© Gerhard Gellinger auf Pixabay  / Flugzeug
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Irreführende Umweltaussagen: Europäische Kommission fordert Fluggesellschaften zur Einhaltung von Konsumentenrecht auf

Zwanzig Fluggesellschaften sind aufgefordert, ihre Aussagen innerhalb von 30 Tagen mit EU-Konsumentenrecht abzugleichen.

Die EU-Kommission und die EU-Konsumentenschutzbehörden haben 20 Fluggesellschaften in einem gemeinsamen Schreiben dazu aufgefordert, potentiell irreführende Grünfärberei-Praktiken innerhalb von 30 Tagen mit dem EU-Konsumentenrecht in Einklang zu bringen. Dabei geht es unter anderem um Aussagen von Fluggesellschaften, dass die durch einen Flug verursachten CO2-Emissionen mit Klimaprojekten oder der Verwendung nachhaltiger Kraftstoffe ausgeglichen werden könnten und zu denen Verbraucher durch zusätzliche Gebühren beitragen konnten. EU-Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová sagte: „Wenn wir verantwortungsvoll handelnde Verbraucherinnen und Verbraucher wollen, müssen wir ihnen genaue Angaben zur Verfügung stellen. Zunehmend mehr Reisende achten auf ihren ökologischen Fußabdruck und wählen Produkte und Dienstleistungen mit besserer Umweltleistung. Sie verdienen genaue und wissenschaftliche Antworten, keine vagen oder gar falschen Behauptungen. Die Kommission wird die Verbraucher beim Übergang zu einer umweltschonenderen Wirtschaft unterstützen und entschlossen gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen. Wir erwarten, dass die Fluggesellschaften sowie alle anderen Wirtschaftsteilnehmer verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.“


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /