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Wir berufen aus guten Gründen gegen die 380-kV-Leitung und gegen den Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung!

Die Bürgerinitiativen und zahlreiche Einzelpersonen machen von ihrem Recht Gebrauch und berufen gegen diesen Bescheid beim Umweltsenat.

Wir berufen aus inhaltlich guten Gründen und damit auch gegen die Art und Weise, wie dieses Verfahren abgewickelt wurde. Die Behörde hatte klare Prioritäten, dieses Verfahren innerhalb eines festgelegten Zeitplanes - kompatibel mit dem steirischen Wahlkalender - abzuwickeln.

Die Behörde toleriert fehlerhafte Erhebungen und baut wesentliche Aussagen im Bescheid darauf auf

Beispiel: Biotope und Naturschutz

Zahlreiche Einwendungen bemängelten unvollständige und ungenaue Erhebungen in der Umweltverträglichkeitserklärung(UVE). Der Verfasser, Dr. Kolar selbst weist darauf hin, dass die Zeit für seine Tätigkeit recht knapp bemessen war. In einem Fall hat er einen Fichtenwald mit einem Mischwald verwechselt.

Der von der Behörde bestellte Sachverständige DI Fasching ist keinem einzigen dieser Einwände nachgegangen, hat keine kritische Überprüfung der UVE und der fachlichen Vorwürfe vorgenommen sondern pauschal die UVE für richtig erklärt und sogar fehlerhafte Aussagen aus der UVE neuerlich in sein Gutachten übernommen.

Eine umfassende Ergänzung und Berichtigung der Biotoperhebungen hätte wohl zuviel zeitlichen Aufwand bedeutet.

Beispiel: Schall- Lärm

Die UVE zum Thema Schall/Lärm hatte als Kernstück Schallmessungen entlang einer bestehenden 380 kV Leitung im Burgenland. Die Verlässlichkeit dieser Messungen ist aus mehren Gründen zweifelhaft:

- trotz einer nachträglichen Korrektur des UVE-Gutachtens waren Datenangaben nachweislich nicht korrekt wieder gegeben (die Behörde hat dies auch zugegeben als sog. ‘Synchronisationsirrtümer und Tippfehler’)

- die bestehende Burgenland-Leitung ist in technischer Hinsicht nicht vergleichbar, da sie einsystemig geführt wurde (im Unterschied zur zweisystemigen Leitung in der Steiermark)

Forderungen der Bürgerinitiative, dass die Behörde eigenständige Messreihen an technisch vergleichbaren Leitungen, die sich in Betrieb befinden, durchführen solle, wurden ignoriert.

Der von der Behörde bestellte Sachverständige DI Reichl hat auf Basis dieser Messungen Umweltverträglichkeit festgestellt. In der ersten Fassung seines Gutachtens stellte er dabei eine erwartbare Belastung von 30 dB (unter der Leitung) fest. In der revidierten Fassung verringerten sich diese Werte - offensichtlich aus größerer Entfernung – betrachtet, auf 20-22 dB.

Die Umweltverträglichkeit wurde mit dem Argument attestiert, dass es Ausgleichsmaßnahmen gäbe. Eine genaue Nachfrage, welche Ausgleichsmaßnahmen gemeint wären (Ohrenschützer?), wurde dahin gehend beantwortet, dass es in technischer Hinsicht noch lautere Leitungen gäbe.

Krebserregender Feinstaub: Die Behörde verstößt vorsorglich gegen das Vorsorgeprinzip

Elektromagnetische Felder laden Staubpartikel auf und diese Stäube sind, soweit sie lungengängig sind, stark krebserregend. Dies ist das Ergebnis immer umfangreicherer Messreihen, die britische Wissenschaftler in den letzen 10 Jahren durchgeführt haben. In Zeiten der Feinstaub – Diskussion wäre diese Frage wohl besonders genau zu prüfen.

Die europäische Gesetzeslage verlangt von einer UVP in erster Linie, dass sie der Umweltvorsorge Rechnung tragen muss.[1] Bei der Zulassung von Projekten sind vornehmlich Umweltbelange zu berücksichtigen.

Das ‘Vorsorgeprinzip’ verlangt in der Definition der EU, dass ‘...wissenschaftlich noch nicht in vollem Umfang erfaßbare Risiken bewertet und eingeschätzt werden ..’

Der von der Behörde bestellte Sachverständige Dr. Manfred Neuberger vorsorglich in seinem ergänzenden Gutachten: ‘Zusammenfassend entbehren alle wegen Luftionisation vorgetragenen Einwände eine naturwissenschaftliche Stütze’ Sein Arbeitskollege am Institut für Umwelthygiene Dr. Michael Kundi ist gegenteiliger Meinung. Prof. Michael Kundi ist ein international profilierter Spezialist für die gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf den menschlichen Organismus. Er wurde vorsorglich nicht als Gutachter bestellt.

Landschaftsverschandelung ist keine Umweltbelastung ?

Zum Fachbereich Landschaftsbild attestierte der Gutachter DI Kolb dem Projekt 380-kV- Freileitung schlicht das Prädikat ‘nicht umweltverträglich’ Diese Aussage wurde durch Interpretation bis zur Unkenntlichkeit entschärft.

‘Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den Bestand einer UVP-pflichtigen Anlage stellt jedoch keine Immissionsbelastung im Sinne einer fortgesetzten Einwirkung aus einer Quelle dar, sondern betrifft das Erscheinungsbild der Anlage (Quelle) als solche’ (UVP-Bescheid S.173, 3.3).

Diese Leitung ist eine Transitleitung „Positive Umweltaspekte“ wurden an den Haaren herbeigezogen. Das energiewirtschaftliche Gutachten ignoriert internationale Verflechtungen

Als positive Umweltaspekte der Steiermarkleitung werden seitens der Behörde ins Treffen geführt:

a) CO2-Einsparung durch Entlastung der innerösterreichischen Nord-Süd-Leitungen

b) Vermeidung von Engpassmanagement und Zuschaltung veralteter, emissionsreicher kalorischer Kraftwerke

c) Strom aus Windkraft als Pumpstrom für die Speicherkraftwerke

Tatsächlich wird verschwiegen, dass diese Leitung primär als Transitleitung projektiert ist. Dafür gibt es zahlreiche Hinweise:

· Der Importbedarf von Italien wird nach einer Prognose der UCTE[2] zwischen 2005 und 2010 von 7130 KW Kraftwerksleistung auf 9500 KW zunehmen.

· Eine 380 kV Leitung von Lienz nach Cordignano wird parallel geplant und soll ebenfalls nach UCTE Vorschau bis 2008 fertiggestellt sein

· Die Verbund ist bereits mit 38 % an der Energia Italia, dem zweitgrößten Stromhändler auf dem italienischen Markt beteiligt. Daher ist sie natürlich an einer funktionierenden Importstruktur interessiert.

· Die ENEL, der nationale Stromkonzern Italiens hat den größten slowakischen Stromkonzern Slovenske Elektrarne und damit die Atomkraftwerke Bohunice und Mochovce erworben.

Diese Indizien reichen laut ‘Hornbachner Energie Innovation’ aus, um festzustellen

· Die internationalen Lastflüsse von Nord nach Süd werden mit Fertigstellung dieser Leitung und der Verbindung Lienz – Cordignano stark ansteigen und damit auch die Leitungsverluste

· Von einer Einsparung an CO2 kann daher nicht ausgegangen werden.

Zusammenfassend stellt Hornbachner in einer Stellungnahme für den Umweltsenat fest:

‘Zusammenfassend kann somit gesagt werden, dass die Errichtung der 380-kV-Leitung zu keiner Senkung der Leitungsverluste sondern zu einer deutlichen Ausweitung der überregionalen Stromtransporte und damit zu einer deutlichen Steigerung der Leitungsverluste führen wird. Die Abschaltung veralteter, emissionsreicher Kraftwerke ist auch ohne Leitungsbau möglich. Und auch der Ausbau der Windkraft hängt in erster Linie von einer optimalen Abstimmung des Kraftwerksparks im Osten Österreichs ab und nicht von der Errichtung der 380-kV-Leitung ab.

Der 380-kV-Steiermarkleitung sind daher keine positiven Umweltaspekte anrechenbar.’

[1] Vgl. Mitteilung der Kommission vom 2.2.2000, Die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips, Brüssel 2000

[2] Union for the Co-ordination of Transmission of Electricity, ‘UCTE System Adequacy Forecast 2005 – 2015’, January 2005

www.ucte.org/pdf/Publications/ 2005/SAF_2005-2015_final.pdf

Quelle: Bürgerinitiative gegen die 380-kV-Leitung



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