Replik zur Ansichtssache: Windkraft verhindern im Namen des Umweltschutzes?

Eine Ansichtssache, die vor einigen Tagen veröffentlicht wurde, hat zu regen Diskussionen geführt- lesen Sie eine Replik dazu von Hans-Martin Berg

Unter dem Titel ‘Windkraft verhindern im Namen des Umweltschutz?’ versucht der Verfasser des Beitrags naturschutzfachliche Sachargumente, die im Rahmen der Genehmigung von Windkraftanlagen ins Treffen geführt werden können, auf höchst unsachliche Art in Abrede zu stellen. Schon der mit Allgemeinanspruch gewählte Untertitel ‘Es gibt keine sachlichen Argumente um Windparks zu verhindern’ lässt an der Absicht des Schreibers, konstruktiv zum Einsatz von Windkraftanlagen beitragen zu wollen, allzu berechtigte Zweifel aufkommen. Auch wenn sich die einzementierte Meinung des Autors durch hier vorgebrachten Sachargumente, kaum ändern wird, müssen dennoch Richtigstellungen zu einzelnen Aussagen getroffen werden, ohne der Polemik des Beitrags auch nur Beachtung schenken zu wollen.

Unbestritten ist, dass der forcierte Einsatz alternativer Energien, wie u.a. der Windenergie, ein Gebot der Zeit ist. Das darf aber nicht dazu führen, jegliche Kritik an der Etablierung nicht fossiler Energieträger, als sakrosankt zu verurteilen.

Tatsache ist, dass sowohl mit der Einrichtung von Windparks oder der flächigen Produktion von ‘Biomasse’ nachteilige Effekte für den Schutz der Natur verbunden sein können. Das anfänglich plakativ gezeichnete Bild von Windkraftanlagen als ‘Vogelschredder’ ist mittlerweile von Seiten des Naturschutzes selbst einer differenzierten Darstellung der Problematik für den Vogelschutz bei der Errichtung von Windkraftsanlagen gewichen. Die Auswirkungen auf den örtlichen Brutvogelbestand, auf Nahrung suchende Vogelarten oder auf den Vogelzug sind mittlerweile in zahlreichen Studien untersucht worden, wenn auch viele Aspekte noch nicht ausreichend geklärt sind. Eine zusammenfassende Studie des Naturschutzbund Deutschland (NABU) bezüglich der Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse findet sich im Internet publiziert unter http://bergenhusen.nabu.de/bericht/VoegelRegEnergien.pdf. Diese Studie differenziert sehr wohl das Bild negativer Auswirkungen auf verschiedene Vogelarten. Letztlich ist es eine Frage des Standorts von Windkraftanlagen, in welchem Ausmaß sie negative Folgen für einzelne Vogelarten (und Fledermäuse) zeitigen können. Genau diesen Sachargumenten verwehrt sich der Autor des oben zitierten Beitrags offensichtlich. Doch eben das uneinheitliche Bild möglicher Beeinträchtigungen macht eine seriöse Fall zu Fall-Beurteilung bei der Einrichtung von Windparks weiterhin unumgänglich! Das vom Autor in diesem Zusammenhang gebrachte Beispiel von Vogelschlag an Glasfassaden, lässt am Sachwissen über dieses Phänomen zweifeln und bleibt letztlich in der vorgebrachten Art und Weise im Kontext zur Problematik des Vogelschlags an Windkraftanlagen völlig unklar. Der Autor scheint auch zu übersehen, dass es umfassende, wissenschaftlich abgesicherte Bemühungen gibt, Glas in geeigneter Weise zu behandeln, um Vogelschlag an exponierten Flächen zu minimieren.

Das nach Ansicht des Autors subjektive Argument des Landschaftsschutzes hält er für unsachlich(!), um ggf. gegen die Errichtung von WKAs zu argumentieren. Dabei übersieht er offensichtlich, dass die Beurteilung des ‘Landschaftsbildes’ in naturschutzrelevanten Bewilligungsverfahren (z.B. NÖ Naturschutzgesetz 2000, § 7 (2) 1.) einen zu klärenden Sachverhalt darstellt. Eine Negierung dieses Aspekts wäre für einen Gutachter ggf. ein nicht rechtskonformes Vorgehen. Und das Bemühen um Objektivierung in der Beurteilung des Landschaftsbildes ist längst vorhanden (siehe z.B. KRAUSE & KLÖPPEL, Landschaftsbild in der Eingriffsregelung, Bundesamt für Naturschutz, Bonn, 1996).

Der Klimawandel wird auf den globalen Artenschwund dramatische Auswirkungen haben – unbestreitbar. Die zunehmende ‘Technisierung’ der Landschaft , gleich, ob durch Windkraftanlagen, Funkmasten oder Freilandleitungen wird ebenfalls nicht ohne negative Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz bleiben, wenn sie nicht einer sachlich berechtigten wie rechtlich vorgegebenen Eingriffsbeurteilung unterliegt.

Naturschützer werden sich mit aller Deutlichkeit weiterhin dafür einsetzen, dass der Verlust an Biodiversität in seinen ursächlichen Zusammenhängen ganzheitlich erfasst und bestmöglich miniert wird. Der Einsatz nicht fossiler Energieträger ist ein Weg dazu, die Obsorge um die konkrete Berücksichtigung von Aspekten des (Vogel)Artenschutzes ein unabdingbar anderer.

Hans-Martin Berg
(für den NATURSCHUTZBUND NÖ)


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /