E-Control zieht Bilanz: Rückvergütung von Ökostromaufwendungen

Bei der Rückvergütung von Ökostromaufwendungen liegt der E-Control eine ausgedehnte Auswertung der Anträge für das Jahr 2008 vor. 2.275 Anträge wurden für das Jahr 2008 gestellt und umfassen ein Volumen von rund 35 Mio. Euro.

Österreichs Stromkonsumenten bringen pro Jahr zwischen 250 und 320 Millionen Euro für die Subventionierung von Ökostrom, wie Windkraft, Photovoltaik und Stromerzeugung aus Biomasse und Agrarprodukten, auf. Die Ökostromgesetz-Novelle 2009 sieht vor, dass Endverbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der von ihnen bezahltenÖkostromaufwendungen rückvergütet wird. Der Antrag auf Rückvergütung ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Kalender- bzw. Wirtschaftsjahres bei der Energie-Control GmbH zu stellen.

Anspruchsberechtigt sind Endverbraucher, denen ein Anspruch auf Energieabgabenrückvergütung von der Finanzbehörde zugesprochen wurde und die Ökostromaufwendungen von mehr als 0,5% ihres Nettoproduktionswertes bezahlt haben. Eine Rückvergütung kann für den Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2010 beantragt werden und ist für jedes Unternehmen mit 500.000 Euro als Summe begrenzt (De-Minimis Regelung). Etwaige weitere bereits zugesagte De-Minimis-Förderungen im Zeitraum 2008 bis 2010 sind in Abzug zu bringen. Die Anträge für das Jahr 2008 sind nunmehr zu einem umfassenden Teil abgewickelt, eine Bilanz für das Jahr 2008 kann gezogen werden.

2.275 Anträge für 2008 gestellt, bereits 31 Mio. Euro per Bescheid zuerkannt

"Der E-Control liegen nun umfassende Auswertungen der Anträge auf Rückvergütung von Ökostromaufwendungen für das Jahr 2008 vor.", so DI Walter Boltz, Geschäftsführer der E-Control GmbH. "Insgesamt wurden 2.275 Anträge eingebracht, die gemäß letzter Hochrechung ein Volumen von rund 35 Mio. Euro umfassen." Mit aktuellem Stand wurden von der E-Control 1.142 Bescheide versandt, davon sind 906 zuerkennende Bescheide, 178 abweisende Bescheide sowie 58 zurückweisende Bescheide. 671 Anträge wurden seitens der Antragssteller wieder zurückgezogen, ein geringer Prozentsatz ist noch in Prüfung bzw. wegen fehlender Unterlagen noch nicht entschieden. 31 Mio. Euro an Rückvergütungsvolumen wurden bereits zuerkannt. "Auch für das Jahr 2009 liegen erste Zahlen vor. 1.724 Anträge wurden insgesamt eingereicht.", so Walter Boltz.

Ökostromrückvergütung als Positivbeispiel für die elektronische Antragsstellung und Abwicklung

Die Ökostromgesetz-Novelle 2009 erforderte eine schnelle Realisierung einer IT-Lösung zur Rückvergütung vonÖkostromaufwendungen. Vom Gesetzesbeschluss im Herbst 2009 bis zur Einreichung der Anträge Ende des Jahres wurde in 52 Tagen von der E-Control eine internetbasierte Software entwickelt, die imstande ist, Registrierung, Antragsprozess, Prüfprozess und Bescheidvergabe abzuwickeln und 2.000 bis 3.000 Anträge mit einem Rückvergütungsvolumen in beträchtlicher, zweistelliger Millionenhöhe zu bewältigen. "Die E-Control hat für eine möglichst einfache Antragstellung ein elektronisches Antragsverfahren implementiert, das eine effiziente Bearbeitung einer sehr großen Zahl an Anträgen ermöglicht. Das System hat sich bewährt, von 2.275 gestellten Anträgen im Jahr 2008 wurden 2.244 (98,64%) Anträge elektronisch eingebracht, 31 Anträge (1,36%) auf postalischem Wege.", so Walter Boltz.

Die elektronische Antragsstellung bringt zahlreiche Vorteile mit sich, wie die sofortige Übermittlung der Bestätigung der Einreichung an den Antragssteller, die Benachrichtigung über fehlende Dokumente des Antragsstellers sowie eine Information über die elektronische Nachreichung durch den Antragssteller, die elektronische Berechnung (mit einem nachfolgenden Prüfprozess) sowie die Übermittlung des Bescheides über den elektronischen Zustelldienst der E-Control. Der Antragsteller selbst profitiert von der Möglichkeit, den aktuellen Antragsstatus jederzeit abfragen zu können, seinen Antrag jederzeit und auch mehrmals auszudrucken bzw. keine Papierformulare mehr verwenden zu müssen. Für die Behörde ergeben sich durch das elektronische Antragsverfahren ebenfalls einige Erleichterungen wie eine effizientere, schnellere aber auch parallele Prüfung der Anträge. Darüber hinaus ermöglicht das elektronische Archiv ein schnelleres Auffinden der Anträge, als dies in Papierarchiven geschehen kann.

Rückfragehinweis:

Quelle: E-Control


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /