© Die Grünen/ Christiane Brunner
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Verfahren für große Energieprojekte dürfen nicht ohne Umweltministerium festgelegt werden

Grüne: Österr. Umweltrat beschloss gestern "Anregung" an den Wirtschafts- und an den Umweltminister

Wien- Vorgestern befasste sich der österreichische Umweltrat auf Verlangen der grünen Umweltsprecherin Christiane Brunner mit den Auswirkungen der europäischen Verordnung für die transeuropäischen Netze - Energie auf das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren. Diese Verordnung gilt seit 1. 1. 2014 und sieht unter anderem die Erstellung einer Liste "bevorzugter Projekte" vor. Österreich hat hier im Vorjahr unter anderem die Tauerngasleitung gemeldet.

Die Verordnung sieht verfahrenstechnisch unter anderem eine stärkere BürgerInnenbeteiligung im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens vor, aber auch eine Straffung des Umweltverträglichkeitprüfungs (UVP) -Verfahrens. Sie bestätigt darüber hinaus auch die Partizipartionsstandards, die durch die Aarhus-Konvention, das EU-Recht und die UVP-Richtlinien aufgestellt wurden.

Verhandelt wurde die Verordnung von österreichischer Seite von Bundesminister Mitterlehner, der bis 16. Mai 2014 ein Verfahrenshandbuch erstellen muss. Mitterlehner hatte im Vorjahr - ohne Befassung des Parlaments - sein Ministerium als "zuständige Stelle" nach Brüssel gemeldet. "Diese Vorgangsweise ist unüblich und seltsam und wird von mir parlamentarisch hinterfragt werden", kündigt Christiane Brunner, Umweltsprecherin der Grünen, an und ergänzt: "Wir wollen eine transparente Erstellung des Handbuchs unter Einbindung der Expertise des UVP-Ressorts".

Anliegen des Umweltrats ist es, gemäß der vorgestern einstimmig gefassten Entschließung, dass bei der Erstellung des Verfahrenshandbuchs Bundesminister Rupprechter, der für das UVP-G ressortzuständig ist, eingebunden wird und dass er seine Stellungnahme zum Entwurf des Wirtschaftsministers dem Umweltrat übermittelt. "Aus grüner Sicht dürfen die österreichischen UVP-Standards nicht ausgehöhlt werden. Gerade weil Umwelt- und Energieministerien noch immer getrennt sind, bedarf es einer intensiven Zusammenarbeit der Ressorts", sagt Brunner.

Der österreichische Umweltrat ist ein nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz eingerichtetes Beratungsorgan, das sich aus VertreterInnen der Parlamentsfraktionen, der Sozialpartner, der Länder, Städte, Gemeinden, der Umweltorganisationen und der Umweltanwaltschaften, sowie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und des Bundeskanzleramts zusammensetzt.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /