Kleinwasserkraft braucht Anschub
Dringender Handlungsbedarf zur Sicherung der Energiezukunft Österreichs
Der Ausbau der Kleinwasserkraft ist im Vergleich zum Vorjahr stark rückläufig. Die Beantragung von Neubauförderungen von Kleinwasserkraftwerken ist im Vergleich zum Vorjahr 2022 um über 40 Prozent eingebrochen - von einem bereits zu niedrigem Niveau um die Ausbauziele zu erreichen. Inklusive Revitalisierung liegt der Einbruch im Vergleich zum Vorjahr bei über 20 Prozent. Nur fünf Prozent der nationalen Ausbauziele wurden bisher erreicht. Der Ausblick für 2024 ist negativ. Die enormen gesetzlichen Spielräume, die die EU im letzten Jahr eröffnet hat, wurden bis jetzt von der österreichischen Politik kaum genutzt.
Energiewende bitte warten
Nach zwei Jahren Gaskrise heißt es für die Kleinwasserkraft in den meisten Bundesländern noch immer: Bitte warten. Nach wie vor fehlen die passenden Rahmenbedingungen für eine rasche Kleinwasserkraftentwicklung. Die Folge ist ein stark rückläufiger Kleinwasserkraftausbau im Jahr 2024.
Derzeit speisen etwa 4.000 Kleinwasserkraftwerke rund sechs Terawattstunden CO2-freien Ökostrom in das öffentliche Versorgungsnetz ein. Diese decken damit rund zehn Prozent des österreichischen Strombedarfs bzw. versorgen rund 1,7 Millionen Haushalte mit elektrischer Energie - was mehr als 50 Prozent der Haushalte in Österreich entspricht.
Nationaler Handlungsbedarf
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht vor, dass der österreichische Strombedarf bis 2030 auf das Jahr betrachtet vollständig aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll. Dafür hat die Bundesregierung vereinbart jährlich fünf Terawattstunden zusätzlich aus Wasserkraft zu produzieren. Im Jahr 2023 wurden nur mehr 20 Kleinwasserkraftwerke neu gebaut, bzw. zur Förderung beantragt. 2022 waren dies noch 35. Berücksichtigt man auch die Revitalisierungen, dann fällt der Ausbau absolut von 62 auf 50 Projekte zurück. Letztes Jahr konnten zusätzliche Kapazitäten von 39.562.555 KWh geschaffen werden, was um knapp 25 Prozent weniger ist als im Jahr zuvor. Das bedeutet, dass insgesamt erst rund fünf Prozent des Ausbauziels im Bereich der Kleinwasserkraft innerhalb des EAG realisiert wurden.
Große Handlungsspielräume ungenützt
Auf europäischer Ebene haben sich in den letzten Monaten die gesetzlichen Rahmenbedingungen deutlich verändert. Mit der neuen Erneuerbaren Richtlinie (RED III) und der Verlängerung der EU-Notfallverordnung wurde Österreich ein enorm großer Spielraum eröffnet, um die Rahmenbedingungen für den Kleinwasserkraftausbau deutlich zu verbessern. Andere Länder wie Deutschland haben zum Beispiel längst begonnen diesen Spielraum zu nutzen.
"Es ist an der Zeit, dass wir die Energiewende in Österreich mit konkreten und effektiven Schritten vorantreiben. Die Kleinwasserkraft stellt das Rückgrat der dezentralen Versorgung in Österreich dar und unterstützt die Integration anderer Erneuerbarer im Netz. Hier zu sparen, bremst die Energiewende also doppelt", so Ablinger.
Bis 21. Februar sind Bund und Länder verpflichtet das überragende öffentliche Interesse für die Errichtung von Erzeugungsanlagen und ihren Netzanschlüssen national gemäß RED III umzusetzen Ursprünglich wäre dafür bereits letztes Jahr das Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetz (EABG) vorgesehen gewesen - aus dem allerdings die Wasserkraft kurzfristig gestrichen wurde. "Es wurde lange über die Integration der Wasserkraft ins EABG verhandelt. Jetzt ist es an der Zeit endlich Taten folgen zu lassen", merkt Ablinger an. "Neben der Umsetzung RED III ist eine angemessene Valorisierung der Förderungen im Rahmen des EAG- und EABG-Gesetzes unerlässlich, um die Wirtschaftlichkeit und Attraktivität der Kleinwasserkraft zu sichern."
Sechs-Punkte-Plan
Damit Österreich nicht den Anschluss als geeigneter Wirtschaftsstandort verliert und günstige Energie aus Kleinwasserkraft für die Industrie, Wirtschaft und Bevölkerung zur Verfügung stellen kann, sind folgende Punkte umgehend umzusetzen:
* Bundesländer müssen handeln Die Bundesländer müssen die EU-Verpflichtung umsetzen und umgehend die Genehmigungsabläufe deutlich beschleunigen und mehr Personal in den Genehmigungsbehörden einstellen. Die Vorgaben sind gut, die nationale Umsetzung oft mangelhaft.
* EAG-Verordnungen Marktprämien und Investitionszuschüsse müssen umgehend mit der entsprechenden Verordnung festgesetzt werden. Nachdem dies noch nicht passiert ist, haben wir das erste Quartal 2024 bereits für den Kleinwasserkraftausbau wieder verloren. Die Verordnung muss daher umgehend kommen.
* Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) Ein starkes ElWG ist die Grundlage für einen raschen Netzzugang, den Netzausbau und daher für die gesamte Stromwirtschaft. Der vorliegende Entwurf darf nun nicht verwässert werden und ist rasch zu beschließen.
* Höhere Ziele für den Ausbau Um Ziele des Klimaabkommens, der EU und auch die selbstgesteckten Ziele Österreichs einhalten zu können, ist eine Zielanpassung mit stärkerem Ausbau erneuerbarer Energie dringend nötig. Für die Kleinwasserkraft bedeutet dies einen jährlichen Ausbau durch Neuanlagen und Revitalisierungen von zumindest 500 MW. Ansonsten muss Österreich Strafzahlungen in Milliardenhöhe bezahlen.
* Neugestaltung der Genehmigungen Es müssen rasch Verbesserungen für schnellere Bewilligungen der Kleinwasserkraftprojekte und verbindliche Vereinbarungen mit den Bundesländern zur Zielerreichung festgelegt werden, z.B.: mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz oder dem Klimaschutzgesetz.
* Eine angemessene Valorisierung der Förderungen im Rahmen des EAG- und EABG-Gesetzes ist unerlässlich, um endlich eine stabile Rahmenbedingung für Investitionen zu gewährleisten.
Quelle: KLEINWASSERKRAFT ÖSTERREICH
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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /