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EU-Bio-Recht: BIO AUSTRIA begrüßt Kritik des Bundesrates

Vorschlag der EU-Kommission würde zu weniger Bio führen und damit weniger Klimaschutz, Biodiversität und Tierschutz bedeuten.

BIO AUSTRIA fordert daher Zurückweisung des Vorschlages der EU-Kommission zur Totalrevision der EU-Bio-Verordnung.

BIO AUSTRIA begrüßt den Beschluss des Bundesrates, in dem die Vorschläge für eine Reform des Europäischen Bio-Rechts inhaltlich massiv kritisiert und als mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar bezeichnet werden. "Der Bundesrat trifft mit seinem Beschluss den Nagel auf den Kopf: Die Vorschläge der EU-Kommission zur Neugestaltung des europäischen Bio-Rechts sind ungeeignet um Bio in Österreich und der EU weiterzuentwickeln", so Rudolf Vierbauch, Obmann von BIO AUSTRIA. "Stattdessen werden eine Fülle von fachlich nicht nachvollziehbaren Barrieren aufgebaut, die die Bio-Produktion ausbremsen würden und dem Wunsch der Konsumenten nach einem möglichst breiten Angebot regional produzierter Bio-Lebensmittel entgegen stehen. Die Konsequenz wäre weniger Bio und damit weniger Klimaschutz, Biodiversität und Tierschutz in Europa. Wir sehen in dem Beschluss des Bundesrates einen klaren Auftrag an die Bundesregierung, den Vorschlag in den Verhandlungen mit der EU-Kommission entschieden zurückzuweisen".

Der Rechtsrahmen für die Produktion und Vermarktung von Bio-Lebensmitteln ist seit 1991 EU-rechtlich geregelt. Die derzeit gültige Verordnung ist nach einer Totalrevision erst seit 2009 in Kraft. Die Europäische Kommission hat dennoch Ende März einen Vorschlag für eine Totalrevision des Bio-Rechts vorgelegt. Der Bundesrat hat gestern Abend eine begründete Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission beschlossen. Darin kommt er zu dem Schluss, dass dieser Vorschlag nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme insbesondere die Abschaffung jeglicher Flexibilität um etwa regionale Besonderheiten zu berücksichtigen sowie den Vorschlag, die Verantwortung für Abdrift von Pflanzenschutzmitteln aus Nachbarfeldern auf Biobauern abzuwälzen. Weiters wird bemängelt, dass eine Fülle von Ermächtigungen für die EU-Kommission vorgesehen sind, die ihr ermöglichen weitere Produktionsvorschriften festzulegen. Dadurch ist eine Abschätzung der Auswirkungen des neuen EU-Rechts praktisch unmöglich.

Lebensmittel aus Bio-Landwirtschaft sind bereits jetzt am strengsten geregelt und kontrolliert. Die von der EU-Kommission ins Treffen geführten Ziele, die Bio-Landwirtschaft dennoch weiterzuentwickeln und das Konsumentenvertrauen zu stärken, stehen außer Frage. "Der vorgelegte Verordnungsentwurf wird nur diesen Zielen leider nicht gerecht. Was uns die EU-Kommission als Revolution verkaufen will, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Bio-Bremse", so Vierbauch. "Die Europäische Kommission ist aufgefordert, das bestehende EU-Bio-Recht konsequent Schritt für Schritt weiterzuentwickeln. Seit Jahren geforderte Verbesserungen für mehr Sicherheit und bessere Standards etwa für Glashausproduktion, Geflügelhaltung sowie Import von Bio-Lebensmitteln bleiben von der EU-Kommission unbehandelt liegen. Das muss sich rasch ändern."

Rückfragehinweis: , Pressesprecherin BIO AUSTRIA

GastautorIn: Eva Straka für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /