© Andreas Morlok pixelio.de
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Neue Stromkennzeichnung: Bessere Transparenz und Konsumenteninformation

Die Stromversorger sind ab Anfang nächsten Jahres verpflichtet, auf Werbe- und Infomaterial und auf den Rechnungen die Herkunft des angebotenen Stroms genau auszuweisen

"Österreichs Konsumenten wissen daher künftig ganz genau, woher der Strom kommt, den sie verbrauchen. Mit diesem Mascherl kann dann jeder entscheiden, welchen Strom er kaufen will.", erläutert Wirtschafts- und Energieminister Dr. Reinhold Mitterlehner die deutlichen Verbesserungen der Stromkennzeichnungsverordnung der E-Control, die heute auf Basis des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) des Wirtschaftsministeriums in Kraft tritt.

"Die bisherige Stromkennzeichnung war gut, in bestimmten Bereichen haben wir als E-Control aber Verbesserungsbedarf gesehen und mit großem Einsatz an der neuen Verordnung im Sinne der Konsumenten gearbeitet. In diesem Prozess haben wir intensive Gespräche mit allen Stakeholdern geführt, verschiedene Meinungen eingeholt und die genannten Argumente ausgewogen beurteilt. Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, den Interessen aller gerecht zu werden.", so Mag. (FH) Martin Graf, Vorstand der E-Control.

Verbesserung der Konsumenteninformation gewährleistet

In der neuen Stromkennzeichnung steht vor allem der Konsument im Fokus. "Der Konsument soll bestmöglich informiert werden, damit er sein Recht, das Produkt seiner Wahl auszuwählen, wahrnehmen kann.", erläutert Martin Graf. Die neue Stromkennzeichnung wird die Zusammensetzung des Versorgermixes aus einzelnen Primärenergieträgern in übersichtlicher und leicht verständlicher Form darstellen. So wird künftig bei allen Kunden eines Stromhändlers derselbe Versorgermix auf der Stromrechnung sowie im Werbe- und Informationsmaterial ausgewiesen.

Die Ausweisung der Herkunft des Stroms sowie der Umweltauswirkungen der Stromerzeugung müssen in einer einheitlichen Schriftgröße dargestellt werden und sind in tabellarischer Form vorzunehmen. Die Tabelle hat dabei folgendes zu umfassen: Eine prozentuale Aufschlüsselung der abgegebenen Strommengen, gegliedert nach Primärenergieträgern, die mit Herkunftsnachweisen belegt sind und somit eine bekannte Herkunft nachweisen; eine Ausweisung der Strommengen mit unbekannter Herkunft in Prozent; CO2-Emissionen in g/kWh und radioaktiver Abfall in mg/kWh. Darüber hinaus ist auf der Stromrechnung die Ausweisung der Herkunft des Stroms in grafischer Form darzustellen.

Klare Ausweisung der Stromherkunft erhöht die Transparenz

Wichtige Verbesserungen in Hinblick auf die Transparenz ergeben sich durch die Ausweisung der Stromherkunft. Die bekannten Primärenergieträger sind künftig aufzuschlüsseln und ihr Anteil am Versorgermix prozentual darzustellen. Für Strommengen, die nicht durch Herkunftsnachweise belegt werden können, ist eine Ausweisung als "Strom unbekannter Herkunft" erforderlich, wobei hier der rechnerische Atomstromanteil anzugeben ist. Zusätzlich zu diesen Angaben, sieht die Verordnung vor, dass die anteilsmäßige Verteilung der Herkunftsländer aller für die Stromkennzeichnung verwendeten Nachweise aufgeführt werden muss. "Somit haben sämtliche Verbraucher von Energie eine umfassende Information woher der Strom kommt und aus welchen Primärenergieträgern dieser produziert worden ist.", so Graf.

Kontrolle und Sanktionen sinnvoll

Auch xie Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 begrüßt die Ansätze zu mehr Transparenz in der neuen Stromkennzeichnungsverordnung. "Wichtige Anregungen der Umweltschutzorganisationen wurden aufgegriffen, so führt ein neuer Verordnungspunkt im vorliegenden Entwurf dazu, dass das Ursprungsland der Herkunftsnachweise angegeben werden muss. Ab Inkrafttreten der Verordnung können die StromkundInnen jetzt entscheiden, ob sie lieber Herkunftsnachweise aus heimischer Erzeugung oder aus dem Ausland importierte Nachweise für ihren Strom beziehen wollen", kommentiert Reinhard Uhrig, Atom- und Energieexperte von GLOBAL 2000. "Dieser Schritt in Richtung Transparenz ist ein erster Schritt in Richtung völliger Rückverfolgbarkeit von Strom - und damit völliger Transparenz für die StromkundInnen, ebenso wie die verschärften Spielregeln für die zeitliche Gültigkeit der Nachweise."

Graustrom muss Farbe bekennen

Nach dem Atomstrom-Gipfel der Bundesregierung mit den Umweltschutzorganisationen Greenpeace und GLOBAL 2000 und Vertretern der Energiewirtschaft am 1. Juli ist absehbar, dass endlich die Abgabe von "Strom unbekannter Herkunft" an EndkundInnen in Österreich in der nächsten ElWOG-Novelle verboten wird. Das bedeutet, dass für 17,5 Prozent der gesamten an StromkundInnen abgegebenen Elektrizität, die bisher als "Strom unbekannter Herkunft" oder so genannter "Graustrom" durch die Lücken der Kennzeichnungspflicht rutschten, voraussichtlich ab 1. Juli 2012 Herkunftsnachweise vorgelegt werden müssen. "Der ,Graustrom' wird also endlich Farbe bekennen müssen und auch um die klare Kennzeichnung als Atomstrom nicht mehr herumkommen", freut sich Uhrig. Diese Neuerung muss allerdings in einer Novelle des Bundesgesetzes ElWOG geregelt werden. "Jetzt schon legt die Stromkennzeichnungsverordnung weitere Grundlagen dafür, dass hier nicht mit billigen Zertifikaten aus dem Ausland Dreck-Strom umetikettiert werden kann."


"Es sind ganz klare Sanktionen für Verstöße gegen die Stromkennzeichnungspflicht dargelegt - wir hatten in unserer Stellungnahme wieder einmal darauf hingewiesen, dass sich viele Versorger nicht an den Wortlaut des Gesetzes halten und z. B. auf Print-Werbematerial und auch auf den Homepages nicht die vorgeschriebenen Angaben machen", so Uhrig. "Eine konsequente Durchsetzung des Gesetzes durch die Aufsichtsbehörde ist jetzt, nach dieser weiteren Verdeutlichung und Verschärfung der Spielregeln in der Verordnung, dringen nötig - wir werden uns in den nächsten Wochen die Homepages der Energieversorger ansehen und dann beurteilen, ob die gesetzlichen Vorgaben und die Vorgaben der Stromkennzeichnungsverordnung umgesetzt werden."

Ausstieg vom Atomstrom beginnt mit Stromkennzeichnung

Als einen bedeutenden Schritt in Richtung Atomausstieg bezeichnet SPÖ-Umweltsprecher Hannes Weninger die Verordnung. "Die Stromkennzeichnung ist ein erster und zukunftsweisender Schritt in Richtung Ausstieg vom Atomstrom", so Weninger am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. "Bundeskanzler Werner Faymann hat es mit seiner Entscheidung die NGOs im Rahmen des Atomgipfels konstruktiv einzubeziehen möglich gemacht, dass diese notwendige Verordnung früher als geplant in Kraft treten kann", so Weninger.

Die Kennzeichnungspflicht bedeute auch eine wesentliche Verbesserung für die Ökostromanbieter. Zum Beispiel könnte ein Stromlieferant in Zukunft als neues Produkt Ökostrom aus Österreich verkaufen. Elektrizität "Made in Austria" ist so in Zukunft möglich.

Bis dato hat nur die Hälfte der Länder im aus den EU-27 sowie der Schweiz und Norwegen gebildeten europäischen Strommarkt ein funktionierendes Stromkennzeichnungssystem. Deutschland und Italien haben beispielsweise noch gar keines. "Für diese Länder übernimmt Österreich eine Vorreiterrolle", so der SPÖ-Umweltsprecher. In Österreich selbst wird weit mehr Strom aus Erneuerbaren Energien gewonnen als in Gesamteuropa. 2010 stellte die Wasserkraft 51,6 Prozent der erzeugten Elektrizität. Gas, Öl und Kohle kamen auf 34,9 Prozent und "Sonstige", überwiegend Erneuerbare wie Windkraft, Biomasse, Biogas, und Photovoltaik, brachten es auf 13,5 Prozent.

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, GLOBAL 2000, SPÖ


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /