© kai Stachowiak - pixabay.com
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Weiterhin scharfe Kritik an geplantem Standortentwicklungsgesetz

Das von der Regierung geplante Standortentwicklungsgesetz stößt weiterhin auf vehementste Kritik und Ablehnung.

Nachdem sich Umweltschutzorganisationen wie der Umweltdachverband, der WWF, Global 200 und Greenpeace kritisch geäußert haben, sind auch die ÖVP-regierten Länder Vorarlberg und Tirol skeptisch.

Der Vorarlberger LR Rauch meint: „ Das geplante Standortgesetz wäre eine vollständige Demontage des Umweltrechtes, europarechtswidrig und demokratisch höchst bedenklich.“
Auch für die Betreiber hätte der Plan der Bundesregierung eine große Schwäche: „Alle derartigen Genehmigungen wären potentiell rechtswidrig und würden von den Gerichten sehr wahrscheinlich aufgehoben werden. Das heißt, dass die Betreiber solcher Großprojekte keine Rechtssicherheit hätten und schlussendlich alles länger dauern würde“, erklärt Landesrat Rauch. Er ergänzt: „Auch hätten Anrainerinnen, Anrainer und Umweltorganisationen die Möglichkeit, sofort zivilrechtliche Unterlassungsklagen einzubringen, wenn ein Projekt nach einem derartigen Verfahren gebaut werden würde.“

Der Umweltdachverband zog, gemeinsam mit mehreren Rechtsexperten, klar Stellung gegen den Entwurf: „Das sogenannte Standortentwicklungsgesetz entpuppt sich eher als Standortzerstörungsgesetz und birgt nicht nur fatale Umweltrisiken, sondern ist auch aus wirtschaftlicher Sicht ein Schuss ins eigene Knie: Die Genehmigungen, die das geplante Gesetz durch einen gesetzlichen Automatismus beschleunigen soll, werden in vielen Fällen nicht haltbar sein und erst recht zu langwierigen Rechtsprozessen und öffentlichen Querelen führen. Statt schlanker Prozesse bedeutet dies einen Bärendienst für Unternehmen und Gerichte“, so Mag. Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Der WWF Österreich fordert die ersatzlose Rücknahme des Entwurfs von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. „Die geplante Demontage des Umweltrechts würde kritische Großprojekte einseitig bevorzugen und im Endeffekt zu mehr Umweltzerstörung in Österreich führen." Viele Verbesserungen wären nicht mehr möglich, Umweltschutz und Rechtsstaatlichkeit kommen unter die Räder“, warnt Hanna Simons, die stellvertretende Geschäftsführerin der Natur- und Umweltschutzorganisation. Besonders negativ wirkt sich die mehrfach rechtswidrige Genehmigungs-Automatik aus: Ausgewählte Großprojekte sollen ein Jahr nach Regierungsbeschluss automatisch genehmigt werden, selbst wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) noch gar nicht abgeschlossen ist. Weiters im Entwurf: eine massive Einschränkung des Rechtsschutzes sowie ein intransparenter Beirat zur Diskussion und Auswahl von Projekten, was ebenfalls EU- und Völkerrecht widerspricht.

“Mit dem neuen Gesetz startet die Regierung einen noch nie dagewesenen Angriff auf den Umweltschutz. Künftig können Großprojekte wie Mülldeponien, Schnellstraßen oder Kraftwerke in der Nachbarschaft errichtet werden, auch wenn sie der Umwelt und der Gesundheit schaden. Die Anrainerinnen und Anrainer sind den Folgen wie Luftverschmutzung, Lärmbelastung oder Zerstörung von Natur und Naherholungsgebieten schutzlos ausgeliefert. Dieses Gesetz ist eine Schande für Österreich und muss weg”, sagt Greenpeace-Sprecher Lukas Hammer.

Die Tiroler Umweltanwaltschaft warnt vor mehr Bürokratie und einer massiven Verletzung internationalen Rechts. „Die vielen Rechtsunsicherheiten führen zu Nachteilen im internationalen Standortwettbewerb.“ Fazit: „Dieser ‚Versuch‘ (...) wird zudem auch den von der Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm angeführten aktuellen Herausforderungen nicht gerecht,", so die Umweltanwaltschaft in ihrer Stellungnahme.

Der Vorarlberger LR Rauch: „Geplantes Standortgesetz wäre vollständige Demontage des Umweltrechtes, europarechtswidrig und demokratisch höchst bedenklich“

Vehement abgelehnt wird der Entwurf auch von den Grünen. Nicht nur der Grünen-Bundessprecher Werner Kogler spricht sich dagegen aus. Die Klubobfrau Helga Krismer erklärt in ihrer Stellungnahme diese Entscheidung: „In Niederösterreich werden so viele UVP-pflichtige Verfahren wie in keinem anderen Bundesland abgewickelt. Mit diesem Gesetz werden die bisher spärlichen Rechte der BürgerInnen und Anliegen der Umwelt weiter zurückgetrieben und dies bedeutet daher einen massiven Rückschritt auf allen Linien. und weiter: "Auch die Verkürzung der öffentlichen Auflage für Einwände ist abzulehnen und untergräbt die Informations – und BürgerInnenrechte auf ganzer Linie“. Es handelt sich um eine "Lex 3. Piste" und Genehmigungslobbyismus, so Krismer.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /