Stadtstraße: Baumfällungen bei Nachtarbeitsbereichen erst ab August rechtskonform möglich
Rechtswirksame Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Wie die Umweltorganisation VIRUS bekanntgibt sind beim umstrittenen Projekt Stadtstraße Aspern Baumfällungen in einer Entfernung von 100 Metern um die Nachtarbeitsbereiche nur im August und September möglich. Sprecher Wolfgang Rehm "Dies ist ein Ergebnis der am Freitag ergangenen, nach Verkündung sofort rechtswirksamen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und gilt nun nicht nur für neu beantragte Baumfällungen sondern für alle in diesem Bereich situierten Bäume".
Dafür sei nun auch der ursprüngliche Bescheid abgeändert worden. Weites weist VIRUS darauf hin, dass gemäß dem Projekt naturschutzfachlich besonders wertvolle Pappelbestände in einem Auwaldrest erhalten werden oder mitsamt dem zentralen Wurzelkörper als Ganzes versetzt werden müssen. Das Aufscheinen eines Teils dieser Bäume in der Baumfällungsliste nach Baumschutzgesetz dürfe nicht dazu führen, dass man diese einfach umschneidet. Bescheidauflagen seien mitunter komplex. "Wir erwarten uns von der Stadt Wien als Projektwerberin dennoch eine rechtskonforme Umsetzung und von der Stadt Wien als Behörde die Gewährleistung, dass sie ihre Aufsichtspflichten so wahrnimmt dass projekts- und bescheidwidriges und somit nicht rechtskonformes Handeln ausgeschlossen wird", warnt Rehm abschließend.
Quelle: VIRUS
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /