© Chris LeBoutillier auf Pixabay / Fossile Energie
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EU-Parlament: Emissionshandelssystem und CO₂-Grenzausgleichssystem bringen neue EU-Eigenmittel

Derzeit wirken sich zahlreiche Herausforderungen wie die Folgen der Corona-Pandemie, des Krieges in der Ukraine sowie der Energiekrise auf die Haushaltsplanung der Europäischen Union aus.

Der EU-Haushalt für 2023 sollte darauf abzielen, die vielen Krisen zu bewältigen, mit denen Europa konfrontiert ist, erklärte der federführende Europaabgeordnete Nicolae Ştefănuță. Deshalb will das Europäische Parlament im Einklang mit den Prioritäten der EU die Erschließung einer Reihe von neuen Einnahmequellen unterstützen.

Die neuen sogenannten „Eigenmittel“ sind die Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem (EHS) sowie Mittel, die durch das vorgeschlagene CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) generiert werden. Zudem sollen die Einnahmen aus der Unternehmensbesteuerung multinationaler Unternehmen auf der Grundlage eines Vorschlags, auf den sich die OECD- und G20-Mitglieder im Sommer 2022 geeinigt haben, eines der neuen Eigenmittel darstellen.

EU-Eigenmittel sollen u.a. Klima-Sozialfonds finanzieren

Die EU-Kommission schätzt, dass durch die neuen EU-Eigenmittel dem Haushalt im Zeitraum von 2026 bis 2030 pro Jahr bis zu 17 Milliarden Euro zufließen könnten. Die neuen Eigenmittel sollen dazu beitragen, die von der Europäischen Union aufgebrachten Mittel zur Finanzierung der Zuschusskomponente von NextGenerationEU zurückzuzahlen, den Klima-Sozialfonds zu finanzieren und einen Beitrag zum neuen Emissionshandelssystem zu leisten. Dieses soll zum Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft beitragen.

„Die EU braucht neue Eigenmittel, um zumindest die Kreditaufnahme für NextGenerationEU zurückzahlen zu können. Ohne neue Eigenmittel würden wir nach 2027 mehr als 15 Milliarden Euro pro Jahr aus den EU-Programmen streichen müssen und die ‚Next Generation EU‘ in eine ‚No Generation EU‘ verwandeln“, erklärt José Manuel Fernandes (EVP, Portugal), einer der Mitberichterstatter:innen des EU-Parlaments.

„Es liegt nun an den Mitgliedstaaten, diese Instrumente in Eigenmittel umzuwandeln, sobald sie geschaffen sind, und zwar im Einklang mit unserem Versprechen, die Anleihen zurückzuzahlen“, sagt Valérie Hayer (Renew Europe, Frankreich), die ebenfalls Mitberichterstatterin zu den Rechtsvorschriften ist.

Der EU-Haushalt wird üblicherweise aus Zöllen, einem Prozentsatz der von den EU-Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer und einem Anteil am jährlichen Bruttonationaleinkommen der Mitgliedstaaten finanziert. Darüber hinaus umfasst er andere Mittel wie Geldbußen von Unternehmen, die gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen, und Steuern auf die Gehälter der EU-Bediensteten. Im Jahr 2020 einigte sich die EU jedoch auf ein Rekord-Konjunkturpaket von mehr als zwei Billionen Euro als Reaktion auf die Corona-Pandemie und deren wirtschaftliche Folgen, die Aufstockung des langfristigen Haushalts sowie die Einführung des befristeten Konjunkturinstruments NextGenerationEU. Folglich konnte die EU Schulden aufnehmen, um die EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Krise zu unterstützen. Die EU-Organe vereinbarten demnach die Einführung neuer Eigenmittel, mit denen die Rückzahlung der Kredite gesichert werden sollte.



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Weitere Infos: EU Umweltbüro

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /