© VGT
© VGT

Die Tierschützer oder: Das Ende von Recht und Ordnung

Eine Zwischenbilanz zur weihnachtlichen Prozesspause

Wenn eine kleine Gruppe von irregeleiteten, vielleicht sogar kriminellen Fanatikern erfolgreich die Gesetze missachtet und den Rechtsstaat unterläuft, dann ist Feuer am Dach. Wenn diese Gruppe dabei noch die Sympathie von Teilen der Bevölkerung genießt, dann ist es ein Großfeuer. Wenn die Gruppe ausgerechnet aus den Kreisen jener kommt, die wir uns dafür halten und bezahlen, dass sie Recht und Ordnung verteidigen, dann steht der Rechtsstaat in Flammen.
Die Rede ist von jenen wenigen aus Politik, Rechtswesen und Exekutive, die seit fast drei Jahren bei einer beispiellosen Justiztravestie mitspielen, die für die Beschauer grotesk, für die Betroffenen aber existenzvernichtend ist.

Die folgenden Zeilen sind daher der überwiegenden Mehrheit der anständigen Polizeibeamten, Staatsanwälte, Richter und Politiker gewidmet, deren Ansehen durch die wenigen schwarzen Schafe in ihren eigenen Reihen in den Schmutz gezogen wird. Und den vielen anständigen Bürgerinnen und Bürgern, die wie der Schreiber das Vertrauen in den Rechtsstaat gründlich verloren haben. Aber auch der Justizministerin, unter deren Augen Recht und Ordnung vor die Hunde gehen und die so tut, als ginge sie das nichts an.

Hier eine winzige Auswahl aus den Fakten, die allgemein bekannt sein sollten, aber in erschreckendem Ausmaß nicht bekannt sind, wie aus vereinzelten hasserfüllten Leserkommentaren zu einschlägigen Zeitungsartikeln hervorgeht.

Die Angeklagten haben NICHT Straftaten wie beispielsweise Schaufenstereinschlagen oder Pelzmäntelbesprühen BEGANGEN, sondern sie wurden dessen BESCHULDIGT. Bis das Gegenteil bewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung, die zumindest für fünf der Angeklagten immer wahrscheinlicher wird. Anfangs hatten nämlich auch Sympathisanten gedacht, den Beschuldigten seien bereits oder würden bald kleine Straftaten nachgewiesen, nur seien die gegen die Tierrechtler eingesetzten Methoden eben unverhältnismäßig. Aber nun, fast drei Jahre nach den Verhaftungen, müssen sich Sympathisanten genauso wie Tierschutz-Hasser langsam mit dem Gedanken vertraut machen, dass da vielleicht wirklich einfach so gut wie nichts ist, was nachgewiesen werden könnte. Straftaten hat es gegeben, aber den Angeklagten kann trotz jahrelanger millionenteurer Schnüffelei so gut wie keine davon zugeordnet werden. Also mussten die konkreten Anschuldigungen zumindest gegen DDr. Balluch und die anderen vier Mitarbeiter des dämonisierten VgT (Verein gegen Tierfabriken, angebliche Terror-Kommandozentrale!) schon vor Prozessbeginn fallengelassen werden. Sie sind ‘nur mehr’ der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation nach § 278a angeklagt.
Und das geht bequemerweise auch ohne Beweise.


Sind die Tierschützer nun eben derart raffiniert, dass gerade das Fehlen von nachweisbaren Straftaten der beste Beweis ist, dass es sich um eine kriminelle Organisation handelt? Was sich wie ein Witz anhört, ist tatsächlich die Meinung nicht nur einiger naiver unter den postenden Zeitungslesern, sondern letztlich auch die Linie der Anklage. Dass eine solche haarsträubende Milchmädchenrechnung in einem Rechtsstaat nicht einmal im Spaß geäußert werden sollte, ist wohl für jeden rechtlich denkenden Menschen außerhalb von Nordkorea selbstverständlich. Arbeitet aber eine österreichische Anklagebehörde so, dann bekommt man Angst vor ihr. Aber nicht nur vor ihr.

Das James-Bond-Girl ‘Danielle’, eine Polizeiagentin, schlich sich unter den inzwischen allgemein bekannten unappetitlichen Umständen beim VgT ein und stachelte sogar zu einer Tat auf, die dem Verein dann angelastet wurde, nämlich zur (nicht verbotenen) Verschlüsselung von Emails. Danielles Existenz wurde erst im November 2010 durch eine Panne bekannt. Ihre Vorgesetzten aber hatten Danielles 96 Seiten langen Bericht einfach aus dem Akt verschwinden lassen, so wie manch anderes entlastendes Material. Denn sie konnte trotz intensivster Kontakte über keine einzige Straftat berichten. Und auch nicht über Waffen oder Gewaltbereitschaft.
Damit scheint endlich auch der Verdacht bewiesen, dass die unsäglichen Aktionen bei der Verhaftung der Tierschützer, die Rammböcke, die gezogenen Pistolen, die Masken und Rüstungen nur anbefohlen wurden, um der staunenden Öffentlichkeit die Gefährlichkeit der ‘Terroristen’ vorzuspielen.


Nun könnte man ja sagen, die wenigen Rambos unter den vielen Anständigen in Justiz und Exekutive können halt nicht so leicht aus ihrer Rolle, aber:
Fast drei Jahre später setzt die Richterin im Landesgericht Wiener Neustadt die Hollywood-Farce fort! Sie vernimmt die junge Agentin im Nebenzimmer des Verhandlungssaales, unkenntlich gemacht mit Perücke und aufgesetzter Nase. Am Monitor im Verhandlungssaal so undeutlich zu sehen, dass jener Angeklagte, der sie am besten kennen müsste, nicht weiß, ob sie das wirklich ist. Das alles ist notwendig, weil ihr ja, wären sie im gleichen Raum, vielleicht einer der furchterregenden Beschuldigten die Zunge zeigen könnte? Und außerdem darf die Öffentlichkeit natürlich das Gesicht einer verdeckten Ermittlerin unter keinen Umständen sehen. Dass zumindest zwei Fotos, ohne Balken, ohne Perücke, schon seit Wochen im Internet kursieren, tut nichts zur Sache. Das Ganze mutet an wie ein letzter verzweifelter Versuch, den wenigen immer noch naiv gebliebenen Mitbürgern zu demonstrieren, wie gefährlich die Angeklagten sind. Obwohl sie dies erstens eben nicht sind und zweitens ‘Dani’ wahrscheinlich schon längst verziehen haben. Weil sie nämlich zumindest bei ihren bisherigen Aussagen bei der Wahrheit geblieben ist.
Was man von ihren Vorgesetzten nicht sagen kann. Die behaupten zunächst, die verdeckte Ermittlerin sei mit 1. Jänner 2008 abgezogen worden. Ab damals wäre nämlich eine Anordnung der Staatsanwaltschaft erforderlich gewesen. Eine ausgesprochen dumme Falschaussage, weil sie aus der Geschichte des bisherigen Prozessverlaufes hätten ersehen können, wie zäh sich die Tierschützer gegen falsche Zeugenaussagen zur Wehr setzen und wie erfolgreich sie sie widerlegen können. In diesem Fall mit Fotos und E-Mails , die belegen, dass Dani auch nach dem Stichtag noch monatelang weitergeschnüffelt hat. Macht aber gar nichts: Die Beamten müssen dies nun zwar zugeben, aber jetzt war es plötzlich zur ‘Gefahrenabwehr’ nötig und daher keine Anordnung erforderlich.

Wie schon bei früheren Gelegenheiten überführen sich also Polizeibeamte selbst der falschen Zeugenaussage und die Richterin (und vielleicht künftige Justizministerin?) sieht dabei genauso untätig zu wie die gegenwärtige Justizministerin. Keiner der Beamten wird noch im Gerichtssaal wegen Falschaussage oder Beweismittelfälschung verhaftet, gegen keinen wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Am ersten Tag der Agentinnen-Einvernahme ist die Empörung über das Verkleidungs-Kasperltheater so groß, dass Prozessbeobachter protestieren und mehrere von der Polizei aus dem Saal getragen werden. Andere gehen freiwillig, übrigens auch einige der Angeklagten. Die Richterin muss – laut Zeitungsbericht den Tränen nahe – die Verhandlung vorzeitig abbrechen.

Am nächsten Tag ist alles anders: Zusätzlich zu den bereits gewohnten vierzig Polizeischülern blockiert den Verhandlungssaal heute eine ebenso große Anzahl von Schülern der lokalen HAK, deren Direktor nach eigener Aussage ein guter Freund des Vize-Gerichtspräsidenten ist. Der Saal ist somit voll, die meisten Prozessbeobachter müssen nach Wien zurückfahren, ohne Einlass gefunden zu haben. Ein Angeklagter kommt mit einem natürlich ganz und gar unpassenden Vergleich: Zu brisanten Verhandlungen in Hitlers Volksgerichtshöfen wurden Busladungen mit SA-Leuten herangekarrt, um den Saal zu füllen und damit die eigentliche Öffentlichkeit auszuschließen.

Danis Aussage hingegen ist unspektakulär. Von Straftaten hat sie nichts gesehen. Aber auch sie wiederholt das Märchen von der Gefahrenabwehr und nennt als Beispiele Tiertransport-Blockaden und Jagdstörungen.


Aber erstens haben diese Aktionen (übrigens keine schweren Straftaten, sondern ziviler Ungehorsam) trotzdem stattgefunden, ja sie hat dabei sogar selbst mitgetan. Zweitens – welche Gefahren hat sie abgewehrt? Noch nie wurde ein Jäger von einem Jagdstörer erschossen. Umgekehrt schon. Hätte sie sich in diesem Fall massiv dazwischengeworfen? Hätte dem Jäger ihren Dienstausweis gezeigt und ihn an der Ausübung seines vermeintlich guten Rechtes gehindert? Den einzigen wirklich gefährlichen Zwischenfall, den sie miterlebte, hat auch sie nicht abwehren können oder wollen: Die Regenschirme der Jagdstörer bleiben zerschossen und die Argumentation mit der Gefahrenabwehr bleibt mysteriös.


Durch den Strafantrag zieht sich noch eine weitere interessante Sicht der Rechtsstaatlichkeit: Wenn die Beschuldigten keine Straftaten begangen haben, dann haben sie eben mit ihren legalen Aktionen (laute, lästige Protestdemonstrationen, einschlägige Kunstwerke) andere, Unbekannte, zu Straftaten inspiriert und sind aus diesem Grunde eine kriminelle Organisation.

Im Herbst 2010 sollte der unsägliche Mafiaparagraph § 278 nach dem Willen des konservativenTeils der Regierung sogar noch erweitert werden, um genau solche Anschuldigungen zu erleichtern. Auch Journalisten sollten dann verfolgt werden, wenn sie über etwas berichten, das Leser zu eigenen Initiativen inspirieren könnte.
Dieser Gesetzesentwurf wurde massiv vom Österreichischen Journalistenclub und von den Reportern ohne Grenzen kritisiert, aber auch von der Richtervereinigung, dem Rechtsanwaltskammertag, Amnesty International, Greenpeace, Attac und führenden Rechtsexperten der Universitäten. Er wurde daher auf Eis gelegt, aber die mächtige Lobby derer, in deren Augen wir alle zu viel an Menschenrechten genießen, bleibt am Ball. Für viele Beobachter ist schon der jetzige § 278 der unverschämteste Angriff auf unsere bürgerlichen Grundrechte seit dem Zusammenbruch des Nazistaates und dem Abzug der Russen. Sie fordern daher eine Novellierung, die ihn zu einem wirksamen Instrument gegen echte Verbrecher macht, aber willkürlichen Missbrauch gegen unangenehme Kritiker ausschließt. Denn wie sich ja zeigt, versucht man ihn gerade zur Vernichtung allzu erfolgreicher Aktivisten einzusetzen. Die österreichischen Tierschützer haben mit ihren drastischen Methoden wie Dokumentation der himmelschreienden Zustände in der Tierhaltung und Vorführung dieser mit versteckter Kamera aufgenommenen Filme auf öffentlichen Plätzen einige Tierschutz-Gesetze erzwungen, die international als Vorbild gelten. 2008 wollten sie sich die Schweinezucht vornehmen. Dazu kam es nicht mehr. Aber auch anderes Engagement, etwa gegen Atomkraft oder für die Erhaltung einer Aulandschaft, kann bereits jetzt mit §278 verfolgt werden. Und zusätzlich will die von der Regierung geplante Novelle gleich auch der Pressefreiheit an den Kragen. Das überrascht nicht, haben sich doch die Medien in der Tierschützercausa mit ganz wenigen Ausnahmen als die einzig verbliebenen Hüter des Rechtsstaates erwiesen, als die vierte Macht, wo Legislative, Exekutive und Justiz so jämmerlich versagt haben.


Dabei ist anzunehmen, dass auch in diesen drei Sparten die erdrückende Mehrheit anständige Staatsdiener sind. Aber ein paar schwarze Schafe in führenden Positionen können die Mehrheit leicht beherrschen – durch Gehirnwäsche oder durch Druck.


Die Gehirnwäsche zeigt sich beim Gespräch mit beliebigen durchaus liebenswürdigen Polizeibeamten. Beim Wort ‘Tierschützer’ machen viele - durchwegs ohne Detailkenntnisse des Falles – zu. Bekommen einen versteinerten Gesichtsausdruck und sind überzeugt, dass es sich bei den Tierschützern wie seinerzeit bei den Atomgegnern und später bei den Auschützern um gefährliche Staatsfeinde handelt.


Der Druck zeigt sich, wenn das schwarze Innenressort und das schwarze Justizressort in ihrem Kampf gegen den Tierschutz vom schwarzen Finanzressort Schützenhilfe bekommen: Dieses legt 2009 dem zuständigen Finanzamt nahe, Gründe zu finden, um dem Verein gegen Tierfabriken den Gemeinnützigkeitsstatus abzusprechen. Damit wären, jahrelang rückwirkend, horrende Summen an Schenkungssteuer für Spenden fällig. Der Verein wäre mit einem Federstrich vernichtet. Bestünde der österreichische Beamtenapparat ausschließlich aus Typen wie Qualtingers Herrn Karl, dann hätten die Finanzer wohl irgendwelche Begründungen erfinden können. Sie aber entscheiden nach der Rechtslage und nicht nach dem Wunsch des Ministeriums und gehören daher stellvertretend für die vielen anderen anständigen StaatsdienerInnen vor den Vorhang. Ebenso wie jene Richterin des Unabhängigen Verwaltungssenates, die einmal ein ungerechtfertigtes Straferkenntnis gegen ein paar Tierschützer aufhob.


Eine gewisse naive Mitschuld an den Unannehmlichkeiten, die sich die Frau damit Jahre später einhandelte, muss man leider den Tierschützern zuschreiben. Hat Balluch sie doch in einem internen Mail sinngemäß dafür gelobt, dass sie ein Herz für Tierschutz habe. Hätte er einfach geschrieben, sie habe eben die Rechtsstaatlichkeit gewahrt, dann wären ihr Jahre später Einvernahme, Hausdurchsuchung und Telefonabhörung durch die berüchtigte SOKO Pelztier erspart geblieben. Diese witterte nämlich eine Mitgliedschaft bei der erfundenen kriminellen Organisation.
Berücksichtigt man noch weitere Seltsamkeiten aus dem Vorfeld des Prozesses, dann kommt einem endgültig das Schaudern.


Da werden also im Mai 2008 zehn Sündenböcke aus der Tierschutzszene nach allen Regeln eines Hollywood-Schundfilmes aus den Betten heraus verhaftet, auf Anordnung jener Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft, die die Tierschützer schon seit 2006 jagt. Wieso ausgerechnet diese Staatsanwaltschaft, der Beobachter eine besonders ausgeprägte Jägerfreundlichkeit und Tierschutzfeindlichkeit nachsagen, dann auch für den Prozess zuständig wurde, bleibt unklar. Vorher war nämlich laut Akt Wien zuständig. Die Änderung hat irgendwie mit einem ‘Computerfehler’ zu tun, durch den ein elfter Name auf die Liste gerät. Der Mann hat mit Tierschutz nichts zu tun, aber für ihn und somit dann für die ganze Liste ist – solch unglaubliche Zufälle gibt´s ja manchmal – ausgerechnet Wiener Neustadt zuständig. Prompt verschwindet er wieder von der Liste, erfährt erst aus der Zeitung, dass er drauf war. Wäre Wien oder ein anderes normales Gericht zuständig geblieben, dann wären die zehn genauso in Untersuchungshaft gewandert, erklärt dem Schreiber ein befreundeter Jurist. Sie wären allerdings wohl eher drei Tage als dreieinhalb Monate gesessen, fügt er hinzu.


Als es nun tatsächlich zu einer Anklage kommt, fordern die Verteidiger natürlich eine Korrektur des Computerfehlers. Die Verhandlung möge in Wien stattfinden. Sonst müssten alle Beschuldigten und ihre Anwälte ja zweimal pro Woche mit dem gesamten Aktenmaterial nach Wiener Neustadt fahren. Aber nun sagt die Justiz, man könne doch dem zuständigen (!) Gericht nicht einfach seine Zuständigkeit (!) entziehen. Seither müssen Beschuldigte, Anwälte und Prozessbeobachter schon mehr als 60 mal nach Wiener Neustadt fahren. Aber wenn HAK- und Polizeischüler den Saal blockieren, müssen die Beobachter unverrichteter Dinge wieder umkehren.
Aus der langen Liste von Rechtsbeugungen und Skurrilitäten noch drei Posten in Schlagworten: Eine richterliche Anordnung, die rechtswidrig verwehrte Akteneinsicht endlich zu gewähren, wird einfach ignoriert. Einige Tage vor der Wiederholung der Anordnung wird der Richter versetzt.


Die Beschuldigten dürfen nicht wie Richterin, Staatsanwalt und Anwälte Computer verwenden – bei 200.000 Seiten Aktendicke. Fotografieren sie aber Auszüge mit dem eigenen Handy, müssen sie pro Seite 50 Cent bezahlen.


Die SOKO interpretiert das Betreiben von Eierprüfstellen durch Tierschützer als Erpressung oder Einschüchterung, will dies auch REWE, SPAR und Toni Hubmann (Tonis Freilandeier) nahelegen. Nur Hubmann reagiert. Der tritt nämlich umgehend dem VgT bei.

Manche sind überzeugt, dass der seltsame behördliche Übereifer nicht von selbst entstanden ist, sondern von einflussreichen Hintermännern und Hinterfrauen bestellt worden sein muss. Sie verdächtigen Einzelpersonen und Wirtschaftssektoren, denen die Tierschützer den Spaß oder das Geschäft verdorben haben – bankmanagende Landesjägermeister, grausam fasanzüchtende Grafen, die Schweinezüchter, die Tierversuchsindustrie, die Jägerschaft, den Pelzhandel. Fest steht jedoch nur, dass Kleiderbauer nach Attacken auf seine Pelzkollektionen 2007 bei den Behörden intervenierte und daraufhin die SOKO Pelztier gebildet wurde. Einflussnahme weiterer Personen ist plausibel, bleibt aber unbeweisbare Spekulation. Würde man sie dennoch konkret beschuldigen, dann begäbe man sich tief hinunter in die Niederungen des Niveaus der Anklagebehörde.


Eine komplette Aufzählung der Rechtsbeugungen und Schikanen in der Tierschutzcausa würde bereits ein Buch füllen. Gemeinsam dürften sie eines belegen: Eine Anklagebehörde hat sich auf eine abschüssige Glatteisbahn verirrt, wagt jetzt nicht mehr umzukehren. Im Laufe ihrer Horrorfahrt, die wohl unweigerlich mit einem blamablen schweren Sturz enden wird, versenkt sie Millionen an Steuergeldern, vernichtet die Existenz von anständigen Bürgern und kann offenbar von niemandem zurückgepfiffen werden.

GastautorIn: Univ.-Lektor i.R. Mag. Dr. Gernot Neuwirth für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /