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Akzeptiert österreichische Politik widerrechtliches UVP-Verfahren zur Erweiterung des AKW Temelín?

Was passierte bei zwischenstaatlichen Konsultationen in Prag?

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Am 31. Jänner fanden in Prag zwischenstaatliche Konsultationen im Rahmen des laufenden UVP-Verfahrens zur Erweiterung des AKW Temelin statt. Trotz bereits bekannter Verzögerung des Projektes möchte der Temelin-Betreiber das UVP-Verfahren, welches auf der Grundlage eines als EU-rechtswidrig eingestuften UVP-Gesetzes durchgeführt wird, offensichtlich möglichst rasch abschließen. Der Ausstellung eines positiven UVP-Bescheides nach Wünschen des Projektbetreibers steht nichts im Wege. Das Umweltministerium in Prag befindet sich fest im Griff der Atomlobby. Schwerwiegende Einwände, wie z.B. unbestimmter Reaktortyp, unbekannte Leistung der Reaktoren oder ungelöste Entsorgung hochradioaktiver Abfälle werden mit zynischen und fadenscheinigen Argumenten vom Tisch gewischt. Es muss daher jede sich bietende Möglichkeit genutzt werden, diese UVP-Farce zu stoppen und ein neues Verfahren im Einklang mit dem EU-Recht durchzuführen. "Die Bundesregierung hüllt sich jedoch über die Ergebnisse der Verhandlungen ins Schweigen und auch über die in Prag vertretene Position einzelner Bundesländer ist nichts bekannt",ärgert sich Radko Pavlovec, unabhängiger Energieexperte. "Die in Bratislava im April 2010 begonnene Geheimhaltunspolitik wird offensichtlich zur Regel erhoben", warnt Pavlovec.

Bereits im Herbst 2008 machte Pavlovec im Rahmen der bilateralen Expertensitzung mit Tschechien auf die rechtlichen Probleme des UVP-Gesetzes aufmerksam und forderte seine Reparatur. Die Bundesregierung blieb jedoch untätig. Von tschechischen, oberösterreichischen und bayrischen NGO sowie vom Land Oberösterreich wurde die von Pavlovec ausgearbeitete Beschwerde eingebracht. Da sich Tschechien weigerte, das UVP-Gesetz zu reparien, brachte die EU-Kommission schließlich eine Klage beim Europäischen Gerichtshof ein. Im Juni 2010 bestätigte der EUGH in seinem Urteil die rechtlichen Mängel des UVP-Gesetzes. Trotz der bekannten rechtlichen Mängel hat der Projektwerber CEZ das UVP-Verfahren zur Erweiterung des AKW Temelin nach dem als rechtswidrig erkannten UVP-Gesetz begonnen. "Aufgrund der klaren Faktenlage ergibt sich für die Bundesregierung ein klare Pflicht zur Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Tschechische Republik, um diese UVP-Farce zum Fall zu bringen", erklärt Pavlovec. "Ich fordere Minister Berlakovich auf, der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Sitzung am 31. Jänner bekannt zu geben", so Pavlovec abschließend.

Aktuelle Informationen zu den AKW`s Temelin und Mochovce sowie zu wichtigen Aspekten der Anti-Atom-Politik und der Kernenergienutzung finden Sie auf den Internetseiten WWW.TEMELIN.COM



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