© Ralf Kunze pixabay.com / Verkehr
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Vorläufige Feinstaubbilanz 2018 zeigt niedrige Belastung

Ähnlich niedriges Belastungsniveau wie 2014 bis 2017.

Wien - Die vorläufige Feinstaubbilanz des Umweltbundesamtes für das Jahr 2018 zeigt ein ähnliches niedriges Belastungsniveau wie in den Jahren 2014 bis 2017. Überschreitungen des Grenzwertes für den Tagesmittelwert traten weiträumig Anfang März während einer kurzen Belastungsepisode auf. Im Westen war die Feinstaub-Belastung niedriger als im Rest Österreichs. Eine Belastung über dem Grenzwertkriteriums nach IG-L, Immissionsschutzgesetz Luft für PM10 (mehr als 25 Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ pro Kalenderjahr) zeigt sich lediglich an zwei Messstellen in Graz. In Graz wurde auch das Grenzwertkriterium der EU-Luftqualitätsrichtlinie (mehr als 35 Tagesmittelwerte über 50 µg/m³) entsprechend der vorläufigen Daten im Jahr 2018 an einer Messstelle überschritten (Graz Don Bosco an 38 Tagen).

Die Jahresmittelwerte für Feinstaub (PM10) lagen auf ähnlichem Niveau wie in den vergangenen Jahren seit 2012.

Die PM10-Belastung ist seit 2014 geringer als in den Jahren davor; zuletzt wurden 2010 und 2011 großflächig Überschreitungen des IG-L-Grenzwertes an 74 bzw. 80 Messstellen registriert. Bis 2013 nahm die Anzahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Messstellen auf 16 ab, in den Jahren seit 2014 registrierten jeweils 2 bis 6 Messstellen Grenzwertüberschreitungen gemäß IG-L.

Die wesentlichen Faktoren für den Rückgang der Belastung seit 2011 sind einerseits „günstigere“ meteorologische Verhältnisse – deutlich mildere Winter mit kürzeren Perioden, die von tiefen Temperaturen und ungünstigen Ausbreitungsbedingungen geprägt sind – zum anderen ein stetiger Rückgang der Emissionen von PM10 und Vorläufersubstanzen sekundärer Partikel sowohl in Österreich als auch in den östlichen und nordöstlichen Nachbarstaaten Österreichs, d.h. deutlich verminderte Beiträge von grenzüberschreitendem Transport.

Vorläufige Daten

Die vorläufige Feinstaubbilanz 2018 beruht auf vorläufigen Daten aus den Luftgütemessungen der Ämter der Landesregierungen und des Umweltbundesamtes. Die Qualitätssicherung der Daten wird im zweiten Quartal 2018 abgeschlossen, erst dann können Grenzwertverletzungen definitiv festgestellt werden. Grenzwerte für Feinstaub, sowie Vorgaben für die Messung und Berichterstattung sind im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) festgelegt. Im Fall von Grenzwertüberschreitungen sind entsprechende Maßnahmen zur Minderung der Belastung durch die Landeshauptleute umzusetzen.

WHO-Richtwert für Feinstaubbelastung
Der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene Richtwert für den maximalen Tagesmittelwert von 50 µg/m³ - also gar keine Überschreitungen von 50 µg/m³ – wurde in Österreich im Jahr 2018 entsprechenden der vorläufigen Daten an ca. 90 % aller Messstellen überschritten. Der WHO-Richtwert für den Jahresmittelwert von 20 µg/m³ wurde an etwa 40 % der Messstellen überschritten.

Verursacher der Feinstaubbelastung

Die Belastung der Luft mit Feinstaub ist auf direkte Emissionen und auf die Bildung sogenannter sekundärer Partikel zurückzuführen. Der Großteil der österreichischen Feinstaub-Emissionen wird von den Sektoren Industrie (35 %), Kleinverbrauch (26 %), Landwirtschaft (17 %) und Verkehr (15 %) verursacht (Daten 2016). Im Kleinverbrauch entsteht Feinstaub bei Verbrennungsprozessen u.a. in manuell bedienten Öfen oder Heizungen für feste Brennstoffe; in der Industrie bei Verbrennungs- und Verarbeitungsprozessen. Im Verkehrssektor gelangt Feinstaub durch die Verbrennung von Kraftstoffen in die Luft, aber auch durch Brems- und Reifenabrieb und Aufwirbelung von Straßenstaub. In der Landwirtschaft tragen die Bearbeitung landwirtschaftlicher Flächen und die Tierhaltung zur Staubbelastung bei.

Vor allem im Osten Österreichs stellen sekundäre Partikel, die aus gasförmigen Vorläufersubstanzen (Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Ammoniak) gebildet werden, einen nennenswerten Teil der Feinstaub-Belastung dar. Die Hauptquellen der Vorläufersubstanzen sind im Fall von Schwefeldioxid Kraftwerke und Industrieanlagen (v.a. in Ostmitteleuropa), für Stickstoffoxide der regionale Straßenverkehr und für Ammoniak die regionale Landwirtschaft.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /