© Johanna de Tessières Greenpeace / Gegen Gas und Atom in der EU-Taxonomie
© Johanna de Tessières Greenpeace / Gegen Gas und Atom in der EU-Taxonomie

EU-Kommission beharrt auf Nachhaltigkeitslabel für Gas und Atom: Greenpeace reicht Klage ein

Umweltschutzorganisation wird im April Klage gegen Gas und Atom in der EU-Taxonomie erheben

Greenpeace wird im April gegen die EU-Taxonomie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union klagen. Der Grund: Seit Anfang des Jahres werden Investitionen in Atom und Gas als grün gelabelt. Für die Umweltschutzorganisation ein Skandal. Daher haben Greenpeace Österreich (CEE) und sieben weitere europäische Greenpeace-Länderbüros bereits im September Einspruch gegen das vermeintliche Nachhaltigkeitslabel bei der EU-Kommission erhoben. Die EU-Kommission hat heute diesen abgelehnt.

"Die EU-Kommission will Atom und Gas weiter ein grünes Mascherl verleihen. Das ist ein fatales Signal für den europäischen Finanzsektor und wird die Klimaziele massiv untergraben. Deshalb zieht Greenpeace jetzt vor Gericht", sagt Lisa Panhuber, Sprecherin von Greenpeace Österreich. Juristisch vertreten wird die Umweltschutzorganisation von Dr. Roda Verheyen, die bereits 2021 eine von Greenpeace mitinitiierte Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht in Deutschland gewonnen hat. Die renommierte Klima-Anwältin sieht zahlreiche Mängel bei der Einschätzung zu Atomkraft und fossilem Gas. Zudem kann sie der EU-Kommission eine Reihe von Verfahrensfehlern und -mängel nachweisen. "Der delegierte Rechtsakt zu Gas und Atom verstößt nicht nur gegen die Taxonomie-Verordnung selbst, sondern auch gegen das europäische Klimagesetz und die Verpflichtungen der EU aus dem Pariser Klimaabkommen", sagt Verheyen.

Die Förderung neuer AKW untergräbt direkt das Taxonomie-Vorsorgeprinzip "Do not significant harm": Radioaktive Abfälle und das potenzielle Risiko schwerer Unfälle hätten erhebliche Folgen für Mensch und Umwelt. Darüber hinaus lässt die EU-Kommission das Risiko terroristischer oder militärischer Angriffe auf AKW und die möglichen Konsequenzen für Menschen, Umwelt und Klima außer Acht. AKW sind aufgrund der jahrzehntelangen Bau- und Betriebszeit ohnehin keine Übergangstechnologie und lassen sich nicht mit erneuerbarer Energie kombinieren.

Die Aufnahme von fossilem Gas in die Taxonomie widerspricht dem rechtlich verbindlichen Ziel der EU, fossile Brennstoffe auslaufen zu lassen und den Pariser Klimazielen. Zudem ist zu erwarten, dass durch die Aufnahme von Gas in die Taxonomie das Energiesystem langfristig abhängig von fossilen Brennstoffen bleiben wird (lock-in-Effekt) und den Ausbau der erneuerbaren Energien behindern wird.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /