Kärnten: Erdverkabelung für neue Leitungsanlagen

LR Prettner: Änderungen des K-EG läuten Zukunft der Erdverkabelung ein

Einen in der heutigen Sitzung der Kärntner Landesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf bezeichnet die zuständige Energiereferentin LR Beate Prettner als "energiepolitischen Meilenstein, der einzigartig in ganz Österreich und beispielgebend für alle anderen Bundesländer ist". Konkret sieht die einstimmig beschlossene Änderung des Kärntner Elektrizitätsgesetzes (K-EG) das Vorantreiben der Erdverkabelung bei der Errichtung und Änderung von elektrischen Leitungsanlagen sowie die gemeinsame Nutzung bestehender Leitungstrassen vor, um die in den letzten Jahren entlang von Leitungstrassen zunehmenden Nutzungskonflikte zu entschärfen.

"Mit der heutigen Gesetzesänderung habe ich dem Willen der Bürgerinnen und Bürger entsprochen, die sich vor allem durch in Siedlungsgebieten geplante Infrastrukturmaßnahmen in ihrer Lebensqualität zu Recht eingeschränkt fühlen. Künftig wird eine zwingende Variantenprüfung zur Erdverkabelung von Leitungen in Kärnten maßgeblich zur Sicherung der Wohnräume der Menschen beitragen", freut sich Prettner über den zukunftsweisenden Beschluss.

Die Gesetzesnovelle bringt einige vollkommen neue Aspekte in das Gesetz ein, wie Prettner bekannt gibt. Einerseits sollen durch die Erdverkabelung, die durch die Neuausrichtung vorangetrieben wird, elektromagnetische Felder auf ein Minimum reduziert und positive Signale für das Landschaftsbild gesetzt werden. "Für sämtliche Leitungsanlagen ist ein Schutzbereich zu Wohnbebauungen freizuhalten. Auch hier ist der Gedanke vorherrschend, dass sich im Nahebereich von Leitungen, Freileitung sowie Erdverkabelung, Menschen nicht dauernd aufhalten sollten", will Prettner die Gesundheit der Kärntnerinnen und Kärntner sichern. In das K-EG sollen nunmehr Planungen miteinbezogen werden, dass Leitungsanlagen mit den Erfordernissen der Raumplanung abzustimmen seien, um Nutzungskonflikte weitgehend zu vermeiden. "Daher sind Erdkabel insbesondere in geschlossenen Siedlungsbereichen anzustreben sowie in der Nähe anderer Gebäude, in welchen sich Menschen dauernd aufhalten", so Prettner. Zudem biete das Gesetz der Landesregierung die Möglichkeit, eine Trassenverordnung zu erlassen, um einem Netzbetreiber Sicherheit zu bieten, dass in einer bestimmten Trasse für einen bestimmten Zeitraum keine Bebauung passieren kann.

Die Neuerungen im K-EG würden erstmals das Erdkabel als bevorzugte Leitung im Nahebereich von Wohngebäuden definieren und planerische Ziele aufweisen, was den Netzbetreibern die Sicherheit einer verordneten Trasse geben soll. "Die Versorgungssicherheit der Kärntnerinnen und Kärntner mit Strom muss gesichert werden, doch kann dies nur im Einklang mit den Lebensräumen der Menschen und der Natur passieren. Lebensqualität und Gesundheit dürfen bei künftigen Infrastrukturprojekten nicht außer Acht gelassen werden. Speziell in Siedlungsgebieten stellt der Netzausbau immer wieder einen Zankapfel zwischen Politik, Wirtschaft und Bevölkerung dar, der durch die neue Gesetzesinitiative bereinigt werden und die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung erhöhen soll. Erdverkabelungen in sensiblen Gebieten, auch als Teilerdverkabelungen, sollen die Vorgehensweise der Zukunft sein, um die Versorgungssicherheit noch zu verbessern und gleichzeitig die Wohnqualität zu gewährleisten", so Prettner, die betont, dass Kärnten mit diesem Gesetzesentwurf die Vorreiterrolle aller österreichischen Bundesländer übernimmt.

Quelle: Kärntner Landesregierung


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /