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Ökostromgesetzesnovelle: nicht wettbewerbskonform

EU- Kommission untersagt Unterstützung energieintensiver Unternehmen in Österreich

Brüssel- Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass eine Bestimmung der österreichischen Ökostromgesetznovelle 2008, mit der energieintensive Unternehmen teilweise vom Beitrag zur Ökostromförderung befreit sind, gegen die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen verstößt. Nach den 2009 eingeleiteten ausführlichen Ermittlungen (siehe IP/09/1177) schloss die Kommission, dass die neue Regelung Mehrkosten für Unternehmen verursacht hätte, die nicht für eine Freistellung in Frage kommen.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia sagte dazu: ‘Die Kommission unterstützt die grüne Stromerzeugung und hatte die österreichische Ökostromgesetznovelle zum größten Teil genehmigt. Die geplante Freistellung wird aber nur für die normalen Betriebskosten einiger weniger Unternehmen aufkommen, während andere stärker belastet werden, ohne Nutzen für die Umwelt. Durch den geringeren Anreiz für Energieeinsparungen kann sie sogar umweltschädlich sein.’

Die Kommission hat eine Bestimmung der Novellierung des Ökosteuergesetzes von 2008 abgelehnt, die es energieintensiven Unternehmen erspart hätte, Ökostrom abzunehmen, der teurer ist als herkömmlicher ‘grauer’ Strom. Unternehmen, deren Zusatzkosten durch den Ökostromverbrauch 0,5 % ihres Nettoproduktionswerts übersteigen, sollten die Möglichkeit haben, bei der österreichischen Energieregulierungsbehörde eine Ausnahme von der Verpflichtung, Ökostrom abzunehmen, zu beantragen. Wenn die Ausnahmeregelung durchgegangen wäre, hätten energieintensive Unternehmen teilweise von ihrem Anteil an den Zusatzkosten für Ökostrom befreit werden können. Andere Unternehmen und Privathaushalte hätten dann aber mehr von dem teureren Ökostrom abnehmen müssen. Wäre die Maßnahme genehmigt worden, hätten kleinere Stromverbraucher höhere Stromrechnungen zu bezahlen, um die einigen Großabnehmern gewährte Unterstützung auszugleichen.

Eine solche Beihilfe deckt lediglich die normalen Betriebskosten eines Unternehmens und kann den Wettbewerb für handelbare Güter auf dem Binnenmarkt erheblich verzerren. Darüber hinaus bewirkt sie keinerlei Vorteile für die Umwelt und ist daher nicht im Einklang mit den EU-Leitlinien für Umweltschutzbeihilfen. Gleichzeitig wird mit dem Beschluss der Kommission einer Beschwerde entsprochen, bei der es vor allem um die ungleichmäßige Belastung von Energiegroßverbrauchern auf der einen Seite und KMU und privaten Haushalten auf der anderen Seite ging, zu der es bei Durchführung der österreichischen Maßnahme gekommen wäre.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /