© blickpixel Michael Schwarzenberger - pixabay.com
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34 Bürgerinitiativen und Verbänden gegen das "Planungssicherstellungsge­setz"

Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung zum Planungssicherstellungsgesetz wird vehement kritisiert.

Bonn, Berlin - Auf wachsende Kritik stößt der Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung zum Planungssicherstellungsgesetz. Es betrifft fast alle zentralen Bereiche des Umweltrechts, beispielsweise das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Bundes-Berggesetz und das Atomgesetz. In einer gemeinsamen Erklärung, die vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) initiiert wurde, haben am Dienstag (12.05.2020) 34 Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen ihren Protest artikuliert. Entsprechende Schreiben gingen an die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FPD, Die Linke und von Bündnis 90 / Die Grünen.

Gefordert wird, dass Genehmigungsverfahren, in denen ein Erörterungstermin stattfinden kann oder muss, zunächst bis zum 30.9.2020 ausgesetzt werden. Dies hat der BBU auch Ende April bereits im Rahmen der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in einer Stellungnahme
mitgeteilt.

Hier der Wortlaut der gemeinsamen Erklärung:

Am 7. Mai 2020 hat im Bundestag die erste Lesung zum drohenden "Planungssicherstellungsgesetz" stattgefunden. Es soll bereits am 15. Mai 2020 vom Bundesrat verabschiedet werden.

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise sollen die Behörden geradezu gesetzlich ermutigt werden, Erörterungstermine in eine völlig wirkungslose Online-Konsultation umzuwandeln oder – je nach Gesetz - ganz entfallen zu lassen. Die auch möglichen Telefon- bzw.
Videokonferenzen verdienen diesen Namen nicht, da diese keinen Erörterungstermin in elektronischer Form darstellen, sondern nur die Online-Konsultation in mündlicher Form. Betroffen sind fast alle zentralen Bereiche des Umweltrechts, beispielsweise das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Bundes-Berggesetz und das Atomgesetz.

Das Planungssicherstellungsgesetz soll weitgehend bis zum 31. März 2021 gelten. Wie sich die Übergangsregelung auswirkt, die das Außerkrafttreten des gesamten Gesetzes auf den 31.12.2025 terminiert, ist völlig unklar. Wir kritisieren, dass so im Windschatten der
Corona-Krise umstrittene Großprojekte genehmigt werden können, ohne dass die Öffentlichkeit und die Umweltverbände wirksam Einfluss nehmen können. Wir fordern stattdessen, Genehmigungsverfahren, in denen ein Erörterungstermin stattfinden kann oder muss, bis zum 30.9.2020 auszusetzen und nach einer dann aktuellen Lagebeurteilung über
zukünftige Schritte zu entscheiden. Dies hat der BBU bereits im Rahmen der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in einer Stellungnahme mitgeteilt.


Initiativen und Verbände können formlos weitere Unterstützungserklärungen für die gemeinsame Erklärung per E-Mail senden an udo.buchholz@bbu-bonn.de

UnterstützerInnen dieser Erklärung (Stand 12.05.2020, 14.00 Uhr):

1.Aktion "Strom ohne Atom" - BürgerInnen für eine neue Energiepolitik,
Stuttgart

2.Aktionsbündnis Bahnwende - Heilbronner gegen S21

3.Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn

4.Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen

5.Aktionsbündnis No Moor Fracking

6.Aktionsbündnis Stommelner Bürger "Leben ohne Braunkohle" (LoB)

7.Anti-Fracking-Arbeitskreis Nienburg

8.Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim:

9.Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau

10.Arbeitskreis Umwelt (AKU) Schüttorf

11.BüfA Regensburg, Bündnis für Atomausstieg und erneuerbare Energien
Regensburg

12.Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Kreisgruppe Nienburg/Weser

13.Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Ortsverband Karlsruhe

14.Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

15.Bündnis AgiEL (AtomkraftgegnerInnen im Emsland)

16.Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“

17.Bürgerinitiative gegen Ethylenoxid – Keine Fertigung in Niederkassel

18.Bürgerinitiative GegenGift Heilbronn/UnterLand

19.Bürgerinitiative Müll und Umwelt Karlsruhe

20.Bürgerinitiative Stop Klärschlammverbrennung, Witten

21.Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) Leese

22.Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg

23.Bürgerinitiative Umweltschutz Offenburg e.V., (BUO)

24.Bürgerinitiative WAA NAA - BI gegen atomare Anlagen Weiden-Neustadt/WN

25.Elternverein Restrisiko Emsland

26.Initiative AtomErbe Obrigheim

27.Initiative für den sofortigen Atomausstieg (SOFA), Münster

28.Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen

29.Natur- und Umweltschutzverein Gronau

30.Schutzgemeinschaft gegen Mülldeponie, Heßheim

31.Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft (SWAB)

32.Stop Fracking - Bürgerinitiative für sauberes Wasser, Witten

33.Strahlenmessgruppe im Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar

34.Umweltgruppe Wiedensahl


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /