© succo - pixabay.com
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Verwaltungsgerichtshof setzt Meilenstein im Umweltrecht und stärkt Bürgerinitiativen

Verwehrung der Parteistellung in "vereinfachten" UVP-Verfahren europarechtswidrig

Wien - Bürgerinitiativen, die sich im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung konstituieren, haben künftig auch in so genannten "vereinfachten Verfahren" volle Parteienrechte. Dies hat nun der Verwaltungsgerichtshof entschieden. Die Umweltorganisation VIRUS begrüßt diesen Schritt. "Das ist ein Meilenstein im Umweltrecht, das Höchstgericht hat damit der jahrzehntelange politische Diskriminierung von Bürgerinitiativen ein Ende gesetzt, das nur scheinbar vereinfachte Verfahren sollte nun komplett entsorgt werden," so UVP- Experte Wolfgang Rehm.

Das richtungsweisende Erkenntnis des VwGH war auf Betreiben der Bürgerinitiative „statt Tunnel“ erreicht worden, die sich im Verfahren zum Feldkircher Stadtunnelprojekt konstituiert hat. " Wir gratulieren der BI herzlich zum Erfolg, sie wird nun im laufenden Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht zu laden sein. Weiters hat der seit dem Jahr 2000 bestehender Schandfleck des ohnehin nur scheinbar vereinfachten Verfahrens nun seinen Sinn verloren.", freut sich Rehm. 51% aller Verfahren würden in diese Kategorie fallen, in der Bürgerinitiativen in einer nun nicht mehr anzuwendenden Gesetzesbestimmung nur Beteiligtenstatus ohne Antragsrechte und Rechtsmittelbefugnis zugestanden worden war. Die zweite "Vereinfachung", dass das UVP-Gutachten nicht öffentlich aufzulegen ist, habe dazu geführt, dass der Anreiz diese rechtzeitig zur Verhandlung fertigzustellen weggefallen sei. Und neben vielen kleineren Projekten seien auch sehr große Projekte wie das gescheiterte Flussbauliche Gesamtprojekt mit 12000 Seiten Unterlagen vereinfacht abgehandelt worden. "Es sollte also die Gelegenheit genützt werden, die unterschiedlichen Verfahrenstypen zusammenzuführen um im Sinne der Verfahrensökonomie verstärkt zu gewährleisten dass die Gutachten der Behörden rechtzeitig fertig werden", so Rehm.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /