© Larisa Koshkina  pixabay.com
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Donauuferbahn: Volksanwalt prüft Auflassungsverfahren

Fahrlässige Auflassung der hochwassersicheren Strecke?

Inzwischen fast 4.000 Unterstützungserklärungen für die Petition Weg frei für neue Donauuferbahn* sind ein erfreulicher Beleg, dass die Bevölkerung von der Politik die Reaktivierung dieser Bahnstrecke erwartet.

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz informierte darüber, dass er sich in der gegenständlichen Angelegenheit zur weiteren Klärung mit Landeshauptfrau Mikl-Leitner in Verbindung gesetzt und ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet hat.

Die dazu von Verkehrswende.at und der Initiative Donauuferbahn jetzt an die Volksanwaltschaft herangetragenen Dokumente aus den Jahren 2010 bis 2014 untermauern, dass das Land Niederösterreich diese Strecke niemals zerstören hätte dürfen.

Eine Studie vom Februar 2014 belegt, dass die Verantwortlichen völlig bewusst in Kauf genommen hatten, dass bereits damals die Bevölkerung mangels Donauuferbahn unter überbordendem LKW-Verkehr durch die Ortschaften litt. Sie wussten gemäß der von uns vorgelegten Unterlagen sogar von Beginn an bestens darüber Bescheid, dass dieser Straßen-Schwerlastverkehr planmäßig gesteigert wurde und wird.

Ein Hochwasser-Sonderbetrieb von 2013 beweist, dass eine intakte Donauuferbahn jederzeit eine überlebenswichtige Verbindung zur Außenwelt im Katastrophenfall war und ist. Ein zwischenzeitlich in Marbach errichteter Hochwasserschutz verschärft dieses Problem noch weiter, weil dieser in aufgebautem Zustand nun den einzigen Verbindungsweg – die B3 – komplett blockiert. Mit der vorsätzlichen Zerstörung der Erreichbarkeit von Orten entlang des Donauufers hat es das Land Niederösterreich zu verantworten, dass Menschenleben im Fall einer sintflutartigen Hochwasserlage jederzeit ernsthaft bedroht werden können.

Schließlich konnten wir mit unseren Unterlagen auch nachweisen, dass sogar die wirtschaftlichen Fakten schon damals gegen eine Auflassung sprachen. Das Land hat die Einleitung eines Auflassungsverfahrens 2014 nämlich damit begründet, dass ein privater Betrieb der Region nicht die gesamte Finanzierungslast der Bahnstrecke übernommen hat.

Laut Eisenbahngesetz ist eine Betriebseinstellung als Grundlage eines Auflassungsverfahrens nur dann legitimierbar, wenn die Betriebsweiterführung unzumutbar ist. Und das war, laut allen von uns vorgelegten Zahlen und Fakten, ganz zweifellos nie der Fall.

Initiativensprecherin Christa Kranzl dazu: „Es wäre nun zu wünschen, dass die politischen EntscheidungsträgerInnen aufgrund unserer Hinweise zur Einsicht gelangen, dass die Erreichbarkeit im Hochwasserfall und weitere verkehrstechnische Aspekte nicht oder in ungenügendem Maße berücksichtigt wurden.“

Verkehrswende.at-Obmann Dieter Schmidradler: „Für die heute Verantwortlichen ergibt sich damit die riesige Chance, die Donauuferbahn durchgängig wiederherzustellen und so einen entscheidenden Beitrag zu leisten, die Verkehrsinfrastruktur Niederösterreichs zügig an die heutigen Bedürfnisse der Menschen sowie an die umwelt- und klimapolitischen Erfordernisse des 21. Jahrhunderts heranzuführen.“


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /