gesetzes enthalte wesentliche Neuerungen, wie die Vorbildwirkung des Bundes und die Lieferantenverpflichtung.

ÖVP-Abgeordneter Josef Lettenbichler meinte, das Gesetz sei wesentlich weiterentwickelt worden und enthalte nun wichtige Bausteine zur Sicherung der österreichischen Energieversorgung. Man beschreite hier neue Wege, sagte er und signalisierte die Bereitschaft seiner Fraktion, über Details des Gesetzes, soweit sie
im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie blieben, wie er sagte, noch Gespräche zu führen.

Scharfe Kritik kam von den Abgeordneten der FPÖ. Bernhard Themessl meinte, es sei eine neue Belastung der Betriebe mit Bürokratie zu befürchten. Da Energie ein Kostenfaktor sei, müsse man Betriebe sicher nicht mit Androhung von Strafzahlungen zwingen, sie effizienter einzusetzen. Man sollte dieses Ziel besser durch Anreize und steuerliche Entlastungen erreichen, meinte auch sein Fraktionskollege Axel Kassegger. Abgeordneter Christoph Hagen (T) fürchtete ebenfalls neuen bürokratischen Aufwand für die Wirtschaft.

Die Energielieferanten würden Kosten aus ihrer Verpflichtung vermutlich auf die EndverbraucherInnen abwälzen, meinte er.

Noch nicht überzeugt waren auch die Grünen. Sie argumentierten, es fehle im Gesetz eine klare und ambitionierte Zielsetzung hin zur Energiewende. Kritik übte Abgeordnete Brunner (G) unter anderem daran, dass für eine Verlängerung des KWK-Förderprogramms bis 2020 zusätzliche Mittel aus der Ökostrompauschale aufgebracht werden sollen. Das könnte auf eine indirekte Förderung fossiler Energie hinauslaufen, warnte sie. Erneuerbare Energieträger seien hingegen zu
wenig berücksichtigt. Auch Matthias Köchl (G) meinte, einfache aber wirksame Maßnahmen seien nicht umgesetzt worden, etwa ein Verbot, Neubauten mit Ölheizungen auszustatten.

Bundesminister Reinhold Mitterlehner verteidigte die gesetzlichen Regelungen des Energieeffizienzpakets und meinte, es sei illusorisch zu glauben, man könne ein reines Anreizsystem schaffen oder gar, man könne die Zielvorgaben der EU ohne zusätzliche gesetzliche Regelung und allein mit schon bestehenden Maßnahmen erreichen. Das sei bisher noch in keinem anderen EU-Staat gelungen. Auch das in diesem Zusammenhang gern zitierte Beispiel Deutschlands lasse er nicht gelten. Dort sei man erst in den Anfängen der Umsetzung und sein deutscher Amtskollege gehe davon aus, dass dies letztlich ohne ein Verpflichtungssystem nicht gelingen werde, teilte Mitterlehner dem Ausschuss mit. Die Verpflichtung für ein Energieeffizienzsystem sei jetzt auf große Betriebe beschränkt, die sie leicht umsetzen könnten und dies auch aus Eigeninteresse tun würden, war der Minister
überzeugt. Kleinbetriebe habe man hingegen bewusst ausgenommen.

Energielieferanten würden in einem sehr moderaten Ausmaß zu einem Beitrag verpflichtet, sagte Mitterlehner. Es entstehe daraus ein Anreiz, dieser Verpflichtung dadurch nachzukommen, indem den KundInnen Angebote zum Energiesparen gemacht werden. Daraus könne eine neue Form von Dienstleistungen entstehen, meinte der Wirtschaftsminister.

Dem Vertagungsantrag stimmten nur Freiheitliche, Team Stronach und NEOS zu, die Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP angenommen.

Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /