BRD: Tiefgaragenverbot für E-Auto illegal
"Es darf der Frömmste nicht in Frieden leben, ...
... wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt", schrieb bereits Friedrich Schiller (Die Räuber):
Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft wollte einem Miteigentümer das Parken des angeblich brandgefährlichen Geräts in der gemeinschaftlichen Garage verbieten.
Das Amtsgericht Wiesbaden pflichtete dem wehrhaften E-Autobesitzer bei, dass der Beschluss der Nachbarn gesetzeswidrig ist, weil in das Recht, dort zu laden, die Zufahrt inbegriffen ist. Deren Beschluss verstoße daher „gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung“.
Nachdem die deutsche Rechtmaterie "Wohnungseigentum" der österreichischen ziemlich ähnlich ist, sollten E-Autobesitzer nicht klein beigeben, sondern sich in vergleichbaren Fällen jedenfalls - optimaler Weise anwaltlich vertreten - an das Außerstreitgericht wenden - eventuell gleich mit dem Hinweis auf die deutsche Entscheidungsbegründung.
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Fritz Binder-Krieglstein
renewable.at
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Artikel Online geschaltet von: / Dr. Fritz Binder-Krieglstein /