© .Buchner/4nature
© .Buchner/4nature

EU-Kommission mahnt Österreich zur besseren Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie

Warnung an Österreich

Im Rahmen des monatlichen ‘Infringement Package’, in dem die Kommission Verstöße von Mitgliedstaaten gegen EU-Recht bekanntmacht, wurde Österreich in einer ‘begründeten Stellungnahme’ gemahnt, dass einzelne Regelungen des Jagdrechts im Widerspruch zur Vogelschutzrichtlinie stehen. Konkret betroffen sind jagdrechtliche Bestimmungen in Niederösterreich, Salzburg und dem Burgenland, wonach die Jagd auf Waldschnepfen vom 1. März bis zum 15. April erlaubt ist. Die Kommission setzt Österreich eine Frist von zwei Monaten zur Beseitigung dieser Verletzung der Vogelschutzrichtlinie; andernfalls könne der Europäische Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet werden.

Die Kommission wirft außerdem Deutschland vor, dass es EU-Richtlinie zum Recycling von elektrischem und elektronischen Equipment nicht vollständig umgesetzt habe, und ruft diesbezüglich den EuGH an. Weitere Verstoßverfahren im Umweltbereich betreffen Malta (ebenfalls betreffend Vogelschutz), die Tschechische Republik (Grundwasserschutz), Polen (Hochwasserschutz), Spanien (illegale Sand-Entnahmen in Galizien) und Rumänien (Entsorgung von Fahrzeugen).



Verwandte Artikel:

_____
Weitere Infos: EU Umweltbüro

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /