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Nationalrat: Berücksichtigung von SDGs bei Gesetzesvorlagen

Jährliche Berichte sollen informieren, inwieweit die Ziele erreicht werden konnten

Der Nationalrat stimmte mehrheitlich dem Entschließungsantrag “Gesetzlich verpflichtende Wirkungsfolgenabschätzung von Gesetzesvorhaben auf die von Österreich umzusetzenden nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen” zu, der von Petra Bayr (SPÖ) eingebracht wurde. Damit soll die Umsetzung der SDGs zum integralen Bestandteil von Gesetzesvorlagen werden. Außerdem soll in jährlichen Berichten kommuniziert werden, inwieweit die gesetzten Ziele erreicht wurden. Die breite Zustimmung stellt für den Antrag einen innovativen und wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit dar. Die Wirkungsfolgenabschätzung darf nicht als "lästige Verpflichtung" wahrgenommen werden, viel eher muss diese ernst genommen und als Beginn einer politischen Debatte betrachtet werden.

Mehrheitlich angenommen wurde zudem die SPÖ-Forderung, die UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) künftig bereits im Gesetzwerdungsprozess verpflichtend zu berücksichtigen. Jährliche Berichte sollen informieren, inwieweit die gesteckten Ziele erreicht werden konnten, heißt es in dem an den Finanzminister gerichteten Entschließungsantrag.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /